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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1437)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
45 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 Seite 1 von 10 Gebührenbedarfsberechnung 2009 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel I. Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte ist der mit der Firma SITA Kommunalservice abgeschlossene Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Berücksichtigung der für das Jahr 2009 ermittelten Entgeltanpassung in Höhe von 3,99%. 1. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall 1.1 Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice 16.763,60 € 1.2 Entleerungs- und Transportentgelt für Restabfall 266.249,30 € 2. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall 2.1. Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice 2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall (14-tägliche Regelabfuhr) 2.3. Zusätzliches Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall bei mindestens 8 Zusatzabfuhren im Sommer 3. Sperrmüllsammlung o o Leistungsentgelt Pauschalentgelt 10.237,56 € 5.104,14 € 5.133,42 € Leistungsentgelt Grundentgelt 5.214,17 € 1.557,43 € 3.656,74 € 6. Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf (monatliche Abholung) o o 56.892,73 € Leistungsentgelt 8.183,91 € Pauschalentgelt 60.363,00 € 5. Weihnachtsbaumabfuhr o o 184.929,64 € 68.536,91 € 4. Grünabfallsammlung o o 23.458,68 € 20.530,70 € Leistungsentgelt 8.922,38 € Grundentgelt 11.608,32 € 7. Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr) sowie Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter 7.951,88 € 8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 1.924,48 € 9. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil) Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte: 174.681,64 € 837.371,29 € Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 B. Seite 2 von 10 Abfallgebühren des Kreises 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle 2. Abfallgebühren für - Siedlungsabfälle (Restmüll) - Biomüll - Sperrmüll - Grünabfälle 25.000,00 € - ca. 2.802,46 t x 177,40 €= - ca. 2.011,71 t x 89,50 €= - ca. 909,06 t x 177,40 €= - ca. 115,65 t x 54,30 €= Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises: 497.156,40 € 180.048,05 € 161.267,24 € 6.279,80 € 869.751,49 € C. Sonstige Aufwendungen 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte = 3.330,00 € 2. Containerpatenschaften = 9.290,00 € 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße 7.680,00 € 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte 1.500,00 € 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung) 5.950,00 € 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen 8.000,00 € 7. Vermischte Ausgaben 4.000,00 € = Gesamtbetrag der sonstigen Kosten: 39.750,00 € D. Städtische Kostenanteile 1. Personalausgaben 66.372,00 € 2. Sonst. ordentlichen Aufwendungen - Aus- und Fortbildung 459,00 € 3. Sonst. ordentlichen Aufwendungen - Reise- Fahrtkosten, Auslagen 655,00 € 4 Sonst. ordentlichen Aufwendungen - Bücher, Zeitschriften etc. 800,00 € 5. Aufwendungen - Fuhrpark/Bauhof 7.942,00 € 6. Aufwendungen - Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV) 2.854,00 € 7. Verwaltungsgemeinkosten 46.268,08 € Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile 125.350,08 € Kosten der Abfallentsorgung insgesamt: = 1.872.222,86 € ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte = 21.500,00 € Summe: = 1.850.722,86 € Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 Seite 3 von 10 II. Gebührenberechnung Berechnung der Restmüllbehältergebühr Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung der Restmüllbehältergebühr einbezogen: 1. Unternehmerentgelte 1.1. Unternehmerentgelte für die Leerung der Restmüllbehälter 1.2. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil und Gutschrift aus dem Verwertungserlös) 1.3. Leistungsentgelt Sperrmüllsammlung 1.4. Leistungsentgelt Grünabfallsammlung 1.5. Leistungsentgelt Weihnachtsbaumabholung 1.6. Leistungsentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf 1.7. Schadstoffsammlung ( 4 Termine pro Jahr) sowie Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter 1.8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort „Josef-Jonas-„ Straße“ dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 2. 266.249,30 € 174.681,64 € 8.173,91 € 5.104,14 € 1.557,43 € 8.922,38 € 7.951,88 € 1.924,48 € Abfallgebühren des Kreises 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle Entsorgungsgebühren Siedlungsabfälle (Restmüll) Entsorgungsgebühren Sperrmüll Entsorgungsgebühren Grünabfälle 25.000,00 € 497.156,40 € 161.267,24 € 6.279,80 € 3. Sonstige Aufwendungen 3.1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte 3.2. Containerpatenschaften 3.3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße 3.4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte 3.5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung) 3.6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen 3.7. Vermischte Ausgaben 3.330,00 € 9.290,00 € 7.680,00 € 1.500,00 € 5.950,00 € 8.000,00 € 4.000,00 € 4. Städtische Kostenanteile 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. Personalausgaben Sonst. ordentliche Aufwendungen - Aus- und Fortbildung Sonst. ordentliche Aufwendungen - Reise-, Fahrtkosten, Auslagen Sonst. ordentliche Aufwendungen – Bücher, Zeitschriften etc. Aufwendungen – Fuhrpark/Bauhof Aufwendungen - Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV) Verwaltungsgemeinkosten (2,5% der Restmüllbehältergebühren) Gesamtkosten aus Ziffern 1 bis 4 ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte Summe: 66.372,00 € 459,00 € 655,00 € 800,00 € 7.942,00 € 2.854,00 € 32.348,74 € 1.315.449,34 € = 21.500,00 € 1.293.949,34 € Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 Seite 4 von 10 Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens 3.612 Behälter x 1.087 Behälter x 1.751 Behälter x 281 Behälter x 8 Behälter x 61 Behälter x 60 l Volumen 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen 660 l Volumen x 2 1.100 l Volumen x 2 = = = = = = 216.720 l 86.960 l 210.120 l 67.440 l 10.560 l 134.200 l 726.000 l Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (1.293.949,34 € : 726.000 Ltr.) Behältergröße 1,78229 € Gebührensatz/€ 60 Ltr. Restmüllbehälter 106,94 € 80 Ltr. Restmüllbehälter 142,58 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 213,88 € 240 Ltr. Restmüllbehälter 427,75 € 660 Ltr. Container x 2 2.352,62 € 1.100 Ltr. Container x 2 3.921,04 € Berechnung des einheitlichen Grundpreises Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung des Grundpreises einbezogen: ¾ Jährliches Pauschalentgelt für die Sperrmüllsammlung 60.363,00 € ¾ Jährliches Pauschalentgelt für die Grünabfallsammlung 5.133,42 € ¾ Grundentgelt für die Weihnachtsbaumabfuhr 3.656,74 € ¾ Grundentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf 11.608,32 € ¾ Anteilige Kosten der Biomüllerfassung (Gesamtkosten ./. 36.481,32 € Anteil aus der Gebührenumlage) 408.847,78 € ¾ Anteilige Verwaltungsgemeinkosten 12.554,08 € insgesamt: 502.163,34 € Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 3.320 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 5.483 Benutzungseinheiten die den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 8.803 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 6.911 Berechnungseinheiten. Kostenanteil Berechnungseinheiten Voller Grundpreis = Um 57% reduzierter Grundpreis = 502.163,34 Euro = 72,66 Euro 6.911 72,66 Euro 31,24 Euro Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 Seite 5 von 10 Berechnung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Für die Ermittlung der Zusatzgebühr werden 40% der Kosten der Biomüllentsorgung durch das insgesamt vorhandene Biotonnenvolumen geteilt und mit dem jeweiligen Behältervolumen vervielfältigt. 1. 40% des Unternehmerentgeltes 2. 40 % der Verwertungsgebühren (Kompostwerk) 3. Anteilige Verwaltungsgemeinkosten 106.112,42 € 72.019,22 € 4.567,48 € insgesamt: 182.699,12 € Ermittlung des Biotonnenvolumens 792 Behälter x 1.235 Behälter x 1.283 Behälter x 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen = = = 63.360 l 148.200 l 307.920 l 519.480 l Kosten je Liter Biotonnenvolumen (182.699,12 € : 519.480 Ltr.) Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen 0,35169 € kalkulierter Gebührensatz/€ 28,14 € 120 Ltr. Gefäßvolumen 42,20 € 240 Ltr. Gefäßvolumen 84,41 € Bei Zugrundelegung der vorstehenden Gebührensätze und des aktuellen Biotonnenbestandes beläuft sich das ¾ ¾ Aufwendungen für Unternehmerentgelte und Gebühren des Kreises von sowie Verwaltungsgemeinkosten von 36.481,32 € 935,42 € einbeziehende Gebührenaufkommen aus der Erhebung der Zusatzgebühr auf 37.416,74 € Berechnung der Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Abfallbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der ¾ ¾ Mietentgelte der Fa. SITA Kommunalservice anteiligen Verwaltungsgemeinkosten 16.763,60 € 429,84 € insgesamt: - für den 60 l Abfallbehälter - für den 80 l Abfallbehälter - für den 120 l Abfallbehälter - für den 240 l Abfallbehälter - für den 660 l Abfallbehälter - für den 1.100 l Abfallbehälter 17.193,44 € 4,10 € 4,10 € 4,92 € 5,54 € 40,98 € 51,23 € Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 lV. Seite 6 von 10 Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung Gemäß Angebot der Firma SITA Wagner vom 28.10.2003 beträgt das Unternehmerentgelt für die Gestellung, Miete (bis eine Woche) und Abtransport von Großcontainern (Mulden) mit einem Fassungsvermögen von 4, 5, 7, 10, 20 und 36 cbm zuzüglich der aktuellen Entgeltsteigerung um 3,99 % einheitlich 134,92 Euro. Hinzuzurechnen sind die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %. Die Gebühr für diese Leistung beträgt somit insgesamt 138,38 Euro. Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers von einer Woche überschritten, so ist für jede weitere angefangene Standwoche eine Miete von 15,05 Euro zu zahlen. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete ab der zweiten Standwoche für jede angefangene Woche insgesamt 15,43 Euro beträgt. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 Seite 7 von 10 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung Zu Ziffer I - Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Auf der Grundlage des Entsorgungsvertrages vom 12.12.2003 macht die Firma SITA Kommunal Service für das Jahr 2009 eine Erhöhung der Unternehmerentgelte um 3,99 % geltend B. Abfallgebühren des Kreises 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle Die bei der Kreismülldeponie angelieferte und abgerechnete Sondermüllmenge des Zeitraumes von September 2007 bis August 2008 kann dem Anhang I zu diesen Erläuterungen entnommen werden. Gemäß dem Entwurf der Kreisgebührensatzung werden die Gebührensätze für die Sondermüllannahme vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung für einige Sondermüllfraktionen geringfügig reduziert. Auf der Grundlage der im Referenzzeitraum erfassten Sondermüllmengen und der im nächsten Jahr gültigen Gebührensätze ist von Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 25.000,00 € auszugehen. 3. Abfallgebühren für a) Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemäß der Gebührensatzung des Kreises wird die Restmüllgebühr von derzeit 170,55 € um 6,85 € auf 177,40 € je Tonne erhöht. Hinsichtlich der veranschlagten Restmüllmenge wird auf den Anhang I zu diesen Erläuterungen verwiesen. b) Bio-Abfälle (Biotonne) Auf der Basis der sich abzeichnenden Mengenentwicklung (Anhang I) wird das Gesamtaufkommen an Biomüll im nächsten Jahr rund 2.012 Tonnen betragen. Damit stagniert das Biomüllaufkommen im Vergleich zum vorhergehenden Referenzzeitraum. Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung wird die Gebühr für die Anlieferung von Biomüll von derzeit 99,50 €/t. um 10,00 € auf 89,50 €/t reduziert c) Sperrmüll Entsprechend der aktuellen Auswertung (Anhang I) liegt das Sperrgutaufkommen bei 909 t. Gemäß der Gebührensatzung des Kreises wird die Gebühr für die Anlieferung von Sperrmüll von derzeit 170,55 € um 6,85 € auf 177,40 € je Tonne erhöht. d) Grünabfälle Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen und der Weihnachtsbaumaktion werden rd. 116 t kompostierbare Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf insgesamt 6.279,80 Euro. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 Seite 8 von 10 C. Sonstige Kosten 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die überwiegend im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Wertstoffcontainer Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist nicht nur aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in Bezug auf die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der Entgeltzahlungen als Argumentationshilfe geboten. 2. Containerpatenschaft Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung, Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt übergegangen. Die Stadt hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen im Rahmen so genannter Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und gemeinnützigen Organisationen haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte wöchentlich zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt 255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus ist für einen auf Privatgelände stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 76,69 Euro jährlich zu zahlen. 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Auf den Steinen Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum extra Verbrauchermarkt stark frequentierte Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der Vergangenheit starke Verunreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine kontinuierliche Reinigung durch die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte, wurde die Arbeiterwohlfahrt Euskirchen e.V. mit der Säuberung des Containerstandortes beauftragt. Der wöchentliche Reinigungsaufwand wurde auf 10 Std. a 13,27 Euro/Std. einschl. Lohnnebenkosten begrenzt. Seitens des extra Marktes wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro monatlich bezuschusst. 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird auch im kommenden Jahr ein Betrag von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt, um bisher noch nicht befestigte Containerstandorte herzurichten. 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung) Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes können die Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr abgerechnet werden. Für die Unterhaltung und den Austausch von Straßenpapierkörben sowie die Miete und die Abfuhr der Container fallen Kosten in Höhe von 5.950 Euro jährlich an. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 6. Seite 9 von 10 Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen Gemäß § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den ansatzfähigen Kosten im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen nach § 9 Abs. 2 LAbfG auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken. Für das Jahr 2009 wird ein Betrag von 8.000,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen veranschlagt. 7. Vermischte Ausgaben Über diesen Ansatz wird regelmäßig die Anschaffung neuer Behälter zur Erfassung von Altbatterien, der Versand der Müllabfuhrkalender und die Anschaffung von Gebührenkontrollmarken finanziert. D. Städtischen Kostenanteile 1. Personalausgaben Für das Haushaltsjahr 2009 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben in Höhe von 66.372,00 Euro veranschlagt. Hierin enthalten sind nicht nur die Aufwendungen für die Verwaltung der Müllabfuhrgebühren und die Organisation der Abfuhr, sondern auch die Personalkosten, die beim städtischen Bauhof unter anderem für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe, anfallen. Die Erhöhung der Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr ist unter anderem auf die für das Jahr 2009 tarifvertraglich vereinbarte Lohnerhöhung von 2,8 % zurückzuführen. 2. Sonstige ordentliche Aufwendungen – Aus- und Fortbildung Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 3. Sonstige ordentliche Aufwendungen – Reise-, Fahrtkosten, Auslagen Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz. 4. Sonstige ordentliche Aufwendungen – Bücher, Zeitschriften etc Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz. 5. Aufwendungen – Fuhrpark/Bauhof – Es handelt sich um die der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ aus internen Leistungsbeziehungen (Bauhof) zugerechneten Aufwendungen. 6. Aufwendungen – Dienstleistungen „Technikunterstützte Informationsverarbeitung TUIV“ Es handelt sich um die der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ aus internen Leistungsbeziehungen (TUIV) zugerechneten Aufwendungen. 7. Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % des Gebührenaufkommens) Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437 Seite 10 von 10 2,5 % des ermittelten Gebührenaufkommens werden als so genannte Verwaltungsgemeinkosten, z.B. für die Querschnittsämter (Hauptamt, Stadtkasse) in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr; insgesamt etwa 21.500,-- Euro.