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Beschlussvorlage (1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2008 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2008 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2008 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2008 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 82 Nr. der Ratsdrucksache: 1397 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 11.11.2008 Rat 25.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2008 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Tietmeyer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( x ) Anlagen sind beigefügt ( Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: ( ) Folgekosten: ( ) ja ( ) nein __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1397 Z-1 1. Sachverhalt: Erfolgsplan Die Vorlage eines geänderten Wirtschaftsplanes ist erforderlich, da sich wesentliche Positionen geändert haben. Aufgrund von sturm- und witterungsbedingten Einflüssen in 2008 (Emma und Katharina), sowie wegen guter Laubstammholzmärkte und deswegen gesteigerten Einschlags sind die Erlöse aus Holzverkäufen entsprechend anzupassen. Demzufolge sind auch die Aufwendungen für bezogende Leistungen anzupassen. Der gestiegene Holzverkauf bedingt ferner eine höhe Leistungsinanspruchnahme beim Regionalforstamt. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde entsprechend der vorliegenden Vorauszahlungsmitteilung von der Stadt angepasst. Vermögensplan Die drei Revierbeamten unterhalten je einen privaten PKW ausschließlich für dienstliche Zwecke. Die jährliche dienstliche Fahrtstrecke beträgt im Schnitt der Reviere und der Jahre etwa 11.000 km. Dafür erhalten sie je gefahrenen Kilometer eine Entschädigung von 0,30 €/km, jährlich also rd. 3.300,00 €. Nach Reisekostenrecht sind in diesem Betrag Abschreibung, Unterhaltung, Versicherung, fixe und variable Verbrauchskosten enthalten. Schon vor Zeiten drastisch gestiegener Energiekosten war mit dem Betrag von 0,30 € ein PKW nicht zu finanzieren und zu unterhalten. Unter den Bedingungen der heutigen Spritkosten und der starken Belastung der Autos bei überwiegend im Wald und im Niedriggang-Fahrbetrieb stattfindenden Fahrten entsteht den Beamten eine nicht akzeptable Unterdeckung. Zudem ist die Refinanzierung eines ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendeten KFZ nicht berücksichtigt. Der Forstbetrieb der Stadt beabsichtigt deswegen die Anschaffung von Dienst-PKW. Die Landesforstverwaltung hat für vergleichbare Fälle eine Ausschreibung vorgenommen und sich für folgendes Angebot entschieden: Suzuki, Grand Vitara, 95 kw, 1,9 ltr, Euro 4, einfachste Ausführung, Kaufpreis 20.965,-- €. Es besteht die Möglichkeit, sich diesem Angebot anzuschließen. Eigene Marktsondierungen ergeben nach Auswertung von 5 Angeboten folgende Übersicht: Nr. Autohaus Modell 1 1.1 2 3 4 5 Lada Niva 1,7 alternativ mit Gas Subaru Justy 1,3 Suzuki Ranger 1,3 Suzuki Ranger 1,3 Skoda Fabia Combi 1,2 Skoda/Praktik 1,2 Skoda Roomster 1,2 Linden/Hellenthal Schmitt/Kreuzau Jungbluth/Weilerswist Bons/Kall Schäfer/Zülpich 5.1 Schäfer/Zülpich 5.2 Schäfer/Zülpich Preis/KFZ incl. MWSt 9.531 € 11.923 € 12.800 € 13.290 € 13.575 € 13.770 € Verbrauch komb. 9,5 6,9 7,2 7,2 5,9 14.296 € 14.246 € 6,0 6,7 Das günstigste Angebot, der Lada Niva, wird u. a. durch einen höheren Verbrauch, hohe Reparaturanfälligkeit und Garantieausschlüsse relativiert. Das zweitgünstigste Angebot, der Subaru Justy, ist ein etwas höher gelegter Straßen-PKW mit Allrad. Aus der Erfahrung des Einsatzes eines Straßen-PKW im Wald muss gesagt werden, dass durch die hohe Beanspruchung durch das Befahren der Waldwege u. a. die Lenkung regelmäßig ausgeschlagen wird, die Federung hohem Verschleiß unterliegt, Achsenlager ständig nachgestellt werden müssen und der Unterboden durch Äste etc. beschädigt wird. Das führt in der Summe zu hohen Reparaturkosten. Das drittgünstigste Angebot, der Suzuki Justy Modell Ranger, ist ein kleiner Jeep. Dieses KFZ zeichnet sich u. a. durch größere Räder, einen engen Radstand, Unterbodenschutz, Achsverkleidungen, Angängekupplung.aus. Seite 3 von Ratsdrucksache 1397 Z-1 Für die Anforderungen im Stadtwald ist der Justy am besten geeigent. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2008 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.