Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.09.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1401
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
24.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 a "Untere Windhecke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1401
1. Sachverhalt:
Der Strukturförderungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.06.2008 unter der RD Nr. 1329
mit der Bebauung des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5128 befasst.
Vorgesehen ist ein Gebäudestandort außerhalb der ausgewiesenen Baugrenzen. Hiergegen
bestanden seitens des Ausschusses keine Bedenken; ein Verfahren zur entsprechenden
Änderung des Bebauungsplanes sollte vorbereitet und dem Ausschuss zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Die Entwurfsunterlagen zur entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes sind beigefügt.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im Rahmen eines
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Zur Einleitung des Verfahrens sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Untere
Windhecke“ durchzuführen.
Der Änderungsbereich betrift das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5128. Der
beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Untere Windhecke“
einschl. Begründung wird beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentllicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.