Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Fraktionsvorsitzender
Bemd Bohlen
Lambertusstr. 69
50374 Erftstadt
Telefon: (02235) 463006
eMail: bemd.bohlen@spd-erftstadt.de
50374 Erftstadt
SPD-Bürgerbüro
Bahnhofstr. 38
50374 Erftstadt
eMail: spd-buergerbuero-erftstadt@t-online.de
Internet: www.spd-erftstadt.de
Erftstadt, 26. Mai 2011
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des
Rates zuzuleiten:
Der Verkauf von Wohnbaugrundstücken erfolgt zukünftig nur noch nach entsprechendem
Beschluss des zuständigen Fachausschusses.
Begründung:
In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen städtische Wohnbaugrundstücke per
Dringlichkeit verkauft werden. Diese Praxis sollte - vor allem vor dem Hintergrund des
Verkaufs eines Grundstückes an eine Immobilienfirma - eingestellt werden. Die Dringlichkeit
ist objektiv gesehen in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht zu erkennen.
Der Kauf eines Baugrundstückes und der anschließende Bau eines Eigenheims stellt für
jeden privaten Haushalt die finanziell höchste, aber auch weitreichendste Entscheidung dar.
Die Planung des Eigenheims und der Bau ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin.
Dabei spielt es dann keine Rolle, ob der Grundstückskauf nun vier oder sechs Wochen
früher oder später erfolgt.
Durch die Praxis, möglichst viele Grundstücksverkäufe per Dringlichkeit zu entscheiden,
werden die Rechte der Ratsgremien, bei der Entscheidung mitzuwirken, erheblich
eingeschränkt. Daher sollte die Dringlichkeitsentscheidung grundsätzlich nur noch im
Ausnahmefall erfolgen. Ein solcher Ausnahmefall kann nicht mit den derzeit üblichen
Allgemeinplätzen begründet werden.
(~eunhen
Grüßen
Bernd Bohlen
Fraktionsvorsitzender