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Kommune
Erftstadt
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26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
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Inhalt der Datei
STADT ERFTST ADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäߧ 2 Geschäftsordnungi. V. m. den Bestimmungender Hauptsatzungder StadtErftstadtleiteich
öffentlich
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Finanzielle
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2001
2004
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auf das Haushaltssicherungskonzept
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2005
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Ausschuss für Umweltschutz und Denkmalschutz
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Der Antrag wird zur Beschlussfassunq
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Die Einführung einer speziellen Windelabfuhr bzw. eines Windelsackes ist kein neues Thema. Die Hauptprobleme liegen auf der finanziellen und logistischen Seite.
Folgende Gesichtspunkte sind hauptsächlich ausschlaggebend:
•
•
1. Wie von der Antragstellerin richtig dargestellt, dürfen nach dem Äquivalenzprinzip die Kosten der Windelabfuhr nicht auf die übrigen Abgabepflichtigen
abgewälzt werden. Das Äquivalenzprinzip fordert eine Verhältnismäßigkeit
zwischen Leistung und Gegenleistung. Ein darüber hinausgehender Grundsatz ist vom Gesetz nicht anerkannt. Folglich wäre eine nicht kostendeckende
Gebühr über Steuermittel zu finanzieren, was bei einer HSK-Kommune nicht
zu vertreten ist.
2. Windeln gehören eindeutig zum Restabfall und damit in die graue Tonne oder
in den roten Sack, der bereits für gelegentlich zusätzlich Restabfälle über den
Handel angeboten wird. Logistisch ist somit eine Sackabfuhr zu den Abfuhrterminen der grauen Restabfalltonne grundsätzlich unproblematisch, sofern
der Sack verschlossen und nicht zu schwer ist. Da Windelsäcke kontrolliert
ausgegeben werden sollten, entsteht in der Verwaltung des Betriebes zusätzlicher Aufwand.
3. Ein Missbrauch durch Befüllung des Windelsackes mit anderem Abfall ist nicht
auszuschließen. Die Stadt Viersen, die den Windelsack kontrolliert und kostenlos ausgibt, hat allerdings in dieser Hinsicht keine negativen Erfahrungen
gemacht.
4. In der Stadt Erftstadt sind ca. 1.500 Kinder im Alter bis zu 3 Jahren gemeldet.
Für 3-jährige dürfte die Nachfrage nach Windelsäcken gering sein. Je nach
Akzeptanz ist mit einer entsprechenden Anzahl zusätzlicher Abfallsäcke an
den Abfuhrterminen zu rechnen (Ortsbild!).
5. Mit dem Windelsack für Kinder bis zu einschließlich 3 Jahren sollten auch die
Inkontinenz-Hilfsmittel für ältere Menschen und Behinderte entsorgt werden.
Hier könnte in einigen Fällen Zurückhaltung geübt werden, weil man die
Krankheit nicht öffentlich machen möchte.
6. Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Müll-Schüttung bzw. 1,1 cbm Restabfallbehälter werden in der Regel von der Einführung eines Windelsackes finanziell nicht profitieren können, da die Abfallentsorgung über Umlage abgerechnet wird .
Nach Verhandlungen legte die Firma Trienekens bereits ein Angebot vor.
Der Stückpreis (LDPE-Flachsack I Signalfarbe opak weiß I ca. 45 Liter) beträgt 0,75
DM I 0,38 € plus MWSt. Der Preis beinhaltet den Sack, Sammlung und Transport.
Voraussetzung ist ein Aufdruck des Firmenlogos (dezente Werbung) sowie Einbeziehung dieser Angebotsposition in die Preisgleitklausel des Entsorgungsvertrages. Die
Lieferzeit beträgt 5 bis 6 Wochen.
Windelsack!
Nur für gebrauchte Windeln!
Den vollen Windelsack bitte neben der
Restmüll-Tonne
zur Abfuhr bereitstellen!
Unterstützt durch
(LOGO der Fa. Trienekens]
•
•
Gebührenkalkulation Windelsack
Grundgebühren Restabfallbehalter
Restabfallsäcke
Restabfallbehalter
nach der geltenden Abfall-Gebührensatzung
146,16 (nur für Einpersonenhaushalte)
80 I
186,36
120 I
218,16
240 I
322,92
1.100 I
1.636,56 Nur für Mehrfamilienhäuser
Kalkulation auf der Basis der Mengengebühr für Restabfall
Mengengebühr für Restabfall
0,57 DM je 10 Liter
Volumen Windelsack
45,00 I
durchschnittliche Füllung
40,001,-- __
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Deponierungskosten
2,28 DM
Trienekens (Sack, Sammlung,Transport)
0,751-_~0=".:::87':-:=;-lincl.
Gebühr je Windelsack ohne Verwaltungskosten
3,15 DM
Maximale Abfuhren
Gebühren/Jahr
80
120
240
240
1,61 €
26
81,90 DM
Restabfallbehälter
Bisher
MWSt
Neu
80
80
80
120
Spareffekt bei Nutzung des Windelsackes/Jahr
Mehr-Kosten
Weniger-Kosten
Netto
fOr
für Mengengebühr
26 Windelsäcke
graue Tonne
81,90 DM 59,28 DM
81,90 DM 59,28 DM
81,90 DM 59,28 DM
81,90 DM
59,28 DM
-
Grundgebühr
-
-
- DM
31,80 DM
136,56 DM
104,76 DM
-
-
22,62
9,18
113,94
82,14
DM zusätzliche Kosten ~
DM Einsparung
DM Einsparung
DM Einsparung
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70 StadtreinigunglAbfalientsorgung
Tabellel/windel_7 _1433106.08.01
Seite 1
Alternativ zum Windelsack könnte zusätzliches Behältervolumen über größere graue
Abfallbehälter bereitgestellt werden. Zum Beispiel ein Familie (zwei Erwachsene, 1
Kind - 2 Jahre) mit einem 80-Liter-Restabfallbehälter erhält einen 120 LiterRestabfallbehälter mit einem Aufschlag von etwa 20,--DM (erhöhte Behältermiete,
Umtauschkosten). Bei dieser Lösung entsteht jedoch sehr hoher Personal- und
Sachbedarf durch Kontrolle, Chipprogrammierung VERI OAT sowie Behältertausch
und Rücktausch nach Ablauf der Vergünstigung. In Mehrfamilienhäusern mit Umlageabrechnung ergibt sich ebenfalls kein finanzieller Vorteil für die Nutzer mit Kleinkindern oder Inkontinente.
•
Auf der Grundlage des Angebotes der Firma Trienekens und geschätzter Abfallmengen wäre auf derzeitiger Kostenbasis eine Gebühr je Windelsack von 3,-- DM I ab
01.01.2002 1,50 EURO denkbar. Siehe beiliegende Kalkulation (Alternative nach
Gewicht).
Wesentliche finanzielle Vorteile sind nur bei einem Wechsel von 240-1 auf 120-1
bzw. 80-I-Restabfallbehälter erkennbar.
Notwendige Satzungsänderungen
bei einer Einführung des Windelsackes:
Abfallsatzung:
§ 10 AbfalIbehalter und Abfallsacke
In Absatz (2) neu einfügen:
.(f) von der Stadt bereitgestellte Windelsacke."
§ 11 Anzahl und Größe der Abfallbehalter
Es wird ein neuer Absatz (5) eingefügt:
.Abfallsäcke für Windeln (Windelsacke ) werden von der Stadt auf Antrag für Kinder bis zu 3 Jahren
oder für sonstige Personen bei Nachweis der Notwendigkeit bereitgestellt. Sammlung und Transport
erfolgen von der Stadt, soweit diese Sacke neben dem Restabfallbehalter zugebunden bereitgestellt
werden."
•
§ 13 Benutzung der AbfalibehalterlSacke
Abs. (4) e) letzter Satz erhalt folgende Fassung:
"Gleiches gilt für den von der Stadt zugelassenen Restabfallsack sowie den Windelsack."
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Es wird angefügt:
Die 2. Änderungssatzung tritt am 01.01.2001 in Kraft.
Abfallgebührensatzung
§ 4 Gebührensatze
In Absatz (1) wird hinter Ziffer 3.3 eingefügt:
"3.4 Abfallsack (Windelsack) nach § 11 (5) Abfallsatzung
Die bisherigen Ziffern 3.3 bis 3.6 ändern sich entsprechend.
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Es wird angefügt:
Die 4. Änderungssatzung
06.08.01
tritt am 01.01,2002 in Kraft.
1,50 E."
•
•
Alternative Kalkulation mit eigener Gewichtskalkulation:
Eine größere Windel hat nach Benutzung:
- ein Gewicht von 250 bis 450 g / Erwachsene 600 gr
- ein Volumen von
ca.
0,425 kg
2,00 Liter
Fassungsvermögen eines 45 Liter Windelsackes ca.
Sackgewicht bei 40 Liter/Durchschnitt
20 Windeln; Bei kleinen Windeln mehr.
8,500 kg
Deponiegebühren Erftkreis:
222,40 DMlt
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Deponiegebühren gefüllter Sack bei:
8,500 kg
Trienekens (Sack,Sammlung, Transport)
Gebühr je Windelsack ohne Verwaltungskosten
Maximale Abfuhren
Gebühren/Jahr
Restabfallbehälter
Bisher
80
120
240
240
Neu
80
80
80
120
--:-;=i0::,,2;:;2;DM/kg
1,87 DM
0,87 DM
ab 01.01.02
1,50
2,74 DM mit VerwKosten
26
71,24 DM
EURO
Spareffekt bei Nutzung des Windelsackes/Jahr
Mehr-Kosten
Weniger-Kosten
Netto
für
für Mengengebühr Grundgebühr
26 Windelsacke
graue Tonne
71,24 DM 59,28 DM
- DM
71,24 DM
59,28 DM 31,80 DM 71,24 DM 59,28 DM
136,56 DM
71,24 DM
59,28 DM - 104,76 DM -
-
-
-
11,96 DM
19,84 DM
124,60 DM
92,80 DM
zusätzliche Kosten
Einsparung
Einsparung
Einsparung
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70 Stadtreinigung/Abfallentsorgung
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s.
HOMMELSHEIM
1322359531343
133:69
S.-v.-Westerburg-Str.
60374 Erftstadt
tel.: 02235-953041
02235-953043
Carla Neisse-Hommelsheim
CDU-FRA~TION
Fax:
~-m2lil:hommcmhejm@ftol
,
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13
com
23. Juli 2001
An den Bürgermeister
der Stadt E1rftstadt
Ernst-DletEt Bösche
Rathaus
50374 E~tadt
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per
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F ax; 409-300
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Antragge."äßGOdesRates--'--l-=-L::::.J.~~~~
Einführung von "Windelsäcken"
Sehr geehr!ter Herr Bürgermeister,
In
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Erftstadt
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Jrd,
hiermit bJntrage ich. dass die Verwaltung beauftragt
ein Konzept in
zUBamme~arbeit mit der Firma Trienekens zu erarbeiten, mit dem Zielln
Erftstadt ~ezlelle Windelsäcke für Familien mit Klnder~ bis drei Jahren und
Inkontine.tm einzuführen.
;
,
Die Stadt ~rftstadt hat im Vorgriff auf die Umsetzung des l..a!1desabfallgesetzes seit
Januar 19~8 für die Entsorgung der Abfälle auf der grauen Restmülltonne der
privathaUStalte einen neuen Gebührenabrechnungsmodus
¢ingeführt. Grundlage ist
das Verida -Messsystem, bei dem über eine entBprechende;Codierungsvorrichtung
an den Ab l!tonnen eine den BeMllern zugeordnete Volumenmessung des
Tonneninh~lts per Ultraschall möglich ist. Dies hat den Vorteil, dass jeder letztlich nur
fOr den Abfall aufkommt, den er tatsächlich .produziert". Die: Stadt Erftstadt ist zur
Zeit im ErttfcreiS die einzige Kommune mil einem solchen Messsystem.
Finanziell JenachteiliQt werden durch dieses System kinde;elChe Familien, Familien
mit inkontilenten Familienmitgliedern (behinderte Kinder und Erwachsene.
.
Pflegebed' rftige), wo die normal berechnete Behältergrößeieufgrund
des
Einmalwin elaufkommens nicht ausreichend ist und daher Eline größere, teurere,
Tonne gBWahlt werden muss.
;
Hier ist es tnnvoli. dass diese Familien ihre normale Behält~rgröße (nach Anzahl der
Personen
Haushalt) l:Ieioehalten und - auf Nachweis - spezielle Windelst!Cke bei
der Stadtverwaltung jedes Jahr neu beantragen können. Es:erfolgt eine kontrollierte
sackausg~be um Missbrauch vorzubeugen. Die Abfuhr der Windelsäcke kann
zusammen mit den RestmOlIbehältern erfolgen.
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23/07/2001
,
09:09
82235953043
s.
HOMMELSHEIM
ill/4r3]
I
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fd, -.?/
Die Kostenr.fOr WindelsBck und Entsorgung werden von den .Betroffenen bezahlt,
müssen ab r gonst/ger sein als die Entsorgung über die Restmü/ltonne und deutlich
günstiger a s die Gebühr für den roten Restmüllsack.
GebOhr muss in die AbfallgebOhrensatzung
,t werden.
der Stadt Erftstadt
Die Stadt Elrftstadt kann aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes
leider keine
zusätzliche!freiwillige Ausgabe vornehmen und eine Umlage auf die RestmülIgebohr
ist nicht zul;ässig.
!
t
Allerdings $cheint es mir möglich, dass durch Werbeaufdrucke
die Kosten Ireduziert werden können.
.
,
•
Die EinfOh~lung von WIndeisäcken ist unter dem Aspekt einer sozial- und
familienfre'!mdlichen ~
umweltfreundlichen Enlsorgungsp61itik zu sehen und stellt
einen Beitrag zur "familienfreundlichen
Stadt" dar.
Mit freundlichen
GrOßen
~~S}e-~
•
auf den Windelsäcken
82