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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1392 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
423 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1392	)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 82.121-23/4 öffentlich D 71 -13~3 Amt: 82 An den BeschlAusf. : 82.1 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft Datum: 26.06.2001 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. 17/ /13'1 ~ I wird gem. § 60 (1) Satz 3 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Mit der ElWeiterung der Grundschule Erp soll nach Absprache mit der Schule schnellstmöglich begonnen werden. Für die erforderliche Baugenehmigung sind die Unterlagen der Tragwerkplanung dringend erforderlich. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG • I 07/1393 Der Vorlage Nr. Erftstadt, den I wird zugestimmt. /It. 07, Jo01 c ~ Bürgermeister <L;J ;Ir J,/Oti Stadtverordneter