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Antrag (Antrag 238/2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Antrag (Antrag 238/2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Fraktionsvorsitzender Bemd Bohlen Lambertusstr. 69 50374 Erftstadt Telefon: (02235) 463006 eMail: bemd.bohlen@spd-erftstadt.de 50374 Erftstadt SPD-Bürgerbüro Bahnhofstr. 38 50374 Erftstadt eMail: spd-buergerbuero-erftstadt@t-online.de Internet: www.spd-erftstadt.de Erftstadt, 26. Mai 2011 Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten: Der Verkauf von Wohnbaugrundstücken erfolgt zukünftig nur noch nach entsprechendem Beschluss des zuständigen Fachausschusses. Begründung: In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen städtische Wohnbaugrundstücke per Dringlichkeit verkauft werden. Diese Praxis sollte - vor allem vor dem Hintergrund des Verkaufs eines Grundstückes an eine Immobilienfirma - eingestellt werden. Die Dringlichkeit ist objektiv gesehen in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht zu erkennen. Der Kauf eines Baugrundstückes und der anschließende Bau eines Eigenheims stellt für jeden privaten Haushalt die finanziell höchste, aber auch weitreichendste Entscheidung dar. Die Planung des Eigenheims und der Bau ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob der Grundstückskauf nun vier oder sechs Wochen früher oder später erfolgt. Durch die Praxis, möglichst viele Grundstücksverkäufe per Dringlichkeit zu entscheiden, werden die Rechte der Ratsgremien, bei der Entscheidung mitzuwirken, erheblich eingeschränkt. Daher sollte die Dringlichkeitsentscheidung grundsätzlich nur noch im Ausnahmefall erfolgen. Ein solcher Ausnahmefall kann nicht mit den derzeit üblichen Allgemeinplätzen begründet werden. (~eunhen Grüßen Bernd Bohlen Fraktionsvorsitzender