Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
19.07.11, 06:19
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Franz Schmidt
Carl-Schurz-Staße 9
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Feuerwehr
Holzdamm 10
Herr Klösgen
0 22 35 / 409-150
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Klösgen
19.07.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 04.07.2011
Rat
Betrifft:
Datum
12.07.2011
BM / Dezernent
F 303/2011
19.07.2011
Anfrage bzgl Kräfte der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt
zu den Fragestellungen Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Zu 1:
Der Grundschutz wird in Erftstadt nicht ausschliesslich durch die hauptamtliche Wache
sichergestellt, vielmehr ist diese lediglich ein fester Bestandteil und wird immer ergänzt durch den
ehrenamtlichen Teil der Feuerwehr Erftstadt aus den einzelnen Standorten in der Stadt. Durch den
teilweisen Wegfall der ehrenamtlichen Kräfte in der Wachverstärkung ergibt sich keine
Reduzierung der Ausrückestärke der Wache.
Der Grundschutz ist somit uneingeschränkt sichergestellt.
Zu 2:
Mit Beschluss des Finanz- und Personalausschusses vom 23.03.2010 wurden zum 02.07.2010 elf
Brandmeisteranwärter nach der abgeschlossenen Ausbildung aufgrund der Darstellung des
Personalbedarfs übernommen.
Ein Teil dieser neuen Mitarbeiter war mit der Umsetzung des seinerzeit aktuellen
Arbeitszeitrechtes begründet, weitere mit dem Ersatz von ausscheidenden Mitarbeitern. Ein
weiterer Teil wurde in Kenntnis der Problematik im Zusammenhang Arbeitszeitrecht und
ehrenamtliche Wachverstärkung übernommen.
Durch die bereits in 2010 durchgeführte Übernahme der Brandmeisteranwärter entstehen derzeit
keine zusätzlichen Kosten, sondern eine Verringerung bei der Aufwandsentschädigung für die
Wachverstärkung wird erwartet .
Zu 3:
Das Erfordernis zu der Veränderung ergibt sich aus dem Arbeitszeitrecht, in dem eindeutig
gefordert ist, dass in einem 24-Stunden Zeitraum eine Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren ist.
Dies kann bei der in Erftstadt langjährig geübten und bewährten Praxis jedoch nicht gewährleistet
werden, da die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte in der Regel bei Dienstantritt um 18.00 Uhr
von ihrer Hauptarbeitsstelle zur Wache kommen, bzw. morgens um 6.00 Uhr nach Dienstende auf
der Wache die Arbeit an ihrem regulären Arbeitsplatz wieder aufnehmen.
Somit ist die geforderte 11-stündige Ruhezeit nicht zu gewährleisten.
Dies hat in anderen Kommunen, in denen diese Praxis ebenfalls geübt wird, bzw. wurde, bereits
zu Umstellungen geführt, teilweise nachdem im Hauptberuf dann Unfälle passiert sind, die u.a. auf
die nicht eingehaltene Ruhezeit zurückgeführt wurden.
Nachdem in der Zwischenzeit ein neues Dienstmodell mit den hiermit einhergehenden
Personalproblemen eingeführt wurde, sowie insgesamt sieben Mitarbeiter weitere erforderliche,
größtenteils monatelange zusätzliche und zwingend erforderliche Ausbildungen absolviert haben,
bin ich voraussichtlich mit Beginn des 4. Quartals in der Lage, die ehrenamtliche Wachverstärkung
im Sinne der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben umzustrukturieren.
Ab Oktober wird dann die Wachverstärkung nur noch an Wochenenden und Feiertagen
eingesetzt, um hiermit die Einhaltung der geforderten Ruhezeiten zu gewährleisten und als
Arbeitgeber nicht angreifbar zu sein. Hiermit werden dann immer noch bis zu 2,6 Stellen
abgedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Rips)
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