Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.01.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1196
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Haupt- und Finanzausschuss
26.02.2008
Rat
11.03.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1196
1. Sachverhalt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „ Arloff-Hubertuskapelle“ hat im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offen gelegen.
Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sind der RD Nr. 1195 beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
sind nicht eingegangen.
In diesem Verfahren wird von der Unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis Euskirchen Bedenken
angemeldet, da zumindest ein Teilbereich des Bebauungsplangebietes im beim Kreis geführten
Kataster für Altablagerungen mit der Bezeichnung „Deponie Arloff Hubertuskapelle“ liegt. Ob und
inwieweit Ablagerungen vorhanden sind und hiervon Gefahren ausgehen, die der geplanten
Nutzung entgegenstehen, ist durch entsprechende Untersuchungen zu belegen. Diese liegen
bislang noch nicht vor.
Zur zeitnahen planungsrechtlichen Sicherstellung der notwendigen Pufferzone zum bestehenden
Gärtnereibetrieb ist es notwendig, den Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ zunächst in
jedem Falle für den nordwestlichen Teilbereich 1, der eine Festsetzung als Fläche für die
Landwirtschaft vorsieht, fortzuführen.
Der Bereich, der die geplanten Wohnbauflächen betrifft, wird nach
Untersuchungsergebnisse fortgeführt. Der Grundstückseigentümer
20.07.2007 gebeten, nach vorheriger Abstimmung mit dem
Bodenschutzbehörde, über den Umfang dieser Untersuchungen,
beauftragen. Dies ist bislang nicht geschehen.
Vorliegen der notwendigen
wurde mit Schreiben vom
Kreis Euskirchen, Untere
einen Bodengutachter zu
Um das Verfahren für den nordwestlichen Teil fortzuführen, ist nun der Entwurfs- und
Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Durch den Bebauungsplan wird die Art der Nutzung für einen bestimmten Bereich der Stadt im
Rahmen der im Baugesetzbuch dargestellten Planungshoheit der Stadt geregelt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten betragen rd. 3.332,00 € (inkl. FNP).
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
1. Unter Wertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ für den nordwestlichen
Teilbereich 1 nebst Begründung beschlossen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „ArloffHubertuskapelle“ für den nordwestlichen Teilbereich 1 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Berhöden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.