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Dringlichkeitsentscheidung (Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 13-08-06 Rei. Bad Münstereifel, den 12.02.2008 Nr. der Ratsdrucksache: 1227 Eilbeschluss gemäß § 60 GO NRW durch den Haupt- und Finanzausschuss 26.02.2008 Zur Genehmigung an den Rat 11.03.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ) ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30. April. Mit Schreiben vom 14. Januar eröffnete der Wahlleiter des Erftverbandes das formelle Vervahren zu den Organwahlen des Verbandes. Bereits am 28. April findet die konstituierende Delegiertenversammlung der neuen Wahlperiode statt. Die bisherigen Delegierten sind Herr Bürgermeister Alexander Büttner als entsandter Delegierter und Herr Anton Schmitz als gewählter Delegierter. 2. Rechtliche Würdigung Die Stadt Bad Münstereifel ist auf Grund ihrer Beitragseinheit mit einem Wert von 1,3009 berechtigt, einen Delegierten zu entsenden. Für die Beitragsteileinheit in Höhe von 3009 werden mit den Beitragsteileinheiten der übrigen Gebietskörperschaften weitere Delegiertensitze gebildet, die in einer Wahlversammlung am 31.03. vergeben werden. Hierzu fand eine vorherige Absprache der Gebietskörperschaften untereinander statt. Im Rahmen des politischen Proporzes und dieser Absprache hat sich erneut die Möglichkeit ergeben, einen weiteren Delegierten für die Vorschläge zur Wahlversammlung benennen zu dürfen, so dass der Rat neben dem zu entsendenden Delegierten einen weiteren Stadtverordneten für die Vorschlagsliste wählen muss. Dieser Vorschlag muss bis zum 03.03. beim Wahlleiter vorgelegt werden, so dass eine Wahl durch den Rat am 11.03. verspätet wäre und ein Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses herbeizuführen ist. Das zuständige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW weist im Zusammenhang mit der neuen rechtlichen Stellung des Bürgermeisters in Folge der Gemeindeordnungsreform 2007 darauf hin, dass mindestens die Hälfte aller Vertreter der Kommunen der Vertretung – also dem Rat (sog. Politikerprivileg) – angehören müssen und hierbei der Bürgermeister als Vertreter der Verwaltung anzusehen ist. Als Ergebnis der Vorabstimmung Seite 2 von Ratsdrucksache 1227 der Gebitskörperschaften untereinander kann die Entsendung der bisherigen Delegierten (Bürgermeister Alexander Büttner und Stadtverordneter Anton Schmitz) erfolgen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Unter Berücksichtigung des politischen Proporzes, der sich nach den Kommunalwahlen 2004 ergeben hat, des Politikerprivileges und der erfolgten Vorabstimmung werden Bürgermeister Alexander Büttner als entsandter Delegierter und als Wahlvorschlag für die Wahlversammlung der Stadtverordnete Anton Schmitz zur Wahl durch den Rat vorgeschlagen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL II III ___________________ (Bürgermeister) __________________________________________________________________________ 7. Beschluß: Als entsandter Delegierter wird Bürgermeister Alexander Büttner gewählt. Für die Wahlversammlung am 31.03. zur Wahl weiterer Delegierter wird der Stadtverordnete Anton Schmitz gewählt. ____________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Genehmigung des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________________ Seite 3 von Ratsdrucksache 1227 An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Der o.a. Eilbeschluss: Als entsandter Delegierter wird Bürgermeister Alexander Büttner gewählt. Für die Wahlversammlung am 31.03. zur Wahl weiterer Delegierter wird der Stadtverordnete Anton Schmitz gewählt. ____________________________________________________________________________ wird genehmigt.