Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.01.2008
- Der Bürgermeister Az: 32-60-00
Nr. der Ratsdrucksache: 1209
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
12.02.2008
Haupt- und Finanzausschuss
04.03.2008
Rat
11.03.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über die Erhebung von Entgelten und
Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt
Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Anczikowski
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts(
rechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
(
Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1209
1. Sachverhalt:
•
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) wurde durch Ergänzung
des § 41 mit Wirkung vom 01.01.2008 dahingehend geändert, dass die Gemeinden die
Kosten für Feuerwehreinsätze vom Rechtsträger einer anderen Behörde oder Einrichtung
erstattet erhalten, sofern ein Kostenersatz vom Verursacher nicht möglich ist. Die Änderung
greift die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW auf, nach der die
Beseitigung von Ölspuren auf öffentlichen Verkehrsflächen eine originäre Aufgabe der
Feuerwehr ist und diese bei Nichterreichbarkeit des Straßenbaulasträgers zur Hilfeleistung
verpflichtet ist. Sofern in diesen Fällen ein Kostenersatz vom Verursacher, beispielsweise
vom Fahrzeughalter, nicht möglich ist, weil z.B. der Verursacher der Ölspur nicht bekannt
ist,
soll
zumindest
ein
Kostenersatz
des
verkehrssicherungspflichtigen
Straßenbaulastträgers ermöglicht werden. Diese Möglichkeit ist in der Satzung über die
Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
(Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.03.2005 in § 2 bisher nicht
erfasst und ist durch eine Satzungsergänzung zu regeln.
•
Seit Inkrafttreten der Feuerwehrsatzung im Jahr 2005 haben sich die Kraftstoffpreise in
Deutschland nach statistischen Erhebungen des ADAC um durchschnittlich 21 % bis heute
erhöht. Daher wurde eine Neukalkulation der Betriebskosten von Fahrzeugen ohne
Besatzung der bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel eingesetzten
Fahrzeuge vorgenommen, die folgende Erhöhung der anrechenbaren Stundensätze
verursacht:
1. Tragkraftspritzenfahrzeuge / TSF/TSF-W
2. Tanklöschfahrzeug/TLF 8, Löschfahrzeug/LF 8
und Löschfahrzeuge bis 10 t
3. Tanklöschfahrzeuge TLF 16, Löschfahrzeuge/ LF 16 und sonstige Fahrzeuge über 10 t
4. Rüstwagen /RW 1
5. Gerätewagen
6. Einsatzleitwagen
Bisheriger Satz
91,01 €
Neuer Satz
94,54 €
114,00 €
118,74 €
85,90 €
53,94 €
44,86 €
130,76 €
90,02 €
57,26 €
48,02 €
135,40 €
In dieser Neuberechnung ist ein Stundensatz für die vorgesehene Drehleiter noch nicht
aufgeführt, da ein Liefertermin nach Ausschreibung noch nicht feststeht und eine Kalkulation
wegen fehlender Zahlen noch nicht vorgenommen werden kann. Bei Bedarf ist jedoch für eine
Übergangszeit der Stundensatz für sonstige Fahrzeuge über 10 t anwendbar. Diese neuen
Sätze sind im Kostentarif zur Satzung unter II, Nr. 1 bis 6 zu ändern.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtsgrundlage für die Änderung der Feuerwehrsatzung ist § 7 der Gemeindeordnung für das
Land NRW in Verbindung mit §§ 1 und 41 Abs. 3 und 4 FSHG NRW.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Einnahmen bei Produkt 020 126 001, Sachkonto 4321020 (Kostenerstattung gem. § 41 FSHG)
werden sich je nach Anfall von kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr um die
Unterschiedsbeträge der neuen Stundensätze erhöhen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 1209
Siehe Sachverhalt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.03.2005 über die
Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
(Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel und der dazu geänderte Kostentarif wird
beschlossen.