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Beschlussvorlage (Zuschuss zum Bau des Pfarr- und Jugendheimes der Katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist in Erftstadt-Ahrem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
757 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24

Inhalt der Datei

v öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 12-20 V Amt: An den ;f£t3i 7/ -51- BeschIAusf.: Jugendhilfeausschuss -51- Datum: 25.07.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft: • Zuschuss zum Bau des Pfarr- und Jugendheimes der Katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist in Erftstadt-Ahrem Finanzielle Auswirkungen: 0 Keine Mittel stehen in Höhe von 129.000,-- DM zur Verfügung: _IHHJ.: 2001 1 HHStl.: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25. Juli 2001 1.451.9872.0 0~ 1 Budget: 5100 1- Beschlussentwurf: • Für den Bau des Pfarr- und Jugendheimes wird der Katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist in Erftstadt-Ahrem ein Zuschuss in Höhe von 30 % der anerkennungsfähigen Kosten des jugendpflegerisch genutzten Anteils, jedoch höchstens 129.000,-- DM bewilligt. Anerkennungsfähig sind nur die nachweisbaren Kosten, Eigenleistungen bleiben unberücksichtigt. Bei der Haushaltsstelle 1.451.9872.0 werden 129.000, - DM freigegeben. Begründung: Die Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist hat mit Schreiben vom 24.11.2000 einen Zuschuss zum Bau des Pfarr- und Jugendheimes beantragt. Aufgrund der darin enthaltenen Angaben wurden die Mittel wie folgt veranschlagt: - 2 Baukosten Inneneinrichtung Gesamt 70 % Jugend davon 30 % 568.780,00 45.000,00 613.780,00 429.646,00 128.893,80 DM DM DM DM DM Mit Schreiben vom 18.6.2001 legte die Pfarrgemeinde nunmehr einen detaillierten Plan über die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Jugend vor. Die Verwaltung des Jugendamtes begrüßt die durch diese Baumaßnahme mögliche Erweiterung des Angebotes für Jugendliche in Ahrem. • • Der städtische Zuschuss dient dazu, die Eigenmitlel der Kirchengemeinde zu senken. Dabei können aber nur Ausgaben anerkannt werden, die tatsächlich getätigt wurden. Eigenleistungen, die sich für die Kirchengemeinde nicht als verauslagte Kosten darstellen, sind nicht zuschussfähig. Es muss sichergestellt sein, dass das Heim der Jugend mit mindestens 70 % in den folgenden 20 Jahren zur Verfügung steht. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung ist der Zuschuss anteilig zurück zu zahlen. Anlage ~.!'l2.g.~'/1 . trI jySv • KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. JOHANNES BAPTIST - 50374 ERFTSTADT-AHREM Postanschri fI: Schlossstr. 3 Telefon 02235/956401 Telefax 956429 Stadtverwaltung Erftstadt Herrn Bürgermeister Bösche Holzdamm 50374 Erftstadt Blatt ..---,----- -1/- ..-.1"'. ~ ._.~__ .... .- P 05(i i>1/ ;.::;? i 81 i ;Oil ; . i-jl ~~( 14 .... '1'IU·'-=s"'·;\!' .' •.. ,-.: J '!:""j. "\.',, .• zu ·f;· ':' ' -'W1 ". 2 7. NOv: l.iJll,) G:): den 24. Nov. 2000 ~,' 2.Ub·.·".·" '" .'. ·i(,··•. ,. "I.'·.;!-" ~~.V.; ·4Utt~~1$ili.;-t' ~QJ;;;,f ., Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Kirchengemeinde St. Johann Baptist, Ahrem errichtet z.Zt. ein kleines Pfarr- und Jugendheim. Dazu benötigt sie finanzielle Unterstützung und bittet die Stadt Erftstadt um einen Zuschuss für den Bau und die Inneneinrichtung. Genehmigter Finanzierungsplan, die Berechnung der Nutzfläche, sowie eine Grundrisszeichnung sind in der Anlage beigefügt. Die Räume werden zu 70 % für die Kinder- und Jugendarbeit in Ahrem genutzt. Messdiener, Kinderkathechese, Jugendgruppen vor allem für die offene Jugendarbeit in Ahrem, für die bisher keine Räume zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Inneneinrichtung (Bestuhlung und Küche), Spielund Beschäftigungsmaterial sind mit 45.000,00 DM veranschlagt. • Wir bitten um einen angemessenen Zuschuss der der Kirchengemeinde sehr helfen würde, die mit außergewöhnlichem Arbeitseinsatz geeignete Jugendräume in bescheidenen Maße erstellt Zuschüsse bitte aufdas Konto bei der Raiffeisenbank Erftstadt Nr. 1800 106040, BLZ 370 694 72 Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesen Antrag befürworten M;'ß~:: Pfarrer und Vorsitzender des Kirchenvorstandes und weiterleiten könnten. ERZBISTUM KÖLN GENERALVIKARIAT Hauptabteilung Bauwesen-Denkmalpflege Erzbistum Koln . GeneraMkarlat • 50606 Köln Abteilung Bau-, Kunst- und Denkmalpflege Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde SI. JOhannes Baptist Ahrem Schloßstr. 3 Bearbeiter: OBR Emmels Aktenzeichen: K 516-342-1 Telefon: 0221/16 42 - 1217 Telefax: 0221 116 42 - 1225 50374 Erftstadt Anl:::go r":n:r-- Ihr Schreiben vom • Ihr Zeichen Datum 23. August 2000 zu l~VI/AItH BlaH -'1 - Neubau Pfarr-/Jugendheim Sehr geehrte Mitglieder des Kirchenvorstandes, mit Bezug auf unser Schreiben vom 11.07.2000 erteilen wir die Baugenehmigung bis zur Höhe der enmittelten Kosten und der gesicherten Finanzierung von Zur Gesamtfinanzierung • 2 '\ stehen zur Verfügung: Zuschuss aus Kirchensteuenmitteln bewilligt am 15.05.2000 bewilligt am 05.07.2000 Zuschuss Kirchensteuermittel gesamt Eigenmil\el der Kirchengemeinde gem. KV-Beschluss vom 18.08.2000 Eigenleistung, Hand- und Spanndienste Spenden und Sammlungen Eigenmittel Kirchengemeinde gesamt Finanzierungsmittel gesamt Die im Finanzausschuss 56878000 PM 50.000,00 DM 300.000,00 DM 350.00,00 DM 192.000,00 DM 26.780,00 DM 218.780,00 DM S6B 780 QO pM bewilligten Mittel können je nach Sachstand abgerufen werden. Mit unserem Genehmigungsvermerk versehen, erhalten Sie mit gleicher Post für Ihre Akten und die des Architekten den Leistungsabruf G NI. 3 vom 18.08.2000. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Vergabe auf einer fOnfjährigen Gewährleistung bestanden werden muss. Die Hauptabteilung Finanzen wird Ihnen unaufgefordert mitteilen, wie diese Maßnahme haushaltsmäßig abgewickelt wird. Während der Durchführung der Maßnahme erkennbare MehrlMinderkosten sind unverzüglich anzumelden. Eine Änderung in Art und Umfang der Ausführung kann nur mit unserer Genehmigung geschehen. Nach Beendigung der Maßnahme ist die Abrechnung in einem Zeitraum von 3 Monaten vorzulegen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Personalschematismus, Anhang C, Ziffer 4. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ~',U\-{/"c"- '-.-v t'~ <, (Dr: Bollenbeck)' Oberbaurat Anlagen Bankkonten: Wostdeutscho LDndesbank Köln Kcntc-Nr. 96 065 (BLZ 370 500 00) Pax-Bank eG Köln Konto-Nr. 55 050 (BLZ 37060193) Gleitende Arbeitszeit Kemzcit: mo-do 9.00-12.00.14.00-16.00 {(cit.a.r.r1 9.00-' '1.00 UN Uhr Sesucher..fLieferanschrift: Marzellenstraße 32 ~Kmn ~ t ~~----"]'""'." __~'---.I Fl""STDU " I ~DU;SBm ., ~~6. 3.13' 36~jf ---"-""'~' -----~,---....!!·&·1t·----t I 1.51 C --I OR" t nH iff" 1.51 f-Ä ~j11 3.13' .H 36' tr 1.18' RR I FU1lfSttn 2lI ~ I- f,- l- e m .. g: ~ ~ ,I 'l""TW 30I 1(')< 2.'. M X ~V X V SQ< '" Q< - -.. - ~ > I '.50 1.05 TI 2.'.' \ 10.82' CD [ , "" y ~ ~ ~ ............ 1 '-V SMmrOCISSfENZ£ 'XXX kXx XX XXX :<-x..x..X X X i.x.x ........ Ä.x~ GRUNDRISS £X XX :l> " '"'" Cl N -.(' N ». ERDGESCHOSS C; --------- ------- , fH T- ----------------I Ft.J,mSlOU 321 ~ emsfarchitekten bda .' AZ EGV: K 516-342-1 Kath. Kirchengemeinde SI. Johannes Baptist 50374 Erftstadt, Schloßstr. 3 Neubau eines Pfarrjugendheimes 50374 Erftstadt-Ahrem, Gennerstraße Berechnung der Nutzflächen nach DIN 277 Erdgeschoß t, Küche 5 5 3,13 x 5,13 x 0,97 Absteliraum/Hausanschluß 1,51 x 3,135 x 0,97 we Herren 3 x 1,01'x 2,385 x 0,97 we Damen 5 1,51 x 2,38 x 0,97 Stuhllager 5 5 3,13 x 2,38 x 0,97 Saal .7,385 x 7,5675 x 0,97 Saalerweiterung 7 ,385 x 3 ,6925 X 0 ,97 Flur (8,575 x 2,56 + 1,525 x 7,20 + 1,51 x 2,50) x 0,97 Gesamt - Aufgestellt Zülpich,27.03.2000 rl.~ Markus Ernst, Architekt langer rehn 5 53909 zülpich tel. 02252-940t-0 fax 02252-9401-11 = 15,62 m2 = 4,59 m2 = 7,01 m2 = 3,49 m2 = 7,25 m2 = 54,21 m2 = 26,45 m2 = 35,61 m2 154,23 m2 -, Katholische Pfarrgemeinde .St. Johannes Baptist • Schlossstr. 3 50374 Erftstadt-Lechenich tr (0 22 35) 9 56 40 Fax (0 22 35) 95 64 29 E-mail: pfarrbOro@jodeki.de Homepage: www.joclekLde IYI/;fH'I I Ä.nlagc 3 Stadt Erftstadt Jugendamt - Herrn Rolf Roettgen Holzdamm BlaH -'7 50374 Erftstadt den 18. Juni 2001 e. Antrag auf Bezuschussung des Jugend- und Pfarrheimes Sehr geehrter Herr Roettgen, wunschgemäß möchte ich Ihre Fragen zu unserem Antrag vom Frühjahr 2001 beantworten. I. Nutzung Bezüglich der Raumnutzung durch die Jugend hat eine .Proqrammkomrnission" des Pfarrgemeinderates zusammen mit Jugendlichen aus Ahrem ein Rahmenprogramm erstellt. Danach halte ich eine 75% Nutzung durch die Ahremer Jugend für realistisch. e, Geplante Aktivitäten: 1. Offene Jugendarbeit Antila-Treff, wöchentlich Disco und Filmclub, monatlich Internetkaffee, wöchentlich 3 Std 3 Std 3 Std 2. Jugendgruppen der Gemeinde, wöchentlich Messdienergruppen, wöchentlich Vorbereitung auf die Erstkommunion, wöchentlich Vorbereitung auf die Firmung, wöchentlich 4 Std 2Std 1,5 Std 1,5 Sld 3. Kinderkrabbelgruppen Spielgruppen 3 Std Etwa 18-20 Stunden pro Woche zu / 2 Für die übrige Gemeinde steht das Heim als Altentreff, Kirchenchor-Proberaum, Sitzungsraum für Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat und gelegentliche Feiern (Advent, Weihnachten, Karneval) zur Verfügung Etwa 4-5 Stunden pro Woche II. Andere Möglichkeiten In Ahrem gibt es, außer Schützenhalle und Sportlerheim, keine Räume für allgemeine Jugendarbeit. Der Bau dieses Pfarrheimes wurde auch von der Diözese, trotz restruktiver Finanzpolitik, als dringend eingestuft und mit 350.000,00 DM gefördert (s. Antrag). Die Mittel reichen trotz einer Eigenleistung von etwa 200.000,00 DM nicht aus, um vor allem durch Trennwände mehr Möglichkeiten für die Jugend zu ermöglichen. • III. Der Kirchenvorstand hofft, dass die Einweihung am 8.9.-9.9.01 stattfinden kann, so dass das Heim ab September der Jugend zur Verfügung steht. Wir bitten dringend um Befürwortung des Antrages auf 75 % der förderungsfähigen Kosten. Mit72:17:v Pfarrer und Vorsitzender des Kirchenvorstandes •