Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
32 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 1437
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2008
Rat
25.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1437
1. Sachverhalt:
Mit dem als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorgelegten Entwurf der 13. Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung wird unter anderem der vom Rat in
seiner Sitzung vom 27.05.2008 gefasste Beschluss zur Einführung einer Zusatzgebühr im Falle
der überdurchschnittlichen Ausstattung mit Biotonnenvolumen umgesetzt (vgl. Ratsdrucksache
1144 mit Zusatzerläuterungen 1 und 2).
Darstellung der Gebührenentwicklung
Entsprechend dem neu gefassten § 4 Abs. 2 der Gebührensatzung zahlen Haushalte, die anstelle
der nach wie vor gebührenfreien 80 oder 120 Ltr. Biotonne eine 240 Ltr. Biotonne vorhalten eine
Zusatzgebühr von 42,20 €.
Werden neben den gebührenfreien Biotonnen zusätzliche Behälter vorgehalten, so beträgt die
Gebühr
¾
¾
¾
für eine 80 Ltr. Biotonne
für eine 120 Ltr. Biotonne
für eine 240 Ltr. Biotonne
28,14 €
42,20 €
84,41 €
Die sich auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenbedarfberechnung (Anlage 2) darüber
hinaus ergebenden Veränderungen bei den Abfallentsorgungsgebühren werden nachfolgend
dargestellt.
¾ Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger
Gebührensatz/€
112,80 €
kalkulierte
Reduzierung um/€
5,86
kalkulierter
Gebührensatz/€
106,94
80 Ltr. Restmüllbehälter
150,40 €
7,82
142,58
120 Ltr. Restmüllbehälter
225,60 €
11,72
213,88
240 Ltr. Restmüllbehälter
451,20 €
23,45
427,75
660 Ltr. Container
2.481,60 €
128,98
2.352,62
1.100 Ltr. Container
4.136,00 €
214,96
3.921,04
¾ Entwicklung des einheitlichen Grundpreises
Bezeichnung
derzeitiger
Grundpreis /€
Kalkulierte
Erhöhung um/€
neuer Grundpreis
/€
Voller Grundpreis bei
Benutzung der Biotonne
68,35 €
4,31
72,66
Reduzierter Grundpreis bei
Eigenkompostierung
23,92 €
7,32
31,24
¾ Entwicklung der Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern
Die erstmals zum 01.01.1999 eingeführte Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von
Groß-Containern wird um die von der Firma SITA beantragte Entgeltanpassung von 3,99% für
das Jahr 2009 erhöht. Die bezeichneten Groß-Container stehen für die Entsorgung von Abfällen
zur Verfügung, die nach ihrer Menge nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen
(Restmüllbehälter und Sperrgutabfuhr) befördert werden können. Für die Praxis sind sie nur von
geringer Bedeutung. Mit der Gebühr werden die tatsächlichen Unternehmerkosten zuzüglich
der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1437
¾ Entwicklung der Gebühr bei Miete der Restmüllbehälter
Die Unternehmerentgelte für die Bereitstellung von Mietbehältern sind bis zum Ende der
Vertragslaufzeit festgeschrieben, so dass sich keine Gebührenerhöhung ergibt.
Darstellung der Kostenentwicklung
Zu den wichtigsten Kostenblöcken im Bereich der Abfallentsorgung zählen die Gebühren des
Kreises sowie die Unternehmerentgelte, deren Entwicklung bezogen auf das Jahr 2009
nachstehend dargestellt wird.
¾ Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises
Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung wird der Kreis Euskirchen die Gebühr für
Siedlungsabfall (Rest- und Sperrmüll) ab dem 01.01.2009 um 4% von bisher 170,55 Euro/t auf
177,40 Euro/t erhöhen. Gleichzeitig soll allerdings die Gebühr für die Verwertung des Biomülls
um 10,00 € je Tonne und geringfügig die Gebühr für bestimmte Sondermüllfraktionen reduziert
werden.
Dies führt im Ergebnis dazu, dass das Gesamtaufkommen der an den Kreis zu zahlenden
Gebühren sich geringfügig reduziert; und zwar von bisher 874.338,85 € auf 869.751,49 €.
¾ Erhöhung der Unternehmerentgelte
Die Firma SITA Kommunalservice macht für das Jahr 2009 auf der Grundlage des
Entsorgungsvertrages und der darin enthaltenen Preisanpassungsklausel eine Erhöhung um
3,99 % geltend.
Die vertragliche Preisanpassungsklausel regelt, dass Grundlage der Entgeltfestsetzung zu 75
% die lohn- bzw. lohngebundenen Kosten, zu 15 % die Energiekosten und zu weiteren 10 % die
Kfz-Kosten sind. Auf dieser Basis setzt sich die Entgelterhöhung wie folgt zusammen:
o Lohnkostensteigerung
o Steigerung der Energiekosten (Diesel)
o Steigerung der Kfz-Kosten
3,44 %
0,31 %
0,24 %
Die kalkulierten Gesamtaufwendungen für Unternehmerentgelte steigen im Vergleich zu 2008
von 799.006,05 € auf 837.371,29 €.
Eine ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2).
Zukünftige Bezeichnung der Grundgebühr als „einheitlicher Grundpreis“
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bezeichnung „Grundgebühr“ in „einheitlicher Grundpreis“
erfolgt die rechtlich gebotene Klarstellung dieses Umlagemaßstabes. Während als Grundgebühr
entsprechend der rechtlichen Definition lediglich die mengenunabhängigen (fixen) Kosten
bezeichnet werden, können in den einheitlichen Grundpreis auch die nicht behälterbezogenen
Kosten, z.B. für die Sperrmüllentsorgung, Grünschnittsammlung, einbezogen werden. Im Ergebnis
ändert sich lediglich der Begriff aber nicht das Umlagesystem.
Folgen der Einführung der Zusatzgebühr für die Biotonne auf die je nach
Behälterausstattung und Anzahl der Grundgebühren zu zahlende Jahresgebühr
Die nachstehende Darstellung zeigt, wie sich die Jahresgebühr am Beispiel eines
Einfamilienhauses
bei
unterschiedlicher
Behälterausstattung
im
Vergleich
der
Gebührenbedarfsberechnungen 2008 und 2009 entwickelt.
Gebührenentwicklung bei Eigenkompostierung
Seite 4 von Ratsdrucksache 1437
Größe der Restmülltonne
Grundpreis Jahresgebühr
(Kalkulation 2008)
Jahresgebühr
(Kalkulation 2009)
Differenz
60 Ltr. Resttonne
1
136,72 €
138,18 €
+ 1,46 €
80 Ltr. Resttonne
1
174,32 €
173,82 €
./. 0,50 €
120 Ltr. Resttonne
1
249,52 €
245,12 €
./. 4,40 €
240 Ltr. Resttonne
1
475,12 €
458,99 €
./. 16,13 €
Gebührenentwicklung bei Nutzung der gebührenfreien 80 oder 120 Ltr. Biotonne
Restmüllbe
hälter
60 Ltr.
Biotonne
Grundpreis Jahresgebühr
(Kalkulation 2008)
Jahresgebühr
(Kalkulation 2009)
Differenz
80 /120 Ltr.
1
181,15 €
179,60 €
./. 1,55 €
80 Ltr.
80 /120 Ltr.
1
218,75 €
215,24 €
./. 3,51 €
120 Ltr.
80 /120 Ltr.
1
293,95 €
286,54 €
./. 7,41 €
240 Ltr.
80 /120 Ltr.
1
519,55 €
500,41 €
./. 19,14 €
Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 240 Ltr. Biotonne
Restmüllbe
hälter
60 Ltr.
Biotonne
Grundpreis Jahresgebühr
(Kalkulation 2008)
Jahresgebühr
(Kalkulation 2009)
Differenz
240 Ltr.
1
181,15 €
221,80 €
+ 40,65 €
80 Ltr.
240 Ltr.
1
218,75 €
257,44 €
+ 38,69 €
120 Ltr.
240 Ltr.
1
293,95 €
328,74 €
+ 34,79 €
240 Ltr.
240 Ltr.
1
519,55 €
542,61 €
+ 23,06 €
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 6 KAG in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften ist
die Stadt zur kostendeckenden Gebührenerhebung verpflichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht
tangiert wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Satzungsänderung stellt eine Alternative zum bisherigen Gebührensystem dar.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Der demografische Wandel wird sich langfristig auch auf die Abfallentsorgung auswirken, z.B.
durch den für Bad Münstereifel bis 2020 prognostizierten Bevölkerungszuwachs von 5 – 6%. Diese
Tatsache bedarf jedoch keiner eingehenden Betrachtung im Rahmen der jährlich zu
überarbeitenden Gebührenbedarfsberechnung.
Seite 5 von Ratsdrucksache 1437
7. Beschlussvorschlag:
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 13. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad
Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage
1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.