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Beschlussvorlage (Das Wichtigste in Kürze)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (Das Wichtigste in Kürze) Beschlussvorlage (Das Wichtigste in Kürze)

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Inhalt der Datei

Bericht zum Frauenförderplan 2008 – 2010 und Fortschreibung des Frauenförderplan 2011-2013 1. Das Wichtigste in Kürze: Im Berichtszeitraum 2008 -2010 gab es keine Veränderungen im höheren Dienst. Bei den Beamten/innen sind Frauen weiterhin nicht vertreten. In den Spitzenbesoldungs- bzw. Entgeltgruppen A 15 und E 15 der Stadtverwaltung fehlen Frauen. Positive Entwicklungen zeichnen sich im Berichtszeitraum im gehobenen Dienst der Beamten/innen ab. Die ausstehende Beförderung einer Beamtin nach A 13 erfolgte, sodass jetzt die erste Frau in dieser Besoldungsgruppe neben einem männlichen Kollegen vertreten ist. Darüber hinaus ergab die Überprüfung der Stellenbewertungen von stellvertretenden Amtsleitungen zwei weitere Wertigkeiten von A 13. Diese Stellen haben Frauen inne. Der Frauenanteil in den Besoldungsgruppen A12 und A11 konnte erhöht werden, sodass die Zielvorgabe der paritätischen Besetzung in A12 erreicht wurde und das gleichlautende Ziel für die Besoldungsgruppe A11 mit nunmehr einem Verhältnis von 7 Beamtinnen zu 5 Beamten (umgerechnet in Vollzeit) übertroffen wurde. Bei den Tariflich Beschäftigte sind in der hohen Entgeltgruppe S 17 der neu geschaffenen Entgeltstruktur des Sozial- und Erziehungsdienstes weiterhin männliche Beschäftigte überproportional im Verhältnis 4 zu 1 vertreten. In den Entgeltgruppen S 15 – S 3 macht der Frauenanteil bei der Stadt Erftstadt hingegen fast 95 Prozent aus. Stagnation bzw. sogar leichter Rückgang des Frauenanteils ist in den Entgeltgruppen der Tariflich Beschäftigten des gehobenen Dienstes zu verzeichnen. Weibliche Beschäftigte sind in der Entgeltgruppe 12 mit 4 zu 1 und in der Entgeltgruppe 11 mit 11 zu 2,3 (umgerechnet in Vollzeitstellen) weiterhin erheblich unterrepräsentiert. In den höheren Besoldungsgruppen des mittleren Beamtendienstes hat sich insbesondere aufgrund des Zuwachses im feuerwehrtechnischen Dienst der Frauenanteil verringert. Das Ziel, zwei weitere Beamtenanwärterinnen im feuerwehrtechnischen Dienst auszubilden, wurde nicht erreicht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen konnten 7 Beamtinnen noch nicht in die höhere Besoldungsgruppe A 8 befördert werden. Auf dem Gebiet Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden auch im Berichtszeitraum vielfältige Modelle von Arbeitszeitverkürzung und –flexibilisierung, z.T. unter Einschluss von (Tele-)Heimarbeit, fast ausschließlich von weiblichen Beschäftigten praktiziert. Vereinbarkeitsthemen sind in der Zielgruppe Männer in Zukunft noch zu etablieren. Der hohe Teilzeitanteil (38 Prozent) von Frauen bei der Stadtverwaltung Erftstadt deutet an, dass hier noch erhebliche Beschäftigungspotenziale vor dem Hintergrund eines möglichen Arbeitskräftebedarfs aufgrund des demografischen Wandels zu realisieren sind. Zugleich wird diese Arbeitskraftreserve aber nur mit verstärkter passgenauer betrieblicher Unterstützung bei Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen zu aktivieren sein. Für die Fortschreibung des Frauenförderplans 2011 – 2013 wird es zentrale Aufgabe sein, die Instrumente der Personalentwicklung gleichstellungsorientiert weiter zu entwickeln und zusätzliche neue Maßnahmen zu integrieren, sodass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Frauenanteil in qualifizierten Fach- und Führungspositionen zu erhöhen. Die leistungsbezogene Quote und verbindliche Zielvorgaben des auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetztes NRW entwickelten Frauenförderplans bilden die Garanten für die Schaffung tatsächlicher beruflicher Chancengleichheit in der Stadtverwaltung. Eine Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes sollte Sanktions- und ggf. Belohnungsmöglichkeiten zur Sicherung substanzieller Fortschritte auf dem Gebiet beruflicher Gleichstellung enthalten.