Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.01.2008
- Der Bürgermeister Az: Lq/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1191
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einzelhandelskonzept
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1191
1. Sachverhalt:
Das Einzelhandelsgutachten der BBE ist vom Strukturförderungsausschuss zur Kenntnis
genommen und als Grundlage für die weitere Planung beschlossen worden. Damit bildet das
Gutachten die Basis für die städtebauliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Bad
Münstereifel.
Angesprochen werden u.a. auch die Versorgungssituationen in den Dörfern. Diese müssen
beobachtet und ggf. aktiv unterstützt werden. Inwiefern die Ausweisung / Festlegung lokaler
Versorgungszentren erforderlich oder sinnvoll wird, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Dabei
könnte ein auf Landesebene überlegtes Programm hilfreich sein. Hierzu wird zu gegebener Zeit
informiert.
Kernpunkt des Gutachtens ist die Frage nach dem Steuerungserfordernis des Einzelhandels im
Bereich der Kernstadt. Dabei sind die städtebaulichen Leitgedanken zu formulieren. Insbesondere
ist festzulegen, was als Zentrum definiert wird, welchem dann auch das Angebot
zentrumsrelevanter Warengruppen vorzubehalten ist. Ebenso können und sollten die
Ergänzungsstandorte für die Nahversorgung definiert werden.
Nicht nur, dass diese Fixierung zukünftig von der Landesplanung gefordert wird, sondern sie ist ein
wichtiges Entscheidungskriterium und damit eine wichtige Hilfestellung für vorhandene
Einzelhändler und für Investoren.
Zentraler Versorgungsbereich – (Haupt-)Zentrum
Die Definition des Zentrums als zentraler Versorgungsbereich ist vom Gesetzgeber nicht festgelegt
bzw. genau definiert worden. Es soll entsprechend den unter 2. aufgeführten Kriterien abgegrenzt
werden.
Das Gutachten formuliert ab Seite 56 unter 5.3 Empfehlungen zur Entwicklung des Hauptzentrums
Bad Münstereifels. Danach zeigen die Einzelhandelsstrukturen, dass sich die
Hauptfunktionszonen des Einzelhandels im Bereich Orchheimer Straße, Markt, Marktstraße und
Werther Straße befinden. Somit sollte aus Sicht des Gutachters der zentrale Versorgungsbereich,
also das Hauptzentrum, folgende Bereiche umfassen:
• die Altstadt innerhalb des historischen Mauerrings
• den Bereich der Seb.-Kneipp-Straße, der dem nördlichen Teil des Mauerrings vorgelagert
ist und
• den Bereich der Dreimühle, der südlich am Mauerring anschließt.
Hier ist trennscharf festzulegen, welche Straßen bzw. Straßenabschnitte den zentralen
Versorgungsbereich bilden. Um die Auswirkungen deutlich zu machen, kann die Frage
weiterhelfen, würde man dort z.B. Bekleidung / Textilien insbesondere auch unter dem
Gesichtspunkt der Verbundwirkung zulassen oder nicht. Hierbei sind die Grenzzeichnungen im
Bereich Kölner Straße und Trierer Straße gerade unter dem Aspekt der Synergiewirkung, ggf.
auch parzellenscharf zu betrachten. Der vorgelegte Beschlussvorschlag orientiert sich – mit
Ausnahme des Bereiches Große Bleiche – am Gutachten.
In diesem wird vorgeschlagen, weitere südlich der Stadtmauer vorgelagerte Bereiche in den
zentralen Versorgungsbereich einzubeziehen. Hier ist zum einen das Entwicklungsareal Große
Bleiche und zum anderen das der Trierer Straße gemeint.
Im Bereich Große Bleiche sieht der Gutachter Erweiterungsmöglichkeiten des zentralen
Versorgungsbereiches beispielsweise für Fachmärkte mit Segmenten wie Unterhaltungselektronik,
Bekleidung oder Schuhe, die an dieser Stelle mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche die kleinteilige
Struktur der historischen Altstadt ergänzen könnten. Hierbei sei angemerkt, dass andere Aspekte
wie z.B. die Schaffung von Ersatz- und zusätzlichen Parkplätzen oder die Frage des
Hochwasserschutzes, noch keine Rolle gespielt haben. Von daher wird dieser Bereich als
Reservefläche für die Zukunft gesehen und derzeit nicht einbezogen.
Im Bereich der Trierer Straße ist es das Erdgeschoss des z.Zt. diskutierten Vorhabens gegenüber
vom Konvikt für Einzelhandelsnutzungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von bis zu 1.000 m² . Die
Verkaufsfläche ließe sich ggf. durch Hinzunahme von Flächen des vorhandenen Parkplatzes
vergrößern. Auch wenn damit immer noch nicht die von Supermärkten heute gewünschte Größe
zur Verfügung stünde, und der Flächenzuschnitt nicht optimal ist, so hätte die Lage doch den
Vorzug der Nähe zum Orchheimer Tor und damit zum zentralen Versorgungsbereich. Auch hier
müsste über die Schaffung von Ersatz- und zusätzlichen Parkplätzen nachgedacht werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1191
Alternativ bietet sich im Süden – wie im Gutachten dargelegt – der sogenannte Eifelbadparkplatz
für die Ansiedlung eines weiteren Supermarktes im Stadtgebiet an. Hier stünde die notwendige
Fläche zur Verfügung, d.h. die heute von Investoren gewünschte Verkaufsfläche zwischen 1.300
und 1.700 m² sowie für einen geräumigen Kundenparkplatz. Sollten auf diesem Areal zusätzliche
Einzelhandelsnutzungen ermöglicht werden, wäre aus Sicht der Gutachter sicher zu stellen, dass
Betriebe mit zentrenrelevanten Kundensortimenten ausgeschlossen werden, da es sich um einen
Ergänzungsstandort und nicht um eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches handeln
sollte. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass dieser Standort einer der wenn nicht der
interessanteste für Kfz-Kunden orientierte Ansiedlungen ist.
Nahversorungsstandorte
Über diese, das Zentrum bzw. seine Ergänzung betreffende Einzelhandelsstandorte spricht der
Gutachter für den Bereich Josef-Jonas-Straße / Extramarkt von einem Nahversorgungsstandort,
an dem die Möglichkeit einer marktkonformen Neupositionierung eröffnet werden sollte. Dabei
sollten Verkaufsflächenerweiterungen im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente
ausgeschlossen werden und insgesamt auf nahversorgungsrelevante und nicht zentrenrelevante
Nutzungen beschränkt bleiben.
Die Nahversorgungsstandorte der Märkte Plus und Aldi sind analog zu sehen.
Zentrenrelevante Sortimente
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Zentrumskonzeption erfordert auch laut Gutachten (siehe S.
64 Ziff. 5.4) einen maßvollen Einsatz planungsrechtlicher Steuerungsinstrumente. Sie sind
erforderlich, um wettbewerbsfähige Einzelhandelsnutzungen auf diejenigen Standorte zu lenken,
die sich aus städtebaulicher Sicht bestmöglich in das Siedlungsgefüge einordnet, also dem
Zentrenkonzept ensprechen. Ziel ist es, die Einzelhandelsbetriebe mit einem Umsatzschwerpunkt
bei zentrenrelevanten Sortimenten weitgehend dem zentralen Versorgungsbereich einzubinden,
um diesen zu stärken. Die daraus resultierende Kundenfrequenz soll der Belebung der
Hauptgeschäftslagen dienen.
Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich im allgemeinen dadurch aus, dass sie für das
Einzelhandelsangebot eines Zentrums prägend und daher für eine starke und intakte Innenstadt
bedeutsam sind. Damit sind grundsätzlich diejenigen Sortimente als zentrenrelevant anzusehen,
die bei einer Ansiedlung in peripheren Lagen zu Funktionsverlusten im Zentrum durch
nennenswerte Umsatzlenkungen in die Perepherie führen. Die Einstufung als zentrenrelevantes
Sortiment setzt nicht voraus, dass diese bereits im Zentrum vertreten ist. Zentrenrelevante
Sortimente zeichnen sich aus, durch
- eine hohe Verbundwirkung mit anderen Sortimenten
- eine hohe Beratungsintensität
- eine hohe Flächenproduktivität und
- eine gute Handlichkeit (weshalb sie nicht nur mit dem PKW transportierbar sind).
Im Unterschied dazu sind besonders diejenigen Sortimente nicht zentrenrelevant, die keine bzw.
nur geringe Synergieeffekte hervorrufen.
Eine Untergruppe der zentrenrelevanten Sortimente sind die nahversorgungsrelevanten
Sortimente. Hierbei handelt es sich um Angebote des kurzfristigen Grundbedarfs, die von allen
gleichermaßen nachgefragt werden.
Bei der Festlegung der zentrenrelevaten Sortimente sind die als Anlage zur § 24a
Landesentwicklungsprogramm aufgeführten zentrenrelevanten Leitsortimente zu beachten. Der
Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die folgenden Sortimente aus den auf den Seiten 66-68
des Gutachtens dargelegten Gründen in Bad Münstereifel zentrumsrelevant sind:
Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren
Bekleidung, Bekleidungszubehör, Kürschnerwaren
Schuhe, Leder und Täschnerwaren
Geräte der Unterhaltungselektronik und Zubehör
Computer, Computerteile, periphere Einheiten Software
Telekommunikationsendgeräte und Mobiltelefone
elektrische Haushaltsgeräte und elektrotechnische Erzeugnisse (ohne Öfen, Herde,
Kühlschränke und Waschmaschinen)
nicht elektrische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren und
Bestecke
Seite 4 von Ratsdrucksache 1191
-
keramische Erzeugnisse und Glaswaren
Augenoptiker
Foto und optische Erzeugnisse
Haustextilien (ohne Bettwaren)
Heimtextilien
Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Spielwaren
Sportartikel (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport-und Freizeitboote, Jachten)
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
Schließt sich der Rat dieser Auffassung an, sind die Bebauungspläne im Kernstadtbereich, die den
entsprechenden Einzelhandel zulassen, zu überprüfen und ggfls. abzuändern. In diesen Plänen
sind bisher abweichende Sortimente ausgeschlossen,wie beispielsweise auch Fahrräder und
Antiquitäten. Daneben sind in den periphären Bebauungsplänen auch freiberuflich tätige
geregelt/ausgeschlossen.
2. Rechtliche Würdigung
Durch die Novellierung des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) ist mit der Einfügung des §
24a in Verbindung mit dem überarbeiteten Einzelhandelserlass nunmehr näher definiert, welche
Anforderungen und welcher planerischer Spielraum den Städten und Gemeinden für die Steuerung
der Einzelhandelsentwicklung zur Verfügung stehen.
Dabei werden anstatt der bisherigen Siedlungsschwerpunkte zentrale Versorgungsbereiche für
Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren dargestellt. Die Kommunen sind danach gehalten,
zentrale Versorgungsbereiche räumlich und funktional anhand nachfolgender Kriterien
festzulegen:
- Vorhandensein eines vielfältigen und dichten Angebots an öffentlichen und privaten
Versorgungs-und Dienstleistungseinrichtungen sowie von wesentlichen Wohnanteilen,
- städtebauliche integrierte Lage bzw. einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang
innerhalb eines allgemeinen Siedlungsbereichs
- gute verkehrliche Anbindung an den ÖPNV
Dabei legt die Landesplanung in Anlagen abschließend die möglichen Zentren und
nahversorgungsrelevanten Sortimente sowie die davon grundsätzlich als zentrenrelevant
einzustufenden fest.
Unter Beachtung eines Beeinträchtigungsverbots ist für die Errichtung eines Zentrums die
Kaufkraft der Einwohner im gesamten Stadtgebiet, für die Errichtung eines Nebenzentrums die
Kaufkraft der Einwohner in dessen Einzugsbereich zu berücksichtigen.
Außerhalb der definierten Zentren ist Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Produkten zulässig.
Dabei dürfen auf bis 10% der Verkaufsfläche auch zentrenrelevante Sortimente angeboten
werden. Edeka hat unter 5%; Rewe hat auch unter 5% zugesagt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die bauleitplanerische Sicherung -Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen- ist seitens
der Stadt zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Bad Münstereifel erfasst:
Seite 5 von Ratsdrucksache 1191
•
•
•
•
die historische Kernstadt im Mauerring
den Abschnitt Kölner Straße vom Werther Tor bis Ausfahrt Feuerwache
die Seb.-Kneipp-Promenade vom Werther Tor bis zur van-Ayx-Straße
die östliche Seite der Trierer Straße vom Orchheimer Tor bis zum Parkplatz
Die Bereiche der Märkte Extra, Plus und Aldi sowie der östliche Bereich Trierer Straße, der nicht
zentraler Versorgungsbereich ist, werden als ergänzende Nahversorgungsstandorte festgelegt.
Als Reserve-Nahversorgungsstandort ist der Parkplatz zwischen Sittardweg, Erft und B 51 zu
betracht.
Die in der Stadt Bad Münstereifel zentrenrelevanten Sortimente sind:
Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren
Bekleidung, Bekleidungszubehör, Kürschnerwaren
Schuhe, Leder und Täschnerwaren
Geräte der Unterhaltungselektronik und Zubehör
Computer, Computerteile, periphere Einheiten Software
Telekommunikationsendgeräte und Mobiltelefone
elektrische Haushaltsgeräte und elektrotechnische Erzeugnisse (ohne Öfen, Herde,
Kühlschränke und Waschmaschinen),
nicht elektrische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren und
Bestecke
keramische Erzeugnisse und Glaswaren
Augenoptiker
Foto und optische Erzeugnisse
Haustextilien (ohne Bettwaren)
Heimtextilien
Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Spielwaren
Sportartikel (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport-und Freizeitboote, Jachten)
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln