Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
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Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
Seite 1 von 10
Gebührenbedarfsberechnung 2009 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in
der Stadt Bad Münstereifel
I. Aufwendungen
A. Unternehmerentgelte
Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte ist der mit der Firma SITA
Kommunalservice abgeschlossene Vertrag über die Sammlung und den Transport von
Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Berücksichtigung der
für das Jahr 2009 ermittelten Entgeltanpassung in Höhe von 3,99%.
1. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall
1.1
Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice
16.763,60 €
1.2
Entleerungs- und Transportentgelt für Restabfall
266.249,30 €
2. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall
2.1. Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice
2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall
(14-tägliche Regelabfuhr)
2.3. Zusätzliches Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall
bei mindestens 8 Zusatzabfuhren im Sommer
3. Sperrmüllsammlung
o
o
Leistungsentgelt
Pauschalentgelt
10.237,56 €
5.104,14 €
5.133,42 €
Leistungsentgelt
Grundentgelt
5.214,17 €
1.557,43 €
3.656,74 €
6. Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf (monatliche Abholung)
o
o
56.892,73 €
Leistungsentgelt 8.183,91 €
Pauschalentgelt 60.363,00 €
5. Weihnachtsbaumabfuhr
o
o
184.929,64 €
68.536,91 €
4. Grünabfallsammlung
o
o
23.458,68 €
20.530,70 €
Leistungsentgelt 8.922,38 €
Grundentgelt
11.608,32 €
7. Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr) sowie Leerung
der Altbatterie-Sammelbehälter
7.951,88 €
8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
1.924,48 €
9. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil)
Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte:
174.681,64 €
837.371,29 €
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
B.
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Abfallgebühren des Kreises
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
2.
Abfallgebühren für
- Siedlungsabfälle (Restmüll)
- Biomüll
- Sperrmüll
- Grünabfälle
25.000,00 €
- ca. 2.802,46 t x 177,40 €=
- ca. 2.011,71 t x 89,50 €=
- ca. 909,06 t x 177,40 €=
- ca. 115,65 t x 54,30 €=
Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises:
497.156,40 €
180.048,05 €
161.267,24 €
6.279,80 €
869.751,49 €
C. Sonstige Aufwendungen
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
=
3.330,00 €
2.
Containerpatenschaften
=
9.290,00 €
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet,
Josef-Jonas-Straße
7.680,00 €
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der
Containerstandorte
1.500,00 €
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)
5.950,00 €
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
8.000,00 €
7.
Vermischte Ausgaben
4.000,00 €
=
Gesamtbetrag der sonstigen Kosten:
39.750,00 €
D. Städtische Kostenanteile
1.
Personalausgaben
66.372,00 €
2.
Sonst. ordentlichen Aufwendungen - Aus- und Fortbildung
459,00 €
3.
Sonst. ordentlichen Aufwendungen - Reise- Fahrtkosten, Auslagen
655,00 €
4
Sonst. ordentlichen Aufwendungen - Bücher, Zeitschriften etc.
800,00 €
5.
Aufwendungen - Fuhrpark/Bauhof
7.942,00 €
6.
Aufwendungen - Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV)
2.854,00 €
7.
Verwaltungsgemeinkosten
46.268,08 €
Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile
125.350,08 €
Kosten der Abfallentsorgung insgesamt:
=
1.872.222,86 €
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
=
21.500,00 €
Summe:
=
1.850.722,86 €
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
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II. Gebührenberechnung
Berechnung der Restmüllbehältergebühr
Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung der Restmüllbehältergebühr einbezogen:
1. Unternehmerentgelte
1.1. Unternehmerentgelte für die Leerung der Restmüllbehälter
1.2. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil
und Gutschrift aus dem Verwertungserlös)
1.3. Leistungsentgelt Sperrmüllsammlung
1.4. Leistungsentgelt Grünabfallsammlung
1.5. Leistungsentgelt Weihnachtsbaumabholung
1.6. Leistungsentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf
1.7. Schadstoffsammlung ( 4 Termine pro Jahr) sowie Leerung der
Altbatterie-Sammelbehälter
1.8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort „Josef-Jonas-„
Straße“ dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
2.
266.249,30 €
174.681,64 €
8.173,91 €
5.104,14 €
1.557,43 €
8.922,38 €
7.951,88 €
1.924,48 €
Abfallgebühren des Kreises
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
Entsorgungsgebühren Siedlungsabfälle (Restmüll)
Entsorgungsgebühren Sperrmüll
Entsorgungsgebühren Grünabfälle
25.000,00 €
497.156,40 €
161.267,24 €
6.279,80 €
3. Sonstige Aufwendungen
3.1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
3.2. Containerpatenschaften
3.3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet,
Josef-Jonas-Straße
3.4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte
3.5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)
3.6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
3.7. Vermischte Ausgaben
3.330,00 €
9.290,00 €
7.680,00 €
1.500,00 €
5.950,00 €
8.000,00 €
4.000,00 €
4. Städtische Kostenanteile
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
Personalausgaben
Sonst. ordentliche Aufwendungen - Aus- und Fortbildung
Sonst. ordentliche Aufwendungen - Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
Sonst. ordentliche Aufwendungen – Bücher, Zeitschriften etc.
Aufwendungen – Fuhrpark/Bauhof Aufwendungen - Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV)
Verwaltungsgemeinkosten (2,5% der Restmüllbehältergebühren)
Gesamtkosten aus Ziffern 1 bis 4
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
Summe:
66.372,00 €
459,00 €
655,00 €
800,00 €
7.942,00 €
2.854,00 €
32.348,74 €
1.315.449,34 €
=
21.500,00 €
1.293.949,34 €
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
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Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens
3.612 Behälter x
1.087 Behälter x
1.751 Behälter x
281 Behälter x
8 Behälter x
61 Behälter x
60 l Volumen
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
660 l Volumen x 2
1.100 l Volumen x 2
=
=
=
=
=
=
216.720 l
86.960 l
210.120 l
67.440 l
10.560 l
134.200 l
726.000 l
Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (1.293.949,34 € : 726.000 Ltr.)
Behältergröße
1,78229 €
Gebührensatz/€
60 Ltr. Restmüllbehälter
106,94 €
80 Ltr. Restmüllbehälter
142,58 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
213,88 €
240 Ltr. Restmüllbehälter
427,75 €
660 Ltr. Container x 2
2.352,62 €
1.100 Ltr. Container x 2
3.921,04 €
Berechnung des einheitlichen Grundpreises
Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung des Grundpreises einbezogen:
¾ Jährliches Pauschalentgelt für die Sperrmüllsammlung
60.363,00 €
¾ Jährliches Pauschalentgelt für die Grünabfallsammlung
5.133,42 €
¾ Grundentgelt für die Weihnachtsbaumabfuhr
3.656,74 €
¾ Grundentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf
11.608,32 €
¾ Anteilige Kosten der Biomüllerfassung
(Gesamtkosten ./. 36.481,32 € Anteil aus der Gebührenumlage)
408.847,78 €
¾ Anteilige Verwaltungsgemeinkosten
12.554,08 €
insgesamt:
502.163,34 €
Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass
3.320 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 5.483
Benutzungseinheiten die den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 8.803
Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 6.911
Berechnungseinheiten.
Kostenanteil
Berechnungseinheiten
Voller Grundpreis =
Um 57% reduzierter Grundpreis =
502.163,34 Euro = 72,66 Euro
6.911
72,66 Euro
31,24 Euro
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
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Berechnung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches
Biotonnenvolumen
Für die Ermittlung der Zusatzgebühr werden 40% der Kosten der Biomüllentsorgung durch das
insgesamt vorhandene Biotonnenvolumen geteilt und mit dem jeweiligen Behältervolumen
vervielfältigt.
1. 40% des Unternehmerentgeltes
2. 40 % der Verwertungsgebühren (Kompostwerk)
3. Anteilige Verwaltungsgemeinkosten
106.112,42 €
72.019,22 €
4.567,48 €
insgesamt:
182.699,12 €
Ermittlung des Biotonnenvolumens
792 Behälter x
1.235 Behälter x
1.283 Behälter x
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
=
=
=
63.360 l
148.200 l
307.920 l
519.480 l
Kosten je Liter Biotonnenvolumen (182.699,12 € : 519.480 Ltr.)
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
0,35169 €
kalkulierter Gebührensatz/€
28,14 €
120 Ltr. Gefäßvolumen
42,20 €
240 Ltr. Gefäßvolumen
84,41 €
Bei Zugrundelegung der vorstehenden Gebührensätze und des aktuellen Biotonnenbestandes
beläuft sich das
¾
¾
Aufwendungen für Unternehmerentgelte und Gebühren des Kreises von
sowie Verwaltungsgemeinkosten von
36.481,32 €
935,42 €
einbeziehende Gebührenaufkommen aus der Erhebung der Zusatzgebühr auf
37.416,74 €
Berechnung der Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter
Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen
Abfallbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der
¾
¾
Mietentgelte der Fa. SITA Kommunalservice
anteiligen Verwaltungsgemeinkosten
16.763,60 €
429,84 €
insgesamt:
- für den
60 l Abfallbehälter
- für den
80 l Abfallbehälter
- für den 120 l Abfallbehälter
- für den 240 l Abfallbehälter
- für den 660 l Abfallbehälter
- für den 1.100 l Abfallbehälter
17.193,44 €
4,10 €
4,10 €
4,92 €
5,54 €
40,98 €
51,23 €
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
lV.
Seite 6 von 10
Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im
Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung
Gemäß Angebot der Firma SITA Wagner vom 28.10.2003 beträgt das
Unternehmerentgelt für die Gestellung, Miete (bis eine Woche) und Abtransport von
Großcontainern (Mulden) mit einem Fassungsvermögen von 4, 5, 7, 10, 20 und 36 cbm
zuzüglich der aktuellen Entgeltsteigerung um 3,99 % einheitlich 134,92 Euro.
Hinzuzurechnen sind die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %. Die Gebühr für diese
Leistung beträgt somit
insgesamt
138,38 Euro.
Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers
von einer Woche überschritten, so ist für jede weitere angefangene Standwoche eine
Miete von 15,05 Euro zu zahlen. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die
Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete ab der zweiten
Standwoche für jede angefangene Woche insgesamt 15,43 Euro beträgt.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
Seite 7 von 10
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Zu Ziffer I - Aufwendungen A.
Unternehmerentgelte
Auf der Grundlage des Entsorgungsvertrages vom 12.12.2003 macht die Firma SITA
Kommunal Service für das Jahr 2009 eine Erhöhung der Unternehmerentgelte um 3,99 %
geltend
B.
Abfallgebühren des Kreises
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
Die bei der Kreismülldeponie angelieferte und abgerechnete Sondermüllmenge des
Zeitraumes von September 2007 bis August 2008 kann dem Anhang I zu diesen
Erläuterungen entnommen werden. Gemäß dem Entwurf der Kreisgebührensatzung
werden die Gebührensätze für die Sondermüllannahme vorbehaltlich der politischen
Beschlussfassung für einige Sondermüllfraktionen geringfügig reduziert.
Auf der Grundlage der im Referenzzeitraum erfassten Sondermüllmengen und der im
nächsten Jahr gültigen Gebührensätze ist von Gesamtaufwendungen in Höhe von rund
25.000,00 € auszugehen.
3.
Abfallgebühren für
a)
Siedlungsabfälle (Hausmüll)
Gemäß der Gebührensatzung des Kreises wird die Restmüllgebühr von derzeit
170,55 € um 6,85 € auf 177,40 € je Tonne erhöht.
Hinsichtlich der veranschlagten Restmüllmenge wird auf den Anhang I zu diesen
Erläuterungen verwiesen.
b)
Bio-Abfälle (Biotonne)
Auf der Basis der sich abzeichnenden Mengenentwicklung (Anhang I) wird das
Gesamtaufkommen an Biomüll im nächsten Jahr rund 2.012 Tonnen betragen. Damit
stagniert
das
Biomüllaufkommen
im
Vergleich
zum
vorhergehenden
Referenzzeitraum.
Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung wird die Gebühr für die Anlieferung
von Biomüll von derzeit 99,50 €/t. um 10,00 € auf 89,50 €/t reduziert
c)
Sperrmüll
Entsprechend der aktuellen Auswertung (Anhang I) liegt das Sperrgutaufkommen bei
909 t.
Gemäß der Gebührensatzung des Kreises wird die Gebühr für die Anlieferung von
Sperrmüll von derzeit 170,55 € um 6,85 € auf 177,40 € je Tonne erhöht.
d)
Grünabfälle
Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen und der Weihnachtsbaumaktion
werden rd. 116 t kompostierbare Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden
Gebühren belaufen sich auf insgesamt 6.279,80 Euro.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
Seite 8 von 10
C. Sonstige Kosten
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die
überwiegend
im
öffentlichen
Straßenraum
aufgestellten
Wertstoffcontainer
Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist
nicht nur aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in
Bezug auf die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der
Entgeltzahlungen als Argumentationshilfe geboten.
2.
Containerpatenschaft
Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im
Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung,
Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem
Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt
übergegangen. Die Stadt hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und
sonstigen
gemeinnützigen
Organisationen
im
Rahmen
so
genannter
Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und gemeinnützigen Organisationen
haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte wöchentlich zu kontrollieren und
im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt 255,65
Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus ist für einen auf Privatgelände
stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 76,69 Euro jährlich zu
zahlen.
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Auf den Steinen
Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum extra Verbrauchermarkt stark
frequentierte Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der
Vergangenheit starke Verunreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares
Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine
kontinuierliche Reinigung durch die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte, wurde
die Arbeiterwohlfahrt Euskirchen e.V. mit der Säuberung des Containerstandortes
beauftragt.
Der wöchentliche Reinigungsaufwand wurde auf 10 Std. a 13,27 Euro/Std. einschl.
Lohnnebenkosten begrenzt. Seitens des extra Marktes wird diese Maßnahme mit 230,08
Euro monatlich bezuschusst.
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte
Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird auch im kommenden Jahr ein Betrag von
1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt, um bisher noch nicht befestigte Containerstandorte
herzurichten.
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe
(Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung)
Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes können die Kosten für die Aufstellung,
Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr
abgerechnet werden. Für die Unterhaltung und den Austausch von Straßenpapierkörben
sowie die Miete und die Abfuhr der Container fallen Kosten in Höhe von 5.950 Euro
jährlich an.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
6.
Seite 9 von 10
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
Gemäß § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle
einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der
Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher
nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den
ansatzfähigen Kosten im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen nach § 9 Abs. 2
LAbfG auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen
verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen
Grundstücken.
Für das Jahr 2009 wird ein Betrag von 8.000,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen
veranschlagt.
7.
Vermischte Ausgaben
Über diesen Ansatz wird regelmäßig die Anschaffung neuer Behälter zur Erfassung von
Altbatterien, der Versand der Müllabfuhrkalender und die Anschaffung von
Gebührenkontrollmarken finanziert.
D.
Städtischen Kostenanteile
1.
Personalausgaben
Für das Haushaltsjahr 2009 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben
in Höhe von 66.372,00 Euro veranschlagt. Hierin enthalten sind nicht nur die
Aufwendungen für die Verwaltung der Müllabfuhrgebühren und die Organisation der
Abfuhr, sondern auch die Personalkosten, die beim städtischen Bauhof unter anderem für
die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe, anfallen. Die
Erhöhung der Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr ist unter anderem auf die für das
Jahr 2009 tarifvertraglich vereinbarte Lohnerhöhung von 2,8 % zurückzuführen.
2.
Sonstige ordentliche Aufwendungen – Aus- und Fortbildung
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz
3.
Sonstige ordentliche Aufwendungen – Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz.
4.
Sonstige ordentliche Aufwendungen – Bücher, Zeitschriften etc
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz.
5.
Aufwendungen – Fuhrpark/Bauhof –
Es handelt sich um die der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ aus internen
Leistungsbeziehungen (Bauhof) zugerechneten Aufwendungen.
6.
Aufwendungen – Dienstleistungen „Technikunterstützte Informationsverarbeitung TUIV“
Es handelt sich um die der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ aus internen
Leistungsbeziehungen (TUIV) zugerechneten Aufwendungen.
7.
Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % des Gebührenaufkommens)
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1437
Seite 10 von 10
2,5 % des ermittelten Gebührenaufkommens werden als so genannte
Verwaltungsgemeinkosten, z.B. für die Querschnittsämter (Hauptamt, Stadtkasse) in die
Gebührenbedarfsberechnung eingestellt.
Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den
Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem
Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr;
insgesamt etwa 21.500,-- Euro.