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Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung BP119A)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung BP119A)

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Inhalt der Datei

3. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 119 A, Erftstadt-Gymnich, Grisfeld Rechtsgrundlage: ! Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31 Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585) ! Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) in der zuletzt gültigen Fassung ! § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung Textliche Festsetzungen: Die 3. Vereinfachte Änderung betrifft die bestehende textliche Festsetzung: 3. Überbaubare Grundstücksflächen (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB) Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge von 6,00m ist für den Anbau von Wintergärten zulässig, wenn ! der Wintergarten überwiegend als Glasbaukörper errichtet wird, welcher vom Hauptbaukörper thermisch getrennt ist und der passiven Sonnenenergie dient. ! der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mind. 1,50m beträgt. Diese wird durch folgende textliche Festsetzung ersetzt: 3. Überbaubare Grundstücksflächen (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB) Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge von 6,00m ist für eine Terrassenüberdachung und den Anbau von Wintergärten zulässig, wenn ! der Wintergarten überwiegend als Glasbaukörper errichtet wird, welcher vom Hauptbaukörper thermisch getrennt ist und der passiven Sonnenenergie dient. ! Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mind. 1,50m beträgt. Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert. Verfahren: Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am ..................... erfolgt. Erftstadt, den ................. Im Auftrag (Wirtz) Stadtbaudirektor Seite 1 / 1