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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück 810, Arloff, Unter den Linden 11)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück 810, Arloff, Unter den Linden 11) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück 810, Arloff, Unter den Linden 11)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 1428 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück 810, Arloff, Unter den Linden 11 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück 810, Arloff, Unter den Linden 11, zum Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses in ein Vierfamilienwohnhaus vor. Geplant ist den Gebäudegrundriss durch den Anbau eines Treppenhauses mit den Maßen 2,60 m x 3,50 m zu erweitern. Ebenfalls erfolgt die Aufstockung des Gebäudes, angelehnt an die Höhe des benachbarten Achtfamilienwohnhauses, auf insgesamt 9,27 m Höhe. Die äußere Gestaltung bzgl. Aussenputz und Dacheindeckung orientiert sich ebenfalls an dem bestehenden Nachbargebäude Das Grundstück im im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und ist dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. . Die Erschließung ist sichergestellt. Seite 2 von Ratsdrucksache 1428 Aus planerischer Sicht bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken, so dass verwaltungsseitig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt wird. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauNVO genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt