Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
3. Fortschreibung des Frauenförderplans 2011 - 2013
3.1. Zielvorgaben 2011 – 2013
Für die Laufzeit der 3. Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Erftstadt
2011 – 2013 zeichnet sich nach gegenwärtigem Stand ab, dass Funktionsstellen und andere
höherwertige Stellen nur in sehr geringen Umfang zur Neubesetzung aufgrund von
Pensionierung oder Renteneintritt von Beschäftigten anstehen. Zudem ist die
Personalfluktuation erfahrungsgemäß gering.
Es wird davon ausgegangen, dass Beförderungen, die bisher aufgrund der haushaltsrechtlichen
Bedingungen noch nicht umgesetzt wurden, innerhalb der nächsten Laufzeit des
Frauenförderplans realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund sollen im Zeitraum 2011 bis 2013 bei Beförderungen und
Höhergruppierungen aufgrund von Übertragung höherwertigerer Aufgaben bzw.
Neubesetzungen in Positionen ab A11 bzw. Entgeltgruppe 11 aufwärts Frauen in besonderem
Maße zum Zuge (leistungsbezogene Quote) kommen.
Im Einzelnen sollen sich folgende Entwicklungen abzeichnen:
Die anstehenden Beförderungen aufgrund von Stellenüberprüfungen der
Bewertungskommission oder Stellenwechsel von Beamtinnen/Beamten im gehobenen
Dienst werden umgesetzt.
Auf neu zu besetzende Leitungsfunktionen/Stellvertretungen sind Frauen verstärkt zu
orientieren.
Beamte/innen und tariflich Beschäftigte im technischen Bereich:
Sofern es aufgrund von Zuwachs höherwertigerer Aufgaben zu Beförderungen oder
Höhergruppierungen kommen sollte, ist darauf zu achten, dass insbesondere Frauen
davon profitieren, ebenso bei Neueinstellungen, da sie im technischen Bereich und den
entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen weiterhin unterrepräsentiert sind.
Feuerwehrtechnischer Dienst:
Stellenfluktuationen im hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Dienst sollen dazu genutzt
werden, zumindest eine weitere Brandmeisterin zu gewinnen.
1
Statusgruppe
Ist 01.07.2010
Höherer
Dienst
Beamte/innen
A 15
Beamte/innen
A14
Tariflich
Beschäftigte
E 15
Tariflich
Beschäftigte
E 14
Tariflich
Beschäftigte E
13
Männer
Frauen
Ziel / Ist/Soll 2013
Prognose freie Stellen / mögliche
Beförderungen/Höhergruppierungen
Männer
Frauen
4
0
0
4
0
2
0
0
2
0
3
0
0
3
0
0
0,5
0,5
1
3,5
-1w/+1w
1
3,5
Gehobener
Dienst (gD)
Beamte/innen
A 13
1
A 12
9
1
7
+2 w
-1w / +1w (alternativ TVöD E12),
-2w /+1w /+1m
1
10
3
6
A 11
5
7
- 1w/+3 w / -1m/+1m
5
9
Tariflich
Beschäftigte
E 12
E 11
4
11
1
2,3
(Falls alternativ +1w statt A12)
-1m /+3,7 w
4
10
1 (2)
6
3,7
10,5
-1w
+8w
9
27
2,7
18,5
Mittlerer
Dienst
Beamte/innen
A9
9
A8
27
2
3.2. Maßnahmen 2011 bis 2013
Nur neue oder veränderte Maßnahmen werden benannt. Bereits in vorigen Frauenförderplänen
genannte Maßnahmen gelten fort.
Vereinbarkeit Familie und Beruf
Um qualifiziertes Personal, insbesondere auch vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels, zu halten, zu gewinnen und zu motivieren, ist für weibliche und zunehmend auch für
männliche Beschäftigte die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens von zentraler
Bedeutung. Hierbei spielt neben der Betreuung von Kindern auch die Pflege von älteren
Familienangehörigen eine zentrale Rolle. Neben den vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten
der Arbeitszeitreduzierung und Beurlaubung im Öffentlichen Dienst erwarten Beschäftigte
zudem Unterstützung bei der Versorgung mit qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen,
auch in Arbeitsplatznähe - insbesondere für unter Dreijährige - oder wünschen sich
Unterstützung in Fällen von Pflegebedürftigkeit von Angehörigen.
Handlungsbedarf gibt es demnach auf folgenden Gebieten:
-
Beratung und Unterstützung von Beschäftigten mit Vereinbarkeitsproblemen:
Hier sollen die Kompetenzen und Ressourcen des Familienservices des Jugendamtes
und der Seniorenberatung verstärkt genutzt werden, z.B. hinsichtlich Kinderbetreuung
in Erftstadt, Ferienbetreuung, Pflegeplätze etc. Darüber hinaus soll in Zusammenarbeit
mit dem Frauenbüro die Vernetzung der Betroffenen gefördert werden.
-
Modelle, die dem Elternwunsch von städtischen Beschäftigten mit Wohnsitz in
Nachbarkommunen nach arbeitsplatz- bzw. betriebsnaher Kinderbetreuung,
insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, Rechnung tragen, werden geprüft. Als erster
Schritt wäre eine kreisweite Koordination arbeitsplatznaher Versorgung mit eventuell
anfallendem Kostenausgleich denkbar. Insgesamt kann davon ausgegangen werden,
dass die Versorgung mit arbeitsplatznahen Betreuungsplätzen in jeder Kommune
letztlich kostenneutral realisiert werden kann, da sich die Anzahl der Plätze insgesamt
nicht erhöht und es lediglich zu einem Austausch der Anspruchsberechtigten kommt:
Erftstädter Beschäftigte mit Arbeitsplatz in Nachbarkommunen könnten
Betreuungsangebote in Nachbarkommunen einnehmen, Beschäftigte aus
Nachbarkommunen mit Arbeitsplatz in Erftstadt würden wiederum Plätze Vorort in
Anspruch nehmen.
-
Unterstützung von Beschäftigten mit Familienpflichten bei Betreuungsengpässen:
Die Stadtverwaltung unterstützt Beschäftigte in unvorhergesehenen Not- und
Ausnahmesituationen, wenn z.B. die Regelbetreuung ausfällt bzw. das Kind erkrankt,
insbesondere durch großzügige Freistellungsregelungen und flexible Arbeitszeiten und –
organisation.
-
Vereinbarkeit Familie und Beruf als Thema für Personalverantwortliche:
In Mitarbeitergesprächen mit weiblichen wie männlichen Beschäftigten sollen
Leitungskräfte das Thema Balance von Beruf und Familie gezielt aufgreifen. Die
Erfahrung zeigt, dass Beschäftigte mit Familienpflichten ihre dienstlichen Aufgaben
hochmotiviert bewältigen, wenn sie ein offenes Ohr für ihre Vereinbarkeitsbelange finden
und passgenaue Lösungen verwirklichen können, wie z.B. durch flexible
Arbeitszeitgestaltung oder alternierende Heimarbeit/Telearbeit, sodass ein Teil der
Arbeit zuhause erledigt werden kann. Gezielt werden auch Männer ermutigt, die
Instrumente familienfreundlicher Personal- und Arbeitszeitpolitik in Anspruch zu nehmen.
Das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist in Führungskräftefortbildungen
künftig ausdrücklich zu integrieren.
3
Personalentwicklung / Fortbildung
Die Stadtverwaltung hat begonnen, ein umfassendes Personalentwicklungskonzept zu
erarbeiten. Erste Elemente eines Personalentwicklungskonzeptes wurden vor allem in Bezug
auf die Personalbedarfsanalyse vorgelegt (s. V 549/2010).
Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Personalentwicklung“ strukturiert und begleitet den
Prozess unter Beteiligung der Gleichstellungsstelle, des Personalrates und der
Schwerbehindertenvertretung.
Dabei ist eine zentrale Aufgabe der Personalentwicklung, die berufliche Entwicklung der
Beschäftigten im Einklang mit dem städtischen Bedarf an Dienstleistungen mit dem Ziel zu
fördern, Kenntnisse und Fähigkeiten, Initiative und Verantwortungsbereitschaft systematisch
weiterzuentwickeln, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorausschauend auf
Veränderungen am Arbeitsplatz vorzubereiten. Insofern müssen auch Konzepte zur beruflichen
Qualifizierung von Frauen weiterentwickelt und die Frauenförderung als integraler Bestandteil
der strukturellen Personalentwicklung begriffen werden. Vor allem bleibt es Ziel, Frauen in
Führungspositionen oder hochwertige Fachpositionen zu bringen.
Wichtige Maßnahmen neben der Sicherung von chancengerechten Auswahlverfahren für den
Zeitraum der 3. Fortschreibung des Frauenförderplans aus Gleichstellungssicht sind:
-
Fortsetzung der modularen Fortbildung für weibliche Führungskräfte und den
Führungskräftenachwuchs sowie deren Vernetzung in der Stadtverwaltung (mit
entsprechendem Ansatz im allgemeinen Fortbildungsbudget)
-
Vorhalten von Fortbildungseinheiten, die sich gezielt an weibliche Beschäftigte richten und
Aspekte der berufliche Planung und Motivation im weiblichen Lebenslauf thematisieren
-
Fortbildungsangebote werden auch bedarfsgerecht Beschäftigten in der Beurlaubung oder
Elternzeit zugänglich gemacht
-
Entwicklung eines gleichstellungsorientierten Nachwuchsförderkonzeptes, um den
mittelfristig entstehenden Bedarf an Fach- und Führungskräften auch vor dem Hintergrund
der demographischen Entwicklung zu decken.
-
Erstellen einer geschlechterdifferenzierenden Fortbildungsstatistik auf dem Gebiet von
Schulungen für Führungskräfte und Nachwuchskräfte.
-
Bedarfsgerechte, personalfördernde Maßnahmen wie Aufstiegsfortbildungen und sonstige
Qualifizierungen sowie bedarfsgerechte Anreicherung und qualitative Aufwertung von
Arbeitsplätzen des mittleren Dienstes (Beamte/innen und tariflich Beschäftigte) und unterer
Entgeltgruppen, damit insbesondere auch mehr weibliche Beschäftigte berufliche
Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.
-
Führung in Teilzeit:
Auf der Grundlage der positiven Erfahrung mit Führungsmodellen in Teilzeit (als Jobsharing
oder mit reduzierter Stundenzahl im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle) werden weiterhin
grundsätzlich Leitungsstellen auch in Teilzeit bzw. mit der Option angepasster flexibler
Arbeitszeiten ausgeschrieben und ermöglicht.
Generelle Organisation / geschlechtergerechte Unternehmenskultur
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird es auch für die Stadtverwaltung
wichtig werden, mittelfristig Vorsorge zu treffen, den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu
sichern. Hierbei besteht die Chance und Verpflichtung, insbesondere auch weiblichen
Beschäftigten gleichberechtigte Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
4
Bereits jetzt wirken gesetzliche Regelungen darauf hin, dass sich die Lebensarbeitszeit für
Beschäftigte tendenziell verlängert. Betriebliches Gesundheitsmanagement, Maßnahmen zum
alternsgerechten Arbeiten und Qualifikationserhalt werden neben der Balance von Familie und
Beruf an Bedeutung gewinnen. Auch hierbei muss den unterschiedlichen Bedürfnissen der
Geschlechter Rechnung getragen werden:
-
Entwicklung bedarfsorientierter Konzepte auf den Gebieten betriebliche
Gesundheitsförderung einschließlich alternsgerechte Qualifizierung und Umsetzung
konkreter Maßnahmen
-
Durchführung eines geschlechterdifferenzierenden Controllings im Beurteilungswesen und
Fortsetzung des geschlechterdifferenzierten Controllings im leistungsbezogenen
Entgeltsystem für Tarifbeschäftigte
-
Integration der Themen „berufliche Chancengleichheit der Geschlechter/Frauenförderung“,
„Gender Mainstreaming“ (Orientierung der Dienstleistungen an den Lebensbedingungen
von Frauen und Männern mit dem Ziel der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung),
„Antidiskriminierung“ sowie „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in
Führungskräftefortbildungen
Schlussbestimmung
Die Bestimmungen des Frauenförderplans 2001-2004, der 1. Fortschreibung 2005-2007 und
der 2. Fortschreibung 2008 – 2010 gelten fort.
Die Rechte des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung bleiben gewahrt.
Die Fortschreibung des Frauenförderplans 2011 – 2013 ist den Beschäftigten bekannt zu
machen.
5