Daten
Kommune
Erftstadt
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484 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
B 7/1600
Az.:
Amt: - 65BeschIAusf.:
Der Bürgerantrag wird zur Vorberatung
zugeleitet an
- 65-
Datum: 30. Oktober 2001
Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschutz
Werksausschuss
Straßen
Hauptausschuss
•
Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung
Rat
zugeleitet an den
Anregung des Herrn Heinz-Günter Müller, Graf-Emundus-Str.
Betrifft: Änderung der Friedhofssatzung
Finanzielle
38 a, Erftstadt
Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 30. Oktober2001
Stellungnahme
•
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der Verwaltung.
Die Friedhofssatzung der Stadt Erftstadt in der Fassung der 8. Änderung vom 27.12.2000
regelt in § 16 den Verzicht auf ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte vor bzw. nach
Ablauf der Ruhezeit.
Vor Ablauf der Ruhezeit kann auf ein Nutzungsrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden.
Bei Neufestsetzung der Ruhezeit kann nach Ablauf der Ruhezeit auf das Nutzungsrecht
verzichtet werden; ein Anspruch auf Erstattung der Gebühren bestehtjedoch nicht.
Bei mehrsteIligen Grabstätten kann erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist auf die gesamte
Grabstätte verzichtet werden.
Durch die in §16 aufgelisteten Regelungen soll eine Zersiedelung des Friedhofs vermieden werden. Wird eine Stelle nach Ablauf der Ruhefrist zurückgegeben, so kann sie von
der Stadt wieder vergeben werden. Besteht jedoch an dieser besonderen Stelle kein
Interesse, so muss die Grabstätte eingesäf und unter Umstanden längere Zeit gepflegt
werden.
P:\SZ\ANTRAGE\B1600.WPD
- 2 Eine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitigem Verzicht könnte - wegen des finanziellen Anreizes - zu einer erheblichen Steigerung der Anträge auf vorzeitigen Verzicht
führen. Es bestünde somit eine nichtkalkulierbare Rückzahlungsverpflichtung seitens des
Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt.
Der Bürgerantrag auf Änderung der Friedhofssatzung wird daher seitens der Verwaltung
abgelehnt.
~
•
(Bösche)
•
P:\SZ\ANTRÄGE\B1600.WPD
Heinz-Günter Müller
Graf-Emundus-Str. 38 a, d. 12.10.01
50374 Erftstadt
02235/15259 pr.
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~or~ Co£i-! :"(;~CERMEISTER.
EP.FTSTADT
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•
Stadtverwaltung
Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
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Bürgerantrag: Änderung der Friedhofsatzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag, die Friedhof-satzung wie folgt zu ändern:
"Hat ein Bürger Nutzungsrechte an einer Grabstätte erworben und gibt
er ~diese Nutzungsrechte vorzeitig an die Stadt zurück soll er dafür
eine dem Zeitraum der Rückgabe entsprechende Erstattung erhalten.
Begründung:
'.
Es,entspricht dem Gebot der Abgabengerechtigkeit das die Bürger
Abgaben nur entsprechend der Gegenleistung zahlen. Es ist nicht
einzusehen, daß im Falle der Rückgabe von Nutzungsrechten die Stadt
die Abgabe für den gesamten Zeitraum erhält, also auch für den
Zeitraum wo die Stadt das Nutzungsrecht selbst ausübt.