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Beschlussvorlage (Entsendung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen gem. § 61 SchulG)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Entsendung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen gem. § 61 SchulG) Beschlussvorlage (Entsendung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen gem. § 61 SchulG)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.02.2008 - Der Bürgermeister Az: 41-40-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1223 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 27.02.2008 Haupt- und Finanzausschuss 04.03.2008 Rat 11.03.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entsendung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen gem. § 61 SchulG __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1223 1. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hatte am 31.10.2006 unter Ratsdrucksache-Nr. 742/Z-2 die Entsendung folgender Mitglieder in die Schulkonferenzen der städtischen Schulen gem. § 61 SchulG beschlossen: Als stimmberechtigtes Mitglied: Eberhard Kremer, als seine Vertreterin Inge Fuchs. Als beratende Mitglieder: Michael Lamsfuhs, als sein Vertreter Wolfgang Lanzerath, Thilo Waasem, als seine Vertreterin Jenny Köhring und Bürgermeister Alexander Büttner, als sein Vertreter Ulrich Ley. Mit Wirkung vom 30.11.2007 legte die ehemalige Stadtverordnete Inge Fuchs (Bündnis`90 / Die Grünen) ihr Mandat nieder. Für die Sitzung der Schulkonferenz zur Wahl der Nachfolgerin von Hans-Dieter Graf als Schulleiter der Friedrich-Haass-Gemeinschaftshauptschule am 30.01.2008 wurde der Stadtverordnete Georg Borsch (Bündnis`90 / Die Grünen) als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied bestimmt. Es ist allerdings erklärter Wunsch von Herrn Borsch, diese Aufgabe nur ausnahmsweise für die damals anstehende Einzelentscheidung auszuüben. Danach soll diese Funktion dem Stadtverordneten Reiner Waßer (Bündnis`90 / Die Grünen) zufallen. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es überlegenswert, für das stimmberechtigte Mitglied, den Stadtverordneten Eberhard Kremer (SPD), zusätzlich einen zweiten Stellvertreter zu benennen, um die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter des Schulträgers auch vor dem Hintergrund möglicher Ausschlussgründe (Stichwort: „Angehörigkeit“ zu einer Schule) mit noch größerer Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten. Naheliegend drängt sich hierfür entsprechend dem ursprünglichen Bestellverfahren der zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende Michael Lamsfuhs (CDU) auf. Wird diesem Vorschlag entsprochen, kann für den Stadtverordneten Michael Lamsfuhs (CDU) ein anderes beratendes Mitglied bestimmt werden. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 61 Abs. 2, Satz 2, SchulG wird die Schulkonferenz für den Fall der Wahl des Schulleiters um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, dass der Schulträger entsendet. Bis zu 3 weitere Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Als Stellvertreter für das stimmberechtigte Mitglied Eberhard Kremer (SPD) werden Reiner Waßer (Bündnis`90 / Die Grünen, 1. Stellvertreter) und Michael Lamsfuhs (CDU, 2. Stellvertreter) bestimmt. 2. Als beratendes Mitglied und Nachfolger von Michael Lamsfuhs wird ..........................................(CDU), als sein Stellvertreter .......................................(CDU) bestimmt.