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Beschlussvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes -Rückentwicklung von Wohnbauflächen in Arloff, Hubertuskapelle hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes -Rückentwicklung von Wohnbauflächen in Arloff, Hubertuskapelle
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes -Rückentwicklung von Wohnbauflächen in Arloff, Hubertuskapelle
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1195 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Haupt- und Finanzausschuss 04.03.2008 Rat 11.03.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes -Rückentwicklung von Wohnbauflächen in Arloff, Hubertuskapelle hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1195 1. Sachverhalt: Der Vorentwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Arloff-Hubertuskapelle“ hat im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegen. Ebenfalls sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Die während dieser Zeit von den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Hierzu sind die Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind keine eingegangen. Um das Verfahren weiter zu führen, sind nunmehr die Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Planverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten betragen rd. 3.332,00 €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Unter Wertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „ArloffHubertuskapelle“ nebst Begründung beschlossen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf nebst Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.