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Kommune
Erftstadt
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26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
v
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51 12-20
V
Amt:
An den
;f£t3i
7/
-51-
BeschIAusf.:
Jugendhilfeausschuss
-51-
Datum: 25.07.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Betrifft:
•
Zuschuss zum Bau des Pfarr- und Jugendheimes der Katholischen
Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist in Erftstadt-Ahrem
Finanzielle
Auswirkungen:
0
Keine
Mittel stehen in Höhe von 129.000,-- DM zur Verfügung:
_IHHJ.:
2001
1 HHStl.:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25. Juli 2001
1.451.9872.0
0~
1 Budget:
5100
1-
Beschlussentwurf:
•
Für den Bau des Pfarr- und Jugendheimes wird der Katholischen Pfarrgemeinde
St. Johannes Baptist in Erftstadt-Ahrem ein Zuschuss in Höhe von 30 % der anerkennungsfähigen Kosten des jugendpflegerisch genutzten Anteils, jedoch höchstens 129.000,-- DM bewilligt.
Anerkennungsfähig sind nur die nachweisbaren Kosten, Eigenleistungen bleiben
unberücksichtigt.
Bei der Haushaltsstelle 1.451.9872.0 werden 129.000, - DM freigegeben.
Begründung:
Die Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist hat mit Schreiben vom 24.11.2000 einen
Zuschuss zum Bau des Pfarr- und Jugendheimes beantragt.
Aufgrund der darin enthaltenen Angaben wurden die Mittel wie folgt veranschlagt:
- 2 Baukosten
Inneneinrichtung
Gesamt
70 % Jugend
davon 30 %
568.780,00
45.000,00
613.780,00
429.646,00
128.893,80
DM
DM
DM
DM
DM
Mit Schreiben vom 18.6.2001 legte die Pfarrgemeinde nunmehr einen detaillierten
Plan über die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Jugend vor.
Die Verwaltung des Jugendamtes begrüßt die durch diese Baumaßnahme mögliche Erweiterung des Angebotes für Jugendliche in Ahrem.
•
•
Der städtische Zuschuss dient dazu, die Eigenmitlel der Kirchengemeinde zu
senken. Dabei können aber nur Ausgaben anerkannt werden, die tatsächlich getätigt wurden. Eigenleistungen, die sich für die Kirchengemeinde nicht als verauslagte Kosten darstellen, sind nicht zuschussfähig.
Es muss sichergestellt sein, dass das Heim der Jugend mit mindestens 70 % in
den folgenden 20 Jahren zur Verfügung steht. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung ist der Zuschuss anteilig zurück zu zahlen.
Anlage
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•
KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE
ST. JOHANNES BAPTIST
-
50374 ERFTSTADT-AHREM
Postanschri fI: Schlossstr. 3
Telefon 02235/956401 Telefax 956429
Stadtverwaltung
Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Holzdamm
50374 Erftstadt
Blatt
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G:): den 24. Nov.
2000
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Kirchengemeinde
St. Johann Baptist, Ahrem errichtet z.Zt. ein kleines Pfarr- und
Jugendheim. Dazu benötigt sie finanzielle Unterstützung und bittet die Stadt Erftstadt um einen
Zuschuss für den Bau und die Inneneinrichtung.
Genehmigter
Finanzierungsplan,
die
Berechnung
der
Nutzfläche,
sowie
eine
Grundrisszeichnung
sind in der Anlage beigefügt.
Die Räume werden zu 70 % für die Kinder- und Jugendarbeit in Ahrem genutzt. Messdiener,
Kinderkathechese,
Jugendgruppen
vor allem für die offene Jugendarbeit
in Ahrem, für die
bisher keine Räume zur Verfügung stehen.
Die
Kosten
für die Inneneinrichtung
(Bestuhlung
und
Küche),
Spielund
Beschäftigungsmaterial
sind mit 45.000,00 DM veranschlagt.
•
Wir bitten um einen angemessenen Zuschuss der der Kirchengemeinde
sehr helfen würde, die
mit außergewöhnlichem
Arbeitseinsatz geeignete Jugendräume in bescheidenen Maße erstellt
Zuschüsse bitte aufdas Konto bei der Raiffeisenbank Erftstadt Nr. 1800 106040,
BLZ 370 694 72
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesen Antrag befürworten
M;'ß~::
Pfarrer und Vorsitzender
des Kirchenvorstandes
und weiterleiten
könnten.
ERZBISTUM
KÖLN
GENERALVIKARIAT
Hauptabteilung
Bauwesen-Denkmalpflege
Erzbistum Koln . GeneraMkarlat • 50606 Köln
Abteilung
Bau-, Kunst- und Denkmalpflege
Kirchenvorstand
der
Kath. Kirchengemeinde
SI. JOhannes Baptist
Ahrem
Schloßstr. 3
Bearbeiter:
OBR Emmels
Aktenzeichen: K 516-342-1
Telefon: 0221/16 42 - 1217
Telefax: 0221 116 42 - 1225
50374 Erftstadt
Anl:::go
r":n:r--
Ihr Schreiben vom
•
Ihr Zeichen
Datum
23. August 2000
zu
l~VI/AItH
BlaH
-'1 -
Neubau Pfarr-/Jugendheim
Sehr geehrte Mitglieder des Kirchenvorstandes,
mit Bezug auf unser Schreiben vom 11.07.2000 erteilen wir die Baugenehmigung
bis zur Höhe der enmittelten Kosten und der gesicherten Finanzierung von
Zur Gesamtfinanzierung
•
2
'\
stehen zur Verfügung:
Zuschuss aus Kirchensteuenmitteln
bewilligt am 15.05.2000
bewilligt am 05.07.2000
Zuschuss Kirchensteuermittel gesamt
Eigenmil\el der Kirchengemeinde
gem. KV-Beschluss vom 18.08.2000
Eigenleistung,
Hand- und Spanndienste
Spenden und Sammlungen
Eigenmittel Kirchengemeinde gesamt
Finanzierungsmittel gesamt
Die im Finanzausschuss
56878000 PM
50.000,00 DM
300.000,00 DM
350.00,00 DM
192.000,00 DM
26.780,00 DM
218.780,00 DM
S6B 780 QO pM
bewilligten Mittel können je nach Sachstand abgerufen werden.
Mit unserem Genehmigungsvermerk
versehen, erhalten Sie mit gleicher Post für Ihre Akten und die
des Architekten den Leistungsabruf G NI. 3 vom 18.08.2000.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Vergabe auf einer fOnfjährigen Gewährleistung bestanden
werden muss. Die Hauptabteilung Finanzen wird Ihnen unaufgefordert mitteilen, wie diese Maßnahme
haushaltsmäßig abgewickelt wird.
Während der Durchführung der Maßnahme erkennbare MehrlMinderkosten sind unverzüglich anzumelden. Eine Änderung in Art und Umfang der Ausführung kann nur mit unserer Genehmigung geschehen.
Nach Beendigung der Maßnahme ist die Abrechnung in einem Zeitraum von 3 Monaten vorzulegen. Wir
verweisen in diesem Zusammenhang auf den Personalschematismus, Anhang C, Ziffer 4.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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<,
(Dr: Bollenbeck)'
Oberbaurat
Anlagen
Bankkonten:
Wostdeutscho LDndesbank Köln
Kcntc-Nr. 96 065 (BLZ 370 500 00)
Pax-Bank eG Köln
Konto-Nr. 55 050 (BLZ 37060193)
Gleitende Arbeitszeit
Kemzcit: mo-do 9.00-12.00.14.00-16.00
{(cit.a.r.r1 9.00-' '1.00 UN
Uhr
Sesucher..fLieferanschrift:
Marzellenstraße 32
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ERDGESCHOSS
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321
~
emsfarchitekten bda
.'
AZ EGV: K 516-342-1
Kath. Kirchengemeinde SI. Johannes Baptist
50374 Erftstadt, Schloßstr. 3
Neubau eines Pfarrjugendheimes
50374 Erftstadt-Ahrem,
Gennerstraße
Berechnung
der Nutzflächen
nach
DIN 277
Erdgeschoß
t,
Küche
5
5
3,13 x 5,13 x 0,97
Absteliraum/Hausanschluß
1,51 x 3,135 x 0,97
we Herren
3 x 1,01'x 2,385 x 0,97
we Damen
5
1,51 x 2,38 x 0,97
Stuhllager
5
5
3,13 x 2,38 x 0,97
Saal
.7,385 x 7,5675 x 0,97
Saalerweiterung
7 ,385 x 3 ,6925 X 0 ,97
Flur
(8,575 x 2,56 + 1,525 x 7,20 + 1,51 x 2,50) x 0,97
Gesamt
-
Aufgestellt
Zülpich,27.03.2000
rl.~
Markus Ernst, Architekt
langer rehn 5
53909 zülpich
tel. 02252-940t-0
fax 02252-9401-11
=
15,62 m2
=
4,59 m2
=
7,01 m2
=
3,49 m2
=
7,25 m2
=
54,21 m2
=
26,45 m2
=
35,61 m2
154,23 m2
-,
Katholische Pfarrgemeinde .St. Johannes Baptist
•
Schlossstr. 3
50374 Erftstadt-Lechenich
tr (0 22 35) 9 56 40
Fax (0 22 35) 95 64 29
E-mail: pfarrbOro@jodeki.de
Homepage: www.joclekLde
IYI/;fH'I I
Ä.nlagc 3
Stadt Erftstadt
Jugendamt - Herrn Rolf Roettgen
Holzdamm
BlaH
-'7
50374 Erftstadt
den 18. Juni 2001
e.
Antrag auf Bezuschussung
des Jugend- und Pfarrheimes
Sehr geehrter Herr Roettgen,
wunschgemäß möchte ich Ihre Fragen zu unserem Antrag vom Frühjahr 2001
beantworten.
I. Nutzung
Bezüglich der Raumnutzung durch die Jugend hat eine .Proqrammkomrnission" des
Pfarrgemeinderates zusammen mit Jugendlichen aus Ahrem ein Rahmenprogramm
erstellt. Danach halte ich eine 75% Nutzung durch die Ahremer Jugend für
realistisch.
e,
Geplante Aktivitäten:
1. Offene Jugendarbeit
Antila-Treff, wöchentlich
Disco und Filmclub, monatlich
Internetkaffee, wöchentlich
3 Std
3 Std
3 Std
2. Jugendgruppen
der Gemeinde, wöchentlich
Messdienergruppen, wöchentlich
Vorbereitung auf die Erstkommunion, wöchentlich
Vorbereitung auf die Firmung, wöchentlich
4 Std
2Std
1,5 Std
1,5 Sld
3. Kinderkrabbelgruppen
Spielgruppen
3 Std
Etwa 18-20 Stunden pro Woche
zu
/
2
Für die übrige Gemeinde steht das Heim als Altentreff, Kirchenchor-Proberaum,
Sitzungsraum für Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat und gelegentliche Feiern
(Advent, Weihnachten, Karneval) zur Verfügung
Etwa 4-5 Stunden pro Woche
II. Andere Möglichkeiten
In Ahrem gibt es, außer Schützenhalle und Sportlerheim, keine Räume für
allgemeine Jugendarbeit.
Der Bau dieses Pfarrheimes wurde auch von der Diözese, trotz restruktiver
Finanzpolitik, als dringend eingestuft und mit 350.000,00 DM gefördert (s. Antrag).
Die Mittel reichen trotz einer Eigenleistung von etwa 200.000,00 DM nicht aus, um
vor allem durch Trennwände mehr Möglichkeiten für die Jugend zu ermöglichen.
•
III. Der Kirchenvorstand hofft, dass die Einweihung am 8.9.-9.9.01 stattfinden kann,
so dass das Heim ab September der Jugend zur Verfügung steht.
Wir bitten dringend um Befürwortung des Antrages auf 75 % der förderungsfähigen
Kosten.
Mit72:17:v
Pfarrer und Vorsitzender
des Kirchenvorstandes
•