Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
22.06.11, 06:19
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 231/2011
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 24.05.2011
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
30.06.2011
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
19.07.2011
vorberatend
Rat
19.07.2011
beschließend
Betrifft:
07.07.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Jahresabschluss 2010, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang, wird nebst Lagebericht gemäß § 26 EigVO NRW festgestellt.
2. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.168,22 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Begründung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO
NRW nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat festzustellen.
Der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang für das
Wirtschaftsjahr 2010 sind als Anlagen mit dem Bestätigungsvermerk der WIBERA
Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beigefügt.
Entsprechend der Empfehlung zur Ergebnisverwendung soll der erwirtschaftete Jahresfehlbetrag
in Höhe von -12.168,22 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Erstmals seit nunmehr sechs Jahren hat der Eigenbetrieb Städtische Dienste keinen
Jahresüberschuss erwirtschaftet.
Wie hinlänglich bekannt, arbeiten diese nach dem Auftraggeber/Auftragnehmerprinzip und
verwalten somit eigenverantwortlich das ihnen zur Verfügung stehende Budget. Ihnen obliegt die
Kalkulation von Personal, Material- sowie Maschineneinsatz zur Abwicklung von Aufträgen. Dabei
stellen sie sich stets dem Preisvergleich mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und sind genau
wie die Privatwirtschaft abhängig von konjunkturellen Einflüssen. Für die Praxis bedeutet dies,
dass die auf allen Ebenen praktizierten Sparbemühungen der potentiellen Auftraggeber
(Stadt/Stadtwerke) zwangsläufig sich sowohl auf Umsätze als auch auf die Gewinne auswirken.
Dadurch, dass sich der Winter 2009 bis weit in den März 2010 hingezogen hat und zusätzlich
dann ein früher Wintereinbruch 2010/2011 erfolgte, waren einige Aufträge witterungsbedingt nicht
abzuwickeln. Insofern sind die Umsatzerlöse bei nahezu gleichen Vorhaltekosten im Vergleich zu
den Vorjahren gesunken.
Ausweislich der Risikobewertung ist das Unternehmen zwar nicht unmittelbar im Bestand
gefährdet, es zeichnet sich jedoch ab, dass es zu einer Bestandsgefährdung kommen kann, wenn
die Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte (nahezu alle RÜB) auf den Erftverband
übertragen werden müssen. Immerhin machen die erbrachten Dienstleistungen für die
Abwasserbeseitigung fast 50 % des Auftragsvolumens der Städtischen Dienste aus. Ferner wird
der Erftverband einen nicht unerheblichen Teil der Fläche des Bauhofes für den Betrieb des
angrenzenden offenen Rückhaltebeckens benötigen. Im Hinblick auf die Ausweitung der
Tätigkeiten der Städtischen Dienste für den Winterdienst, wird sich spätestens dann auch die
Frage nach einer Standortverlagerung für das Unternehmen stellen.
Als Anlagen sind der Vorlage beigefügt:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Bilanz zum 31.12.2010
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2010
Übersicht Kennzahlen 1999 - 2010
(Dr. Rips)
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