Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1430
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.11.2008
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2008
Rat
25.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1430
1. Sachverhalt:
Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“
liegt in der Zeit vom 22.09. bis 24.10.2008 gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen. Gleichzeitig wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Bisher sind keine Anregungen eingegangen. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, zu denen
Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind, werden diese noch vorglegt.
Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, sind evtl. Abwägungsbeschlüsse und der
Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Stellungnahmen in den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu denen
Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind sind nicht eingegangen.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 69“Rodert-Radberg“ in der vorliegenden form nebst
Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
herbeizuführen.