Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
3. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 119 A, Erftstadt-Gymnich,
Grisfeld
Rechtsgrundlage:
! Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 31 Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585)
! Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) in der zuletzt
gültigen Fassung
! § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000
(GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung
Textliche Festsetzungen:
Die 3. Vereinfachte Änderung betrifft die bestehende textliche Festsetzung:
3. Überbaubare Grundstücksflächen (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00m Tiefe bei einer max.
Baukörperlänge von 6,00m ist für den Anbau von Wintergärten zulässig, wenn
! der Wintergarten überwiegend als Glasbaukörper errichtet wird, welcher vom
Hauptbaukörper thermisch getrennt ist und der passiven Sonnenenergie dient.
! der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mind. 1,50m beträgt.
Diese wird durch folgende textliche Festsetzung ersetzt:
3. Überbaubare Grundstücksflächen (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge
von 6,00m ist für eine Terrassenüberdachung und den Anbau von Wintergärten zulässig,
wenn
! der Wintergarten überwiegend als Glasbaukörper errichtet wird, welcher vom
Hauptbaukörper thermisch getrennt ist und der passiven Sonnenenergie dient.
! Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mind. 1,50m beträgt.
Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert.
Verfahren:
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB
ist am ..................... erfolgt.
Erftstadt, den .................
Im Auftrag
(Wirtz)
Stadtbaudirektor
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