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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg" 
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg" 
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1430 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2008 Rat 25.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1430 1. Sachverhalt: Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“ liegt in der Zeit vom 22.09. bis 24.10.2008 gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bisher sind keine Anregungen eingegangen. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, zu denen Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind, werden diese noch vorglegt. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, sind evtl. Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Stellungnahmen in den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu denen Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind sind nicht eingegangen. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 69“Rodert-Radberg“ in der vorliegenden form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herbeizuführen.