Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 51-10-50 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1.444
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
13.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gründung eines weiteren Familienzentrums
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1444
1. Sachverhalt:
Seit 01.08.2007 führt der Katholische Kindergarten in Bad Münstereifel das Gütesiegel
„Familienzentrum“.Die Tageseinrichtung ist damit 1 von insgesamt 14 Familienzentren im Kreis
Euskirchen. Geplant ist, bis 2012 insgesamt 36 Tageseinrichtungen ans Netz zu nehmen.
Mit Schreiben vom 29.09.2008 hat sich das für die Bedarfsplanung zuständige Kreisjugendamt an
alle Träger gewandt und nachgefragt, inwieweit in einem Zeitfenster bis 2011/2012 Interesse an
der Einrichtung weiterer Familienzentrumen besteht (s. Anlage 1).
Grundlage für die Entwicklung weiterer Tageseinrichtungen zu Familienzentren sind die
landesseitig gestellten Anforderungen des Gütesiegels (s. www.familienzentrum.nrw.de) sowie
eine Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG vom 22.08.2008. Danach sollen für die
Einrichtung weiterer Familienzentren im Kreis Euskirchen folgende Kriterien angelegt werden:
Trägervielfalt innerhalb der jeweiligen Kommune,
räumliche Distanz zum nächsten Familienzentrum von mindestens 5 Kilometer,
Mehrgruppigkeit sowie künftige Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren,
Bereitschaft zur Öffnung der Einrichtung für Belange des Wohnumfeldes und
konkrete Vorstellungen über die Einbindung der Tagespflege.
In der Trägerschaft der Stadt Bad Münstereifel befinden sich die 4 mehrgruppigen Einrichtungen in
Iversheim, Schönau, Mutscheid und Houverath. Da die dreigruppige Einrichtung in Iversheim
wegen der räumlichen Nähe zum Familienzentrum in Bad Münstereifel ausscheidet, hat die
Verwaltung Gespräche mit den Leiterinnen der übrigen Einrichtungen geführt. Diese haben sich
mit der Fragestellung auseinandergesetzt und die als Anlagen 2 – 4 beigefügten Stellungnahmen
abgegeben.
Im Ergebnis zeigen sich die Einrichtungen offen für eine Weiterentwicklung zum Familienzentrum.
Präferiert wird aus deren Sicht die sogenannte Verbundlösung, in der die Kooperationspartner
bestimmte Aufgabenschwerpunkte abdecken.
Aus der Sicht des Trägers hätte diese Lösung vor allem den Vorteil, dass die Standorte Houverath,
Mutscheid und Schönau einen großen Flächenanteil des Stadtgebietes von Bad Münstereifel
abdecken. Damit begegnete man der von bestehenden Familienzentren geschilderte Problematik
einer
nicht
immer
ausreichenden
Inanspruchnahme
der
Angebote
durch
die
Erziehungsberechtigten.
Die Tageseinrichtungen sprechen sich für die Einführung eines Familienzentrums als
Verbundlösung für das „Höhengebiet“ in 2010 aus, um so genügend Gelegenheit zur Vorbereitung
und inhaltlichen Konzeption zu erhalten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Anforderungen an ein Familienzentrum ergeben sich aus § 16 KiBiz.
3. Finanzielle Auswirkungen
Nach § 21 Abs. 3 KiBiz erhalten Träger einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 € je
Familienzentrum mit Gütesiegel.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Einführung eines Familienzentrums bedeutet eine erhebliche Zunahme der von den
Tageseinrichtungen zu verrichtenden Aufgaben, dies gilt auch für das Verbundsystem. Insoweit
ergibt sich eine Abhängigkeit von entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen.
Seitens des Trägers ergeben sich Unterstützungsmöglichkeiten im Bezug auf die (Teil)Freistellung der Leiterin, die Anstellung von Berufspraktikanten sowie infra-strukturelle Fragen.
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Alternativ zu der vorgeschlagenen Verbundlösung könnte die Tageseinrichtung in Schönau zum
Familienzentrum entwickelt werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreisjugendamt den Wunsch der Stadt Bad Münstereifel auf
Einrichtung eines Familienzentrums als Verbundlösung in Kooperation zwischen den
Tageseinrichtungen Houverath, Muscheid und Schönau zu übermitteln.