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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1209)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
7,8 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1209)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 1209 Seite 1 von 1 1. S a t z u n g zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.03.2005 Aufgrund des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. I des Zweiten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 09.10.2007 (GV. NRW S. 380) und §§ 1 und 41 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV NRW S. 122 / SGV NRW 214) zuletzt geändert durch Art 13 des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes vom 11.12.2007 (GV NRW S. 662) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am . .2008 folgende Satzung beschlossen: §1 In § 2 Abs. 2 wird folgende Nr. 9 eingefügt: 9. Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind der Stadt die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Nr. 1 bis 8 nicht möglich ist. §2 Der Kostentarif wird unter II, Nr. 1 bis 6 wie folgt geändert: 1. Tragkraftspritzenfahrzeuge / TSF/TSF-W 94,54 € 2. Tanklöschfahrzeug/TLF 8, Löschfahrzeug/LF 8 und Löschfahrzeuge bis 10 t 118,74 € 3. Tanklöschfahrzeuge TLF 16, Löschfahrzeuge/ LF 16 und sonstige Fahrzeuge über 10 t 90,02 € 4. Rüstwagen /RW 1 57,26 € 5. Gerätewagen 48,02 € 6. Einsatzleitwagen 135,40 € §3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.