Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
413 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
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2. Bericht zum Frauenförderplan 2008 – 2010 (2. Fortschreibung)
Allgemeines
Bei der Stadtverwaltung Erftstadt gibt es zum Stichtag 01.07.2010 insgesamt 677
Beschäftigte einschließlich Eigenbetriebe und städtische Beschäftigte der ARGE.
Beurlaubte, Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, befristet Beschäftigte
und Beschäftigte mit geringer Stundenzahl sind in dieser Gesamtzahl enthalten.
Der Frauenanteil der Beschäftigten beträgt 66,5 Prozent (450 weibliche Beschäftigte) und
hat sich auf stabilem Niveau gegenüber 2007 leicht verringert. Der Männeranteil beträgt
entsprechend 33,5 Prozent (227 männliche Beschäftigte). In Teilzeit arbeiten 270
Beschäftigte, somit 40 Prozent aller Beschäftigten, davon 258 Frauen (95 Prozent) und
lediglich 12 Männer (5 Prozent).
19 Frauen und ein Mann befinden sich in Elternzeit, 12 Frauen sind in Sonderurlaub aus
familiären Gründen, insbesondere wegen Kindererziehung und/oder Pflege von
Angehörigen.
Im Beamtenverhältnis befinden sich zum Stichtag bei der Stadtverwaltung 159 Beschäftigte
(83 Beamte gegenüber 76 Beamtinnen). Damit hat sich der Frauenanteil gegenüber dem
vorhergehenden Berichtszeitrum bei der Beamtenschaft von 51 auf 48 Prozent reduziert.
Dieser Rückgang ist vor allem auf die Einstellung von zusätzlichen Beamten in den
Feuerwehrdienst zurückzuführen.
Tariflich beschäftigt sind demnach 519 Personen mit einem Frauenanteil von 72 Prozent,
was in absoluten Zahlen 374 Frauen gegenüber 144 Männern entspricht. Der Frauenanteil
an den Tariflich Beschäftigten ist somit gegenüber 2007 gleichgeblieben.
Umgerechnet in Vollzeit gibt es bei der Stadtverwaltung 505 Stellen, wovon 62 Prozent mit
weiblichen und 38 Prozent mit männlichen Beschäftigten besetzt sind.
Zielerreichung 2008-2010 (2. Fortschreibung des Frauenförderplans)
Führungs- und Leitungspositionen
Im Berichtszeitraum waren keine neuen Amtsleitungspositionen zu besetzen, sodass das
Verhältnis von 10 männlichen zu 4 weiblichen Amtsleitungen konstant geblieben ist.
Es wurden 2 Abteilungsleitungen im Finanzdienst (Haushalt, Jahresabschluss, Controlling
und Zahlungsabwicklung und Vollstreckung), die mit der Entgeltgruppe 12 und mit der
Besoldungsgruppe A 12 bewertet sind, aufgrund einer internen und einer externen
Ausschreibung mit Frauen besetzt. Die Beförderung der Beamtin nach A 12 steht wegen
des Nothaushaltes noch aus. Zudem wurde der stellvertretenden Amtsleiterin des Rechtsund Ordnungsamtes die Abteilungsleitung des Bürgerbüros übertragen.
Höherer Dienst/Gehobener Dienst
Im Höheren Dienst gibt es aufgrund fehlender Fluktuation sowohl für verbeamtete
Beschäftigte als auch tariflich Beschäftigte keine Veränderungen gegenüber dem vorherigen
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Berichtszeitraum 2004-2007. Im Beamtenverhältnis des höheren Dienstes ist weiterhin keine
Frau vertreten. Die Unterrepräsentanz von Frauen gilt es in den kommenden Laufzeiten von
Frauenförderplänen abzubauen.
* ohne Beurlaubte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Gehobener Dienst - Beamte/innen
Im Gehobenen Dienst konnte die ausstehende Beförderung einer Beamtin nach A 13 im
Berichtszeitraum umgesetzt werden. Durch Überprüfung der Stellenbewertung der
stellvertretenden Amtsleitungen wurden zudem die entsprechenden Positionen des Amtes
für Jugend, Familie und Soziales/Abteilungsleitung Kindertagesbetreuung sowie des Hauptund Personalamtes/Abteilungsleitung Personal nach A 13 bewertet. Die Beförderung der
betreffenden Beamtinnen konnte aus haushaltsrechtlichen Gründen im Berichtszeitraum
noch nicht umgesetzt werden. Des Weiteren ergab die Stellenüberprüfung der Leitung des
Ratsbüros eine Höherbewertung von A 11 nach A 12. Zudem wurden eine Stelle in der
Abteilung Schulverwaltung und Sportangelegenheiten, eine Stelle im Bereich der
Gebäudewirtschaft sowie eine Stelle im zentralen Datenverarbeitungsbereich von A 10 nach
A 11 höher bewertet.
Mit der Umsetzung dieser Ergebnisse der Stellenüberprüfung würden 2 Beamtinnen in die
Besoldungsgruppe A 13, ein Beamter in die Besoldungsgruppe A 12 und zwei Beamtinnen
und ein Beamter in die Besoldungsgruppe A 11 aufrücken. Des Weiteren steht die
Beförderung einer Beamtin, die ein mit A11 bewertetes Aufgabengebiet im
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Rechnungsprüfungsamt nach interner Stellenausschreibung übernommen hat, noch aus,
ebenso die Beförderung der Leiterin der Zahlungsabwicklung/Vollstreckung nach A 12.
Fazit / Gehobener Dienst:
Die Zielvorgaben des Frauenförderplans 2008 - 2010 wurden mit der Beförderung einer
Beamtin nach A 13 und der Anhebung der Stellenwertigkeit von zwei stellvertretenden
Amtsleiterinnen/Abteilungsleiterinnen für die höchste Besoldungsgruppe im gehobenen
Dienst erreicht.
Für die Besoldungsgruppe A12 konnte im Berichtszeitraum zwar die Parität mit jeweils 9
Frauen und Männern hergestellt werden. Allerdings bleibt der Frauenanteil umgerechnet in
Vollzeitstellen weiterhin mit einem Verhältnis von 9 zu 7 zuungunsten der Beamtinnen
geringer. In der Besoldungsgruppe A 11 gibt es einen höheren Frauenanteil von 10 zu 5
Stellen (in Vollzeit umgerechnet, relativiert sich der Überhang zu 7 zu 5 Stellen), sodass die
Zielvorgabe der Parität für diese Besoldungsgruppe gar übertroffen wurde. Beamtinnen sind
in der unteren Besoldungsgruppe A10 des gehobenen Dienstes weiterhin mit 16 zu 6 (in
Vollzeit umgerechnet 11 zu 6) überrepräsentiert. Insgesamt stellt sich weiterhin das
ungleiche Bild dar, dass Frauen trotz des überproportionalen Anteils (von 38 Beamtinnen zu
23 Beamten) im gehobenen Dienst in den höheren Besoldungsgruppen nicht entsprechend
ihres prozentualen Anteils vertreten sind und überproportional in der
Eingangsbesoldungsgruppe A 10 verbleiben. Mit der Umsetzung der Ergebnisse der
Stellenüberprüfung werden allerdings wichtige Voraussetzungen zur weiteren Erhöhung des
Frauenanteils in qualifizierten Positionen des gehobenen Dienstes geschaffen.
*ohne Beurlaubte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Tariflich Beschäftigte im gehobenen Dienst
Aufgrund der Schaffung von neuen eigenen Tarifgruppen SuE für den Sozial- und
Erziehungsdienst im Berichtszeitraum mit Entgeltgruppen von S 2 bis S 18 ist die
geschlechterdifferenzierte Beschäftigtenstruktur für die Tariflich Beschäftigten mit dem
vorherigen Berichtszeitraum 2004 - 2007 nur noch bedingt vergleichbar, zumal die
Entgeltgruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes auch nur begrenzt den Entgeltgruppen
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der Tariflich Beschäftigten zugeordnet werden können. Daher werden im Folgenden die
geschlechterdifferenzierten Daten der Tariflich Beschäftigten und der Tarifbeschäftigten im
Sozial- und Erziehungsdienst getrennt dargestellt.
Bei den Tariflich Beschäftigten des gehobenen Dienstes (ohne Sozial und Erziehungsdienst)
gibt es nunmehr bei der Stadtverwaltung einen annähernd gleich hohen Frauen- und
Männeranteil mit 40 weiblichen und 39 männlichen Beschäftigten. In der höchsten
Entgeltgruppe 12 sind Frauen weiterhin erheblich mit 4 männlichen zu einer weiblichen
Beschäftigten unterrepräsentiert, ebenso in der nächst höheren Entgeltgruppe 11 mit 11
männlichen zu 4 weiblichen Beschäftigten. In den beiden unteren Entgeltgruppen kehrt sich
das Verhältnis zuungunsten der Frauen um: In der Entgeltgruppe 10 bilden sie bereits mit 7
zu 4 die Mehrheit, ebenso in der Entgeltgruppe 9, wo sie mit 28 zu 20 besonders stark
vertreten sind.
Insbesondere im technischen Bereich (mit Stadtplanung, Hochbau, Tiefbau) stagniert der
Anteil der Ingenieurinnen bzw. ist zum Teil leicht rückläufig. Von drei unbefristeten
Stellenneubesetzungen profitierten männliche Bewerber, wobei bei einer Stellenbesetzung
die Gleichstellungsbeauftragte Widerspruch nach LGG eingelegt hat und für die Besetzung
mit einer qualifizierten Bewerberin votiert hat. Mit dieser Einstellungspraxis wurde nicht der
Zielvorgabe entsprochen, insbesondere im technischen Bereich Frauen bei
Neueinstellungen besonders zu berücksichtigen.
Die Abteilungsleitung im Finanzdienst mit Entgeltgruppe 12 konnte hingegen mit einer
internen Bewerberin besetzt werden. Eine weitere interne Bewerberin wechselte auf eine
Teilzeitstelle der Entgeltgruppe 11 im Rechnungsprüfungsamt.
*ohne Beurlaubte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
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Fazit / Tariflich Beschäftigte im gehobenen Dienst
Weiterhin wird bei Neueinstellungen und beruflicher Förderung, insbesondere auch im
technischen Bereich, auf die verstärkte Berücksichtigung von Frauen zu achten sein, um
Ihren Anteil in den Entgeltgruppen 12 und 11 deutlich zu erhöhen.
Sozial- und Erziehungsdienst
Mit den neu geschaffenen Entgeltgruppen konnten für die im Sozial- und Erziehungsdienst
Beschäftigten einige Entgeltnachteile durch den TVÖD (u.a. wegen Wegfall der
Bewährungsaufstiege) für neu eingestellte Beschäftigte abgemildert werden.
Im Sozial-und Erziehungsdienst insgesamt sind in den Entgeltgruppen S 3 bis 17 in Erftstadt
146 Personen beschäftigt. Der Frauenanteil beträgt 94,5 Prozent (absolut: 138).
Die Entgeltgruppen S 17 bis S 11 können in etwa dem gehobenen Dienst zugerechnet
werden, da die in diesem Bereich bewerteten Tätigkeiten in der Regel ein
Fachhochschulstudium (Soziale Arbeit) voraussetzen. Zudem fällt die Leitung großer
Kindertageseinrichtungen in diese Entgeltspanne.
Die Spitzenpositionen im Sozial- und Erziehungsdienst sind in der Entgeltgruppe 17 mit 4
Männern und nur einer Frau mit 0,5 Stellenanteil besetzt, obgleich Frauen mit 27 weiblichen
zu 6 männlichen Beschäftigten die übergroße Mehrheit in diesem Beschäftigungsbereich
bildet. In der Entgeltgruppe S15 befinden sich 2 Frauen. In den nachfolgenden
Entgeltgruppen ist jeweils ein männlicher Beschäftigter gegenüber einer Mehrheit an Frauen
vertreten: S 14 (4 weibliche Beschäftigte, 1 männlicher Beschäftigter), S12 /S12a (3
weibliche Beschäftigte, ein männlicher Beschäftigter) und S11/S11a (9 weibliche
Beschäftigte, ein männlicher Beschäftigter). Die Entgeltgruppe S13/S13a und bekleiden
ausschließlich weibliche Beschäftigte.
*ohne Beurlaubte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
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Fazit / Sozial- und Erziehungsdienst im gehobenen Dienst
Mittel- und langfristig ist der Frauenanteil insbesondere bei Neubesetzung von
Abteilungsleitungspositionen mit der Entgeltgruppe 17 zu erhöhen.
Mittlerer Dienst: Beamte/innen
Im mittleren Dienst hat sich der Männeranteil im verbeamteten Dienst insbesondere durch
die Mehreinstellungen in der Feuerwehr von 40 zu 28,5 im vergangenen Berichtszeitraum
auf 51 zu ca. 25 (umgerechnet in Vollzeitstellen) und damit von 58 auf 66 Prozent erhöht.
Die Zielvorgabe, zumindest zwei weitere Beamtinnen für den feuerwehrtechnischen Dienst
zu übernehmen, wurde nicht erreicht, sodass es bei einer Beamtin in der Feuerwehr bleibt.
Da in den letzten Jahren keine Beamtenanwärterinnen mehr für den mittleren
Verwaltungsdienst ausgebildet wurden, wird der Frauenanteil auch in Zukunft weiter
rückläufig sein, sofern nicht im feuerwehrtechnischen Dienst vermehrt Beamtinnen
eingestellt werden. In der Besoldungsgruppe A7 bekleiden derzeit 7 Frauen höherwertige
Stellen. Die Beförderung nach A8 konnte im Berichtszeitraum aus haushaltsrechtlichen
Gründen nicht vorgenommen werden.
*ohne Beurlaubte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Fazit / Beamte/innen im mittlerer Dienst
Durch Umsetzung der Beförderungen im verwaltungstechnischen Dienst kann im nächsten
Berichtszeitraum der Frauenanteil in der Besoldungsgruppe A 8 erheblich erhöht werden.
Mittel- und langfristig gilt es, die hauptberufliche Feuerwehr durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit und durch Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen und
Rahmenbedingungen attraktiver für Frauen und Mädchen zu machen.
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Tariflich Beschäftigte vergleichbar mittlerer Dienst und Entgeltgruppen 2-4
Absolut sind Frauen bei den Tariflich Beschäftigten im Bereich der Entgeltgruppen 2 bis 8
besonders stark vertreten mit 153 weiblichen zu 78 männlichen Beschäftigten. Das
entspricht einem Frauenanteil von 66,5 Prozent. Umgerechnet in Vollzeit beträgt der
Frauenanteil noch 58 Prozent.
Fast 55 Prozent der Beschäftigten in diesem Entgeltgruppenbereich arbeiten in Teilzeit. Das
gilt fast ausschließlich für Frauen mit einem Anteil von 97,5 Prozent (absolut 123 weibliche
Teilzeitbeschäftigte zu 3 männlichen Teilzeitbeschäftigten). In der untersten Lohngruppe 2
der Reinigungskräfte gibt es ausschließlich weibliche Beschäftigte in Teilzeit.
*ohne Beurlaubte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Sozial- und Erziehungsdienst (vergleichbar mittlerer Dienst) / Entgeltgruppe S03 bis S10
In den Entgeltgruppen S03 bis S10 befindet sich der Großteil des pädagogischen Personals
der Kindertagesstätten mit 111 weiblichen Beschäftigten zu zwei männlichen. 69 weibliche
Beschäftigte, d.h. 44 Prozent haben Teilzeitstellen mit unterschiedlichem Stundenumfang
inne. Umgerechnet in Vollzeitstellen sind 96 mit Frauen besetzt und 2 Stellen mit Männern.
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*ohne Beurlaubte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Fazit/ Tariflich Beschäftigte im mittleren Dienst:
Im Bereich der Tariflich Beschäftigten und der Tariflich Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst sind Frauen überproportional vertreten. Ihr Anteil ist stabil geblieben.
Pädagogisches Personal in den Kindertagesstätten ist bis auf 2 männliche Beschäftigte
weiblich.
Der Teilzeitanteil ist insgesamt mit 55 Prozent sehr hoch. Insbesondere in den unteren
Entgeltgruppen können die zumeist weiblichen Beschäftigten mit ihrem Teilzeitgehalt kaum
eigenständig ihre Existenz sichern. Insbesondere Alleinstehende und Alleinerziehende
geraten etwa in der Entgeltgruppe 2 in eine prekäre finanzielle Lage und sind damit
tendenziell auf Transferleistungen angewiesen.
Der hohe Teilzeitanteil bei den Frauen deutet aber auch auf ein Beschäftigungspotenzial hin,
auf das bei Personalengpässen durch Stundenerhöhung und Wechsel zu Vollzeit
zurückgegriffen werden kann.
Ausbildung/Aufstiegsfortbildung
Im Berichtszeitraum schloss eine Beamtenanwärterin des gehobenen Dienstes ihre
Ausbildung erfolgreich ab und wurde in das Beamtenverhältnis übernommen. Ein männlicher
Bewerber hat die Ausbildung im gehobenen Dienst aufgenommen.
Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten haben drei Bewerberinnen begonnen.
Die drei Ausbildungsstellen bei den Stadtwerken zum Rohrleitungsbauer/in wurden mit
männlichen Bewerbern besetzt.
Die Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst absolvierten 11 Männer.
Das Anerkennungsjahr zur Erzieher/in haben 27 Frauen abgeleistet.
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Im Berichtszeitraum nahmen zwei Frauen im Eigenbetrieb Straßen an Lehrgängen für den
Angestelltenlehrgang II teil. Entsprechend des derzeitigen Bedarfs wurden Beschäftigten
keine weiteren Aufstiegsfortbildungen angeboten.
Maßnahmen 2008 bis 2010
Vereinbarkeit Familie und Beruf
Vielfältige Teilzeitmodelle zwecks besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden
realisiert und fast ausschließlich von Frauen wahrgenommen. Nur Frauen nutzen die
Möglichkeit der Beurlaubung aufgrund von Kinderbetreuung. Elternzeitanteile wurden im
Berichtszeitraum von einem männlichen Beschäftigten in Anspruch genommen.
Positiv vermerkt werden kann, dass in wenig publikumsintensiven Stellen Modelle mit
Heimarbeitsanteilen umgesetzt werden.
Auch städtische Beschäftigte haben vermehrt die Beratung des Familienservice des Amtes
für Jugend. Familie, Soziales und insbesondere die Pflege-, Behinderten- und
SeniorInnenberatung in Anspruch genommen.
Die Unterstützung von Beschäftigten mit Vereinbarkeitsproblemen in unvorhergesehenen
Not- und Ausnahmesituation wird weitgehend durch flexible Arbeitszeitregelungen
gewährleistet.
Nur selten nehmen bisher männliche Beschäftigte die Instrumente familienfreundlicher
Personal- und Arbeitszeitmodelle in Anspruch.
Eine Zertifizierung der Stadtverwaltung als familienfreundlicher Betrieb im Rahmen des
Audits Familie und Beruf der Hertie-Stiftung scheidet derzeit aus haushaltsrechtlichen
Gründen aus.
Personalentwicklung/Fortbildung
Mit der Erstellung eines umfassenden, systematischen Personalentwicklungskonzeptes, das
auch die gleichstellungsorientierte berufliche Qualifizierung und die berufliche Förderung von
Frauen für hochwertige Fach- und Führungspositionen integriert, wurde in einer
Arbeitsgruppe Personalentwicklung unter Federführung des Personaldezernenten, in der
auch die Gleichstellungsstelle neben dem Personalrat mitwirkt, begonnen. Die Entwicklung
eines gleichstellungsorientierten Nachwuchsförderungskonzeptes, um den mittelfristig
entstehenden Bedarf an Fach- und Führungskräften auch vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung zu decken, sowie entsprechenden Fortbildungsbedarf zu
ermitteln, gehört zu den künftigen Aufgaben der Arbeitsgruppe Personalentwicklung.
Die modulare Fortbildung für weibliche Führungskräfte und den Führungskräftenachwuchs
und die Vernetzungstreffen wurden im Berichtszeitraum im begrenzten Umfang fortgesetzt.
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Für die Fortbildungen standen allerdings nur wenig Mittel aus den knapp bemessenen
Fortbildungsbudgets der Ämter zur Verfügung.
Im Sozial- und Erziehungsdienst hat es mit der Überleitung in die neuen Entgeltgruppen im
Wesentlichen keine Neubewertung der Tätigkeit oder Überprüfung der Eingruppierung
gegeben, die den gestiegenen Leistungs- und Qualitätsanforderungen an Erzieher/innen,
u.A. bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, bei der Bildungsförderung und durch
das neue Aufgabengebiet Familienzentrum gerecht würden. Erzieherinnen, die vor 2005
ihren Dienst angetreten haben, konnten auf der Gehaltsebene nicht dazu gewinnen. Allein
die Schlechterstellung (durch Wegfall des Bewährungsaufstiegs) von neu eingestellten
Erzieherinnen konnte abgemildert werden. Die Freistellung der Leitungen großer
Einrichtungen von der kontinuierlichen Kindergruppenarbeit konnte beibehalten werden und
sichert (Führungs-)Qualität in den Einrichtungen.
Generelle Organisation /geschlechtergerechte Unternehmenskultur
Die Entwicklung bedarfsorientierter, geschlechtergerechter Konzepte auf den Gebieten
betrieblicher Gesundheitsförderung steht noch aus. Eine tarifliche Arbeitsgruppe hat die
Arbeit zu Gesundheitsfolgenabschätzung im Kindertagesstättenbereich aufgenommen.
Konkrete Ergebnisse und Maßnahmen können für den nächsten Berichtszeitraum erwartet
werden.
Die Durchführung eines geschlechterdifferenzierenden Controllings im leistungsbezogenen
Entgeltsystem für tariflich Beschäftigte hat deutlich gemacht, dass der Beteiligungsgrad der
Beschäftigten insgesamt mit fast 80 Prozent der Anspruchsberechtigten in 2009 und 75
Prozent in 2010 zufriedenstellend ist. Zugleich sind aber geschlechtsspezifische
Bewertungsergebnisse auf unterschiedlichen Ebenen zu beobachten. Es haben sich weniger
Frauen als Männer an dem System der leistungsorientierten Bezahlung beteiligt. Zudem war
in den Punktvergaben der Hierarchieeffekt sehr deutlich zu beobachten, d.h. Beschäftigte in
den höheren Entgeltgruppen und in Leitungspositionen erhielten durchweg höhere
Bewertungen als diejenigen in niedrigeren Entgeltgruppen. Da Frauen in den niedrigeren
Entgeltgruppen überproportional vertreten sind, erleiden sie in besonders hohem Maße
Entgelteinbußen im System der leistungsgerechten Bezahlung.
Die schlechtere Leistungsbewertung von Frauen ist allerdings nicht in allen Bereichen, für
die Budgets gebildet wurden, durchgängig: In den Entgeltgruppenbereichen 9 – 15 und 2 – 8
der Verwaltung sowie S 3 – 8 des Jugendamtes erreichen Frauen durchschnittlich höhere
Punktzahlen als Männer.
Die Betriebliche Kommission hat sich inzwischen mit diesen Ergebnissen auf der Grundlage
eines Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes auseinandergesetzt und konkrete
Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Leistungsbewertung wie weitere Schulungen der
beurteilenden Vorgesetzten und gezielte Information der Leitungskräfte und Beschäftigten
vorgeschlagen.
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