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Bürgerantrag (Antrag bzgl. Schließung eines Weges in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
08.09.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
27.08.11, 06:21
Bürgerantrag (Antrag bzgl. Schließung eines Weges in E.-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 334/2011 Az.: 66 19-3354 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.08.2011 Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Datum Freigabe -100- Termin 08.09.2011 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Schließung eines Weges in E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.08.2011 Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit besteht zwischen dem Neubaugebiet „Josef-Zilken-Straße“ und der Lechenicher Altstadt über den Stichweg „In der Komm“ (Haus Nr.9-11) eine Verbindung nur für Fußgänger und Radfahrer. Eine Kfz-Verbindung ist wegen des angrenzenden Regenrückhaltebecken auch in Zukunft nicht möglich. Auf die bestehende, wichtige Wegeverbindung sollte grundsätzlich nicht verzichtet werden. Bei einer kompletten Schließung des Stichweges „In der Komm“ 9-11 müssten Fußgänger und Radfahrer teilweise größere Umwege in Kauf nehmen. U.a. müssten auch Schüler wesentlich längere Wege zur Schulbushaltestelle in der Josef-Zilken-Straße hinnehmen. Deshalb rate ich von einer kompletten Abtrennung des Stichweges für Fußgänger und Radfahrer ab. Durch eine Schließung des Durchgangs kann nicht sichergestellt werden, dass der Vandalismus aufhört, da das Gelände des Regenrückhaltebeckens für Jugendliche auch dann ein attraktiver Treffpunkt ist. Durch eine Verlagerung der Wegstrecke würden ggfl. zusätzlich andere Häuser anderer Anwohner hiervon betroffen werden, die ebenfalls ihr Recht auf Schutz des Eigentums einfordern würden. Deshalb sollte hier auf einer anderen Ebene, z.B. durch Streetworker der Stadt (Mobile´) oder auch durch häufigere Polizeikontrollen Abhilfe geschaffen werden. (Dr. Rips)