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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel 
1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über 
) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel 
1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über 
) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel 
1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über 
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.01.2008 - Der Bürgermeister Az: 32-60-00 Nr. der Ratsdrucksache: 1209 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 12.02.2008 Haupt- und Finanzausschuss 04.03.2008 Rat 11.03.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( rechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja ( ) nein ( Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1209 1. Sachverhalt: • Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) wurde durch Ergänzung des § 41 mit Wirkung vom 01.01.2008 dahingehend geändert, dass die Gemeinden die Kosten für Feuerwehreinsätze vom Rechtsträger einer anderen Behörde oder Einrichtung erstattet erhalten, sofern ein Kostenersatz vom Verursacher nicht möglich ist. Die Änderung greift die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW auf, nach der die Beseitigung von Ölspuren auf öffentlichen Verkehrsflächen eine originäre Aufgabe der Feuerwehr ist und diese bei Nichterreichbarkeit des Straßenbaulasträgers zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Sofern in diesen Fällen ein Kostenersatz vom Verursacher, beispielsweise vom Fahrzeughalter, nicht möglich ist, weil z.B. der Verursacher der Ölspur nicht bekannt ist, soll zumindest ein Kostenersatz des verkehrssicherungspflichtigen Straßenbaulastträgers ermöglicht werden. Diese Möglichkeit ist in der Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.03.2005 in § 2 bisher nicht erfasst und ist durch eine Satzungsergänzung zu regeln. • Seit Inkrafttreten der Feuerwehrsatzung im Jahr 2005 haben sich die Kraftstoffpreise in Deutschland nach statistischen Erhebungen des ADAC um durchschnittlich 21 % bis heute erhöht. Daher wurde eine Neukalkulation der Betriebskosten von Fahrzeugen ohne Besatzung der bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel eingesetzten Fahrzeuge vorgenommen, die folgende Erhöhung der anrechenbaren Stundensätze verursacht: 1. Tragkraftspritzenfahrzeuge / TSF/TSF-W 2. Tanklöschfahrzeug/TLF 8, Löschfahrzeug/LF 8 und Löschfahrzeuge bis 10 t 3. Tanklöschfahrzeuge TLF 16, Löschfahrzeuge/ LF 16 und sonstige Fahrzeuge über 10 t 4. Rüstwagen /RW 1 5. Gerätewagen 6. Einsatzleitwagen Bisheriger Satz 91,01 € Neuer Satz 94,54 € 114,00 € 118,74 € 85,90 € 53,94 € 44,86 € 130,76 € 90,02 € 57,26 € 48,02 € 135,40 € In dieser Neuberechnung ist ein Stundensatz für die vorgesehene Drehleiter noch nicht aufgeführt, da ein Liefertermin nach Ausschreibung noch nicht feststeht und eine Kalkulation wegen fehlender Zahlen noch nicht vorgenommen werden kann. Bei Bedarf ist jedoch für eine Übergangszeit der Stundensatz für sonstige Fahrzeuge über 10 t anwendbar. Diese neuen Sätze sind im Kostentarif zur Satzung unter II, Nr. 1 bis 6 zu ändern. 2. Rechtliche Würdigung Rechtsgrundlage für die Änderung der Feuerwehrsatzung ist § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in Verbindung mit §§ 1 und 41 Abs. 3 und 4 FSHG NRW. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Einnahmen bei Produkt 020 126 001, Sachkonto 4321020 (Kostenerstattung gem. § 41 FSHG) werden sich je nach Anfall von kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr um die Unterschiedsbeträge der neuen Stundensätze erhöhen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1209 Siehe Sachverhalt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel und der dazu geänderte Kostentarif wird beschlossen.