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Bürgerantrag (Änderung der Friedhofssatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
484 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Bürgerantrag (Änderung der Friedhofssatzung) Bürgerantrag (Änderung der Friedhofssatzung) Bürgerantrag (Änderung der Friedhofssatzung)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich B 7/1600 Az.: Amt: - 65BeschIAusf.: Der Bürgerantrag wird zur Vorberatung zugeleitet an - 65- Datum: 30. Oktober 2001 Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschutz Werksausschuss Straßen Hauptausschuss • Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung Rat zugeleitet an den Anregung des Herrn Heinz-Günter Müller, Graf-Emundus-Str. Betrifft: Änderung der Friedhofssatzung Finanzielle 38 a, Erftstadt Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung. Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 30. Oktober2001 Stellungnahme • ß~ der Verwaltung. Die Friedhofssatzung der Stadt Erftstadt in der Fassung der 8. Änderung vom 27.12.2000 regelt in § 16 den Verzicht auf ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte vor bzw. nach Ablauf der Ruhezeit. Vor Ablauf der Ruhezeit kann auf ein Nutzungsrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden. Bei Neufestsetzung der Ruhezeit kann nach Ablauf der Ruhezeit auf das Nutzungsrecht verzichtet werden; ein Anspruch auf Erstattung der Gebühren bestehtjedoch nicht. Bei mehrsteIligen Grabstätten kann erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist auf die gesamte Grabstätte verzichtet werden. Durch die in §16 aufgelisteten Regelungen soll eine Zersiedelung des Friedhofs vermieden werden. Wird eine Stelle nach Ablauf der Ruhefrist zurückgegeben, so kann sie von der Stadt wieder vergeben werden. Besteht jedoch an dieser besonderen Stelle kein Interesse, so muss die Grabstätte eingesäf und unter Umstanden längere Zeit gepflegt werden. P:\SZ\ANTRAGE\B1600.WPD - 2 Eine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitigem Verzicht könnte - wegen des finanziellen Anreizes - zu einer erheblichen Steigerung der Anträge auf vorzeitigen Verzicht führen. Es bestünde somit eine nichtkalkulierbare Rückzahlungsverpflichtung seitens des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt. Der Bürgerantrag auf Änderung der Friedhofssatzung wird daher seitens der Verwaltung abgelehnt. ~ • (Bösche) • P:\SZ\ANTRÄGE\B1600.WPD Heinz-Günter Müller Graf-Emundus-Str. 38 a, d. 12.10.01 50374 Erftstadt 02235/15259 pr. S7-/4ttJo ~~T~11ö5Eo4.1, '~T81~ 7~ ~or~ Co£i-! :"(;~CERMEISTER. EP.FTSTADT 14 • Stadtverwaltung Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt 1 ~~:::.:_eoRo t' en 65 ZQUJ 63 I ~~, aGRGERMEISTER I 21 I 32/40J 43 (44 T50/S1 ! Bürgerantrag: Änderung der Friedhofsatzung Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle den Antrag, die Friedhof-satzung wie folgt zu ändern: "Hat ein Bürger Nutzungsrechte an einer Grabstätte erworben und gibt er ~diese Nutzungsrechte vorzeitig an die Stadt zurück soll er dafür eine dem Zeitraum der Rückgabe entsprechende Erstattung erhalten. Begründung: '. Es,entspricht dem Gebot der Abgabengerechtigkeit das die Bürger Abgaben nur entsprechend der Gegenleistung zahlen. Es ist nicht einzusehen, daß im Falle der Rückgabe von Nutzungsrechten die Stadt die Abgabe für den gesamten Zeitraum erhält, also auch für den Zeitraum wo die Stadt das Nutzungsrecht selbst ausübt.