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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" 
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" 
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1196 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Haupt- und Finanzausschuss 26.02.2008 Rat 11.03.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1196 1. Sachverhalt: Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „ Arloff-Hubertuskapelle“ hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offen gelegen. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind der RD Nr. 1195 beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. In diesem Verfahren wird von der Unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis Euskirchen Bedenken angemeldet, da zumindest ein Teilbereich des Bebauungsplangebietes im beim Kreis geführten Kataster für Altablagerungen mit der Bezeichnung „Deponie Arloff Hubertuskapelle“ liegt. Ob und inwieweit Ablagerungen vorhanden sind und hiervon Gefahren ausgehen, die der geplanten Nutzung entgegenstehen, ist durch entsprechende Untersuchungen zu belegen. Diese liegen bislang noch nicht vor. Zur zeitnahen planungsrechtlichen Sicherstellung der notwendigen Pufferzone zum bestehenden Gärtnereibetrieb ist es notwendig, den Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ zunächst in jedem Falle für den nordwestlichen Teilbereich 1, der eine Festsetzung als Fläche für die Landwirtschaft vorsieht, fortzuführen. Der Bereich, der die geplanten Wohnbauflächen betrifft, wird nach Untersuchungsergebnisse fortgeführt. Der Grundstückseigentümer 20.07.2007 gebeten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Bodenschutzbehörde, über den Umfang dieser Untersuchungen, beauftragen. Dies ist bislang nicht geschehen. Vorliegen der notwendigen wurde mit Schreiben vom Kreis Euskirchen, Untere einen Bodengutachter zu Um das Verfahren für den nordwestlichen Teil fortzuführen, ist nun der Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Durch den Bebauungsplan wird die Art der Nutzung für einen bestimmten Bereich der Stadt im Rahmen der im Baugesetzbuch dargestellten Planungshoheit der Stadt geregelt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten betragen rd. 3.332,00 € (inkl. FNP). 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Unter Wertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ für den nordwestlichen Teilbereich 1 nebst Begründung beschlossen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „ArloffHubertuskapelle“ für den nordwestlichen Teilbereich 1 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Berhöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.