Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
32 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

öffnen download melden Dateigröße: 32 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 1437 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2008 Rat 25.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1437 1. Sachverhalt: Mit dem als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorgelegten Entwurf der 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung wird unter anderem der vom Rat in seiner Sitzung vom 27.05.2008 gefasste Beschluss zur Einführung einer Zusatzgebühr im Falle der überdurchschnittlichen Ausstattung mit Biotonnenvolumen umgesetzt (vgl. Ratsdrucksache 1144 mit Zusatzerläuterungen 1 und 2). Darstellung der Gebührenentwicklung Entsprechend dem neu gefassten § 4 Abs. 2 der Gebührensatzung zahlen Haushalte, die anstelle der nach wie vor gebührenfreien 80 oder 120 Ltr. Biotonne eine 240 Ltr. Biotonne vorhalten eine Zusatzgebühr von 42,20 €. Werden neben den gebührenfreien Biotonnen zusätzliche Behälter vorgehalten, so beträgt die Gebühr ¾ ¾ ¾ für eine 80 Ltr. Biotonne für eine 120 Ltr. Biotonne für eine 240 Ltr. Biotonne 28,14 € 42,20 € 84,41 € Die sich auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenbedarfberechnung (Anlage 2) darüber hinaus ergebenden Veränderungen bei den Abfallentsorgungsgebühren werden nachfolgend dargestellt. ¾ Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebührensatz/€ 112,80 € kalkulierte Reduzierung um/€ 5,86 kalkulierter Gebührensatz/€ 106,94 80 Ltr. Restmüllbehälter 150,40 € 7,82 142,58 120 Ltr. Restmüllbehälter 225,60 € 11,72 213,88 240 Ltr. Restmüllbehälter 451,20 € 23,45 427,75 660 Ltr. Container 2.481,60 € 128,98 2.352,62 1.100 Ltr. Container 4.136,00 € 214,96 3.921,04 ¾ Entwicklung des einheitlichen Grundpreises Bezeichnung derzeitiger Grundpreis /€ Kalkulierte Erhöhung um/€ neuer Grundpreis /€ Voller Grundpreis bei Benutzung der Biotonne 68,35 € 4,31 72,66 Reduzierter Grundpreis bei Eigenkompostierung 23,92 € 7,32 31,24 ¾ Entwicklung der Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Die erstmals zum 01.01.1999 eingeführte Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern wird um die von der Firma SITA beantragte Entgeltanpassung von 3,99% für das Jahr 2009 erhöht. Die bezeichneten Groß-Container stehen für die Entsorgung von Abfällen zur Verfügung, die nach ihrer Menge nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter und Sperrgutabfuhr) befördert werden können. Für die Praxis sind sie nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr werden die tatsächlichen Unternehmerkosten zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Seite 3 von Ratsdrucksache 1437 ¾ Entwicklung der Gebühr bei Miete der Restmüllbehälter Die Unternehmerentgelte für die Bereitstellung von Mietbehältern sind bis zum Ende der Vertragslaufzeit festgeschrieben, so dass sich keine Gebührenerhöhung ergibt. Darstellung der Kostenentwicklung Zu den wichtigsten Kostenblöcken im Bereich der Abfallentsorgung zählen die Gebühren des Kreises sowie die Unternehmerentgelte, deren Entwicklung bezogen auf das Jahr 2009 nachstehend dargestellt wird. ¾ Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung wird der Kreis Euskirchen die Gebühr für Siedlungsabfall (Rest- und Sperrmüll) ab dem 01.01.2009 um 4% von bisher 170,55 Euro/t auf 177,40 Euro/t erhöhen. Gleichzeitig soll allerdings die Gebühr für die Verwertung des Biomülls um 10,00 € je Tonne und geringfügig die Gebühr für bestimmte Sondermüllfraktionen reduziert werden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass das Gesamtaufkommen der an den Kreis zu zahlenden Gebühren sich geringfügig reduziert; und zwar von bisher 874.338,85 € auf 869.751,49 €. ¾ Erhöhung der Unternehmerentgelte Die Firma SITA Kommunalservice macht für das Jahr 2009 auf der Grundlage des Entsorgungsvertrages und der darin enthaltenen Preisanpassungsklausel eine Erhöhung um 3,99 % geltend. Die vertragliche Preisanpassungsklausel regelt, dass Grundlage der Entgeltfestsetzung zu 75 % die lohn- bzw. lohngebundenen Kosten, zu 15 % die Energiekosten und zu weiteren 10 % die Kfz-Kosten sind. Auf dieser Basis setzt sich die Entgelterhöhung wie folgt zusammen: o Lohnkostensteigerung o Steigerung der Energiekosten (Diesel) o Steigerung der Kfz-Kosten 3,44 % 0,31 % 0,24 % Die kalkulierten Gesamtaufwendungen für Unternehmerentgelte steigen im Vergleich zu 2008 von 799.006,05 € auf 837.371,29 €. Eine ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2). Zukünftige Bezeichnung der Grundgebühr als „einheitlicher Grundpreis“ Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bezeichnung „Grundgebühr“ in „einheitlicher Grundpreis“ erfolgt die rechtlich gebotene Klarstellung dieses Umlagemaßstabes. Während als Grundgebühr entsprechend der rechtlichen Definition lediglich die mengenunabhängigen (fixen) Kosten bezeichnet werden, können in den einheitlichen Grundpreis auch die nicht behälterbezogenen Kosten, z.B. für die Sperrmüllentsorgung, Grünschnittsammlung, einbezogen werden. Im Ergebnis ändert sich lediglich der Begriff aber nicht das Umlagesystem. Folgen der Einführung der Zusatzgebühr für die Biotonne auf die je nach Behälterausstattung und Anzahl der Grundgebühren zu zahlende Jahresgebühr Die nachstehende Darstellung zeigt, wie sich die Jahresgebühr am Beispiel eines Einfamilienhauses bei unterschiedlicher Behälterausstattung im Vergleich der Gebührenbedarfsberechnungen 2008 und 2009 entwickelt. Gebührenentwicklung bei Eigenkompostierung Seite 4 von Ratsdrucksache 1437 Größe der Restmülltonne Grundpreis Jahresgebühr (Kalkulation 2008) Jahresgebühr (Kalkulation 2009) Differenz 60 Ltr. Resttonne 1 136,72 € 138,18 € + 1,46 € 80 Ltr. Resttonne 1 174,32 € 173,82 € ./. 0,50 € 120 Ltr. Resttonne 1 249,52 € 245,12 € ./. 4,40 € 240 Ltr. Resttonne 1 475,12 € 458,99 € ./. 16,13 € Gebührenentwicklung bei Nutzung der gebührenfreien 80 oder 120 Ltr. Biotonne Restmüllbe hälter 60 Ltr. Biotonne Grundpreis Jahresgebühr (Kalkulation 2008) Jahresgebühr (Kalkulation 2009) Differenz 80 /120 Ltr. 1 181,15 € 179,60 € ./. 1,55 € 80 Ltr. 80 /120 Ltr. 1 218,75 € 215,24 € ./. 3,51 € 120 Ltr. 80 /120 Ltr. 1 293,95 € 286,54 € ./. 7,41 € 240 Ltr. 80 /120 Ltr. 1 519,55 € 500,41 € ./. 19,14 € Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 240 Ltr. Biotonne Restmüllbe hälter 60 Ltr. Biotonne Grundpreis Jahresgebühr (Kalkulation 2008) Jahresgebühr (Kalkulation 2009) Differenz 240 Ltr. 1 181,15 € 221,80 € + 40,65 € 80 Ltr. 240 Ltr. 1 218,75 € 257,44 € + 38,69 € 120 Ltr. 240 Ltr. 1 293,95 € 328,74 € + 34,79 € 240 Ltr. 240 Ltr. 1 519,55 € 542,61 € + 23,06 € 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 6 KAG in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften ist die Stadt zur kostendeckenden Gebührenerhebung verpflichtet. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Satzungsänderung stellt eine Alternative zum bisherigen Gebührensystem dar. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Der demografische Wandel wird sich langfristig auch auf die Abfallentsorgung auswirken, z.B. durch den für Bad Münstereifel bis 2020 prognostizierten Bevölkerungszuwachs von 5 – 6%. Diese Tatsache bedarf jedoch keiner eingehenden Betrachtung im Rahmen der jährlich zu überarbeitenden Gebührenbedarfsberechnung. Seite 5 von Ratsdrucksache 1437 7. Beschlussvorschlag: 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.