Daten
Kommune
Erftstadt
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629 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
B
Az..:-61-
7/1553
Amt:-61Zur SitzungJ!Jz,.
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BeschIAusf.:
@.t!J::l
- 61 -
Datum: 27.09.2001
Ausschuss für Planung
•
Anregung
der Frau Dagmar Büsges-Osterrieth,
50374 Erftstadt
Betrifft:
Abrundungssatzung zur Schaffung von Wohnraum auf dem Gelände der
Burg Blessem in Erftstadt-Blessem (Scheune), Gemarkung Lechenich,
Flur 12, Flurstück 237
Finanzielle
Erftstadt, den 27. September 2001
•
Stellungnahme
9,
Auswirkungen:
181
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Radmacherstraße
Keine
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der Verwaltung:
Für den Ortsteil Blessem besteht bereits eine Satzung gem. § 34 Baugesetzbuch, mit der die
Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortslage bezeichnet sind; danach begrenzt die
Radmacherstraße diesen Bereich im Norden von Blessem.
Grundsätzlich ist eine Umnutzung der sanierungsbedürftigen
Scheune zu Wohnzwecken
(Schaffung von Wohnungen) zu befürworten.
Eine Einbeziehung der Scheune in die im Zusammenhang bebaute Ortslage bedingt jedoch
eine Änderung bzw. Erweiterung der bisherigen Abrundungssatzung.
Es wird daher vorgeschlagen, zunächst mit der Bezirksregierung Köln die Möglichkeit einer
solchen Planung zu erörtern und ggf. die betroffenen Träger öffentlicher Belange um entsprechende Stellungnahme zu bitten. Danach kann der Rahmen einer Abrundungssatzung
gesteckt werden bzw. eine Aussage über die Einleitung eines solchen Verfahrens getroffen
werden.
P:\SZ\ANTRÄGE\B1553.WPD
Dagmar Büsges-Osterrieth (ehernals Engels)
Radrnacherstr. 9
50374 Erftstadt
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An den
Bürgermeister
der Stadt Erftstadt
Am Holzdamm 10
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50374 Erftstadt
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10.09.2001
Abrundungssatzung zur Schaffung von Wohnraum auf dem Gelände der Burg Blessern in Erftstadt-Blessem
(Scheune), Gemarkung Lechenich, Flur 12. Flurstück 237
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
ich bitte Sie, den Ratsgremien der Stadt Erftstadt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlußfassung
zuzuleiten:
Aufstellung einer Abrundungssatzung zur Schaffung von Wohnraum auf dem Gelände der Burg Blessern in
Erftstadt-Blessem
Begründung:
In dem o. g. Gebäude (Scheune) möchte ich zusätzlichen Wohnraum schaffen. Es sind acht Wohnungseinheiten
vorgesehen.
Die Zuwegung erfolgt über die bestehende Zufahrt zur Burg. Ein zusätzlicher Zugang von der RadmacherstraJle
ist nicht vorgesehen.
Die erforderlichen PKW -Einstellplätze sind auf dem Grundstück neben der Scheune möglich.
•
Nach Rücksprache mit dem Landeskonservator, Herm Dr. Kretzschmar. wird er für dieses Bauvorhaben seine
Zustimmung erteilen, wenn entsprechende Auflagen seiner Behörde berücksichtigt werden .
In nächster Zeit besteht für die Scheune Sanierungsbedarf. Im Rahmen dieser Sanienmg bietet es sich an,
Wohnungen in der Scheune zu erstellen. Die Lage der Scheune mit vorhandener Zuwegung ermöglicht die
Schaffung von neuem Wohnraum. Der äußere Baukorpus soll in seiner jetzigen Form völlig erhalten bleiben.
Aus den vorgenannten Gründen bitte ich Sie, meinen Antrag aufErsteIlung einer Abrundungssatzung zur
Schaffung von Wohnraum zu genehmigen.
Mit freundliehen Grüßen
fJ.
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Anlagen:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Erftkreis -uer
~ AUSZUG AUS DEM LiEGENSCHAFTSKATASTER
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Vermessungs-
Flur" .1r~e -
StondordOLlszug
Maßstob 1:2000
Datum 17.04.2001
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und Katasterwesen
Gemeinde t:RFTSTADT
Gemarkung lECHENICH Flur
F!urstück 237
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R 2555
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Anlage ./1
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Der Auszug ist maschinell erzeugt, er ist ohne Unterschrift gOltig.
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