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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches für den Platanenweg in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
60 kB
Datum
08.09.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
27.08.11, 06:21
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches für den Platanenweg in E.-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 345/2011 Az.: 6619-3091/ 56 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 16.08.2011 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 22.08.2011 Datum Freigabe -100- Termin 08.09.2011 Bemerkungen vorberatend Anregung bzgl. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches für den Platanenweg in E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel für eine Ausweisung des Platanenweges als verkehrsberuhigten Bereich sind im Wirtschaftsplan 2011 (Unterhaltung) des Eigenbetriebes Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Platanenweg („Sackgasse“) ist mit einer Verkehrsmischfläche ausgestattet. Innerhalb der Pflasterdecke sind an geeigneten Stellen Parkplätze farblich von der Fahrbahn und Zufahrten abgegrenzt. Ein kurzer Stichweg innerhalb des Baugebietes gehört den Anliegern und ist somit weder öffentlich noch gewidmet. Verkehrsrechtlich gehört dieser Weg zur angeordneten „Tempo 30 Zone“, da er für jeden Verkehrsteilnehmer frei zugänglich ist und offensichtlich die StVO nicht ausgeschlossen ist Grundsätzlich könnte der Platanenweg aufgrund seiner Gestaltung und Ausbauart einschließlich des kleinen Privatweges als „verkehrsberuhigten Bereich“ ausgewiesen werden. Es sollte jedoch sichergestellt sein, dass die Mehrheit der Anlieger im Bereich der öffentlichen Straße sowie alle Miteigentümer des privaten Stichweges die Verkehrsregel eines „verkehrsberuhigten Bereiches“ kennen und einer entsprechenden Anordnung zustimmen. Ich schlage daher vor, dass der Eigenbetrieb Straßen die Anwohner bezüglich der beantragten verkehrsrechtlichen Anordnung schriftlich umfassend informiert sowie hierzu gleichzeitig ein Meinungsbild ermittelt. Die Anwohner des privaten Stichweges sind gesondert zu erfassen. Sobald das Ergebnis vorliegt werde ich dem Ausschuss hierüber berichten. (Dr. Rips)