Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
243 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

öffnen download melden Dateigröße: 243 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgenneister Az.:5113-17/5 öffentlich V 7/ /f~SO Amt: - 51 - An den BeschlAusf.: Rat - 102 - Datum: 12.09.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • I Betrifft: Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung HHJ.: 2001 HHStl.: Personal Budget: 5199 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.09.2001 Beschlussentwurf: • Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und unter Ausübung des Rückholrechtes wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahme vom Einste/lungsstopp ein/eine Kinderpfleger/in unbefristet mit 27 Wochenstunden ab 1/2002 für die Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. einzustellen. Gleichzeitig wird die Ermächtigung erteilt in Folge auftredende Vakanzen nachzubesetzen. Begründung: Die derzeitige Stelleninhaberin hat heute zum 31.12.2001 gekündigt. Die Nachbesetzung dieser Ergänzungskraftstelle ist erforderlich, da ansonsten die personellen Voraussetzungen für den Betrieb im Kindergartebnbereich nicht erfüllt sind. Die Stelle ist nach Vergütungsgruppe VIINlIl bewertet. ~ P:\V5120010.138