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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
22.06.11, 06:19
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 231/2011 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 24.05.2011 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 30.06.2011 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 19.07.2011 vorberatend Rat 19.07.2011 beschließend Betrifft: 07.07.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Jahresabschluss 2010, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wird nebst Lagebericht gemäß § 26 EigVO NRW festgestellt. 2. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.168,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO NRW nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat festzustellen. Der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010 sind als Anlagen mit dem Bestätigungsvermerk der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beigefügt. Entsprechend der Empfehlung zur Ergebnisverwendung soll der erwirtschaftete Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.168,22 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden. Erstmals seit nunmehr sechs Jahren hat der Eigenbetrieb Städtische Dienste keinen Jahresüberschuss erwirtschaftet. Wie hinlänglich bekannt, arbeiten diese nach dem Auftraggeber/Auftragnehmerprinzip und verwalten somit eigenverantwortlich das ihnen zur Verfügung stehende Budget. Ihnen obliegt die Kalkulation von Personal, Material- sowie Maschineneinsatz zur Abwicklung von Aufträgen. Dabei stellen sie sich stets dem Preisvergleich mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und sind genau wie die Privatwirtschaft abhängig von konjunkturellen Einflüssen. Für die Praxis bedeutet dies, dass die auf allen Ebenen praktizierten Sparbemühungen der potentiellen Auftraggeber (Stadt/Stadtwerke) zwangsläufig sich sowohl auf Umsätze als auch auf die Gewinne auswirken. Dadurch, dass sich der Winter 2009 bis weit in den März 2010 hingezogen hat und zusätzlich dann ein früher Wintereinbruch 2010/2011 erfolgte, waren einige Aufträge witterungsbedingt nicht abzuwickeln. Insofern sind die Umsatzerlöse bei nahezu gleichen Vorhaltekosten im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Ausweislich der Risikobewertung ist das Unternehmen zwar nicht unmittelbar im Bestand gefährdet, es zeichnet sich jedoch ab, dass es zu einer Bestandsgefährdung kommen kann, wenn die Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte (nahezu alle RÜB) auf den Erftverband übertragen werden müssen. Immerhin machen die erbrachten Dienstleistungen für die Abwasserbeseitigung fast 50 % des Auftragsvolumens der Städtischen Dienste aus. Ferner wird der Erftverband einen nicht unerheblichen Teil der Fläche des Bauhofes für den Betrieb des angrenzenden offenen Rückhaltebeckens benötigen. Im Hinblick auf die Ausweitung der Tätigkeiten der Städtischen Dienste für den Winterdienst, wird sich spätestens dann auch die Frage nach einer Standortverlagerung für das Unternehmen stellen. Als Anlagen sind der Vorlage beigefügt: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Bilanz zum 31.12.2010 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2010 Übersicht Kennzahlen 1999 - 2010 (Dr. Rips) -2-