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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl/Ga Nr. der Ratsdrucksache: 1309 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1309 Z-1 1. Sachverhalt: In der Angelegenheit Burg hat nach der letzten Beratung im Ausschuss eine interfraktionelle Sitzung unter Teilnahme des Eigentümers stattgefunden. Hierbei wurde von Seiten des Eigentümers zugesagt den durchsichtigen Plastikvorhang auf der oberen Terrasse an der Burg zu beseitigen. Ergebnis dieser Beratungen war zudem, dass die Situation in diesem Bereich und die Entwicklungen weiter zu beobachten sind. In der RD 1309 wurde der Sachstand hinsichtlich der Werbeanlagen detailliert dargestellt. Demnach waren 8 Werbeanlagen vorhanden für die weder eine bauordnungsrechtliche Genehmigung noch eine Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz vorlagen. Entfernt wurde zwischenzeitlich eine dieser Anlagen. Hinzugekommen ist allerdings im Bereich des Burgaufganges eine neue, ungenehmigte Werbeanlage. Aus Sicht der Stadt kann auch dieser nicht zugestimmt werden, so dass der Kreis Euskirchen als Bauaufsicht eingeschaltet wurde. Zwischenzeitlich ist von der Baufsicht das bauordnungsbehördliche Verfahren zur Beseitigung dieser Werbeanlage eingeleitet worden. Hinsichtlich der Beseitigung der weiteren nicht genehmigten bzw. unerlaubten Werbeanlagen wurde bezüglich der bauordnungsrechtlichen Aspekte ebenfalls die zuständige Bauaufsicht eingeschaltet. Von städtischer Seite werden Maßnahmen auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetz bzw. der Gestaltungssatzung vorbereitet. Bezüglich der beantragten Terrasse mit 30 Sitzplätzen im Aufgang zur Burg im Kellergeschoss wurde das beim Verwaltungsgericht anhängige Verfahren, entgegen dem Wunsch von Antragsteller und Stadt, nicht ruhend gestellt. Mit Schreiben vom 08.10.2008 wurde vom Verwaltungsgericht Aachen um entsprechende Sachstandsmitteilung gebeten. Seitens der Stadt Bad Münstereifel wurde darauf verwiesen, dass in der heutigen Ausschussitzung eine weitere Erörtung stattfindet. Das Einvernehmen für die große Terrasse an der Burg oberhalb des Weges wurde von der Stadt erteilt. Im Bereich der darunter liegenden Wertherstraße ist eine Reihe von Außengastronomie im Straßenraum vorhanden. Vor diesem Hintergrund ist die Versagung des Einvernehmens zu der unteren Terrasse an der Burg kritisch zu betrachten. Es ist fraglich, ob dieses der gerichtlichen Überprüfung stand hält. Daher ist zu überlegen, ob das Einvernehmen weiterhin nicht erteilt wird. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung wird gebeten.