Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.09.2008
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05
Nr. der Ratsdrucksache: 1402
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
24.09.2008
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Nöthen, Flur 3, Flurstücke 276, 277, 294, 295 Nöthen, Brunnenstraße
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1402
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses für das Grundstück
Gem. Nöthen, Flur 3, Flurstück Nr. 276,277, 294 und 295 vor.
Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 35 „Nöthen-Süd“, der für diesen Bereich
folgende Festsetzungen enthält:
MD,II, GRZ 0,3 , GFZ O 0,5, g, SD, Baulinien, Baugrenzen
Mit Ratsdrucksache Nr. 975 wurde bereits eine Bauvoranfrage für die oben genannten
Grundstücke im Strukturförderungsausschuss beraten. Ergebnis dieser Beratungen war die
Versagung des Einvernehmens aufgrund der damals geplanten Errichtung eines Einzelgebäudes
im weiteren Hinterbereich und die fehlende Erschließung.
Geplant ist nun die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, welches entlang der
Brunnenstraße die geschlossene Bauweise einhält. Lediglich die sich anschließenden
Gebäudeteile sollen mit Grenzabstand errichtet werden. Hierzu bedarf es einer Befreiung, die
verwaltungsseitig erteilt wird, da der vorherrschende Charakter von Hofanlagen so auch durch
dieses Vorhaben unterstrichen wird.
Im späteren Bauantrag ist noch die Stellplatzfrage zu klären.
Die Erschließung ist für den Bereich entlang der Brunnenstraße sichergestellt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.
2. Rechtliche Würdigung
Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des BauGB und der BauNVO NRW
genehmigungspflichtig
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt