Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
7,8 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 1209
Seite 1 von 1
1. S a t z u n g
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.03.2005
Aufgrund des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. I des
Zweiten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 09.10.2007 (GV. NRW S. 380)
und §§ 1 und 41 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10.02.1998 (GV NRW S. 122 / SGV NRW 214) zuletzt geändert durch Art 13 des Gesetzes zur
Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes vom 11.12.2007 (GV NRW S. 662) hat der Rat der
Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am . .2008 folgende Satzung beschlossen:
§1
In § 2 Abs. 2 wird folgende Nr. 9 eingefügt:
9. Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder
Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind der Stadt die Kosten für den
Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein
Kostenersatz nach Nr. 1 bis 8 nicht möglich ist.
§2
Der Kostentarif wird unter II, Nr. 1 bis 6 wie folgt geändert:
1. Tragkraftspritzenfahrzeuge / TSF/TSF-W
94,54 €
2. Tanklöschfahrzeug/TLF 8, Löschfahrzeug/LF 8
und Löschfahrzeuge bis 10 t
118,74 €
3. Tanklöschfahrzeuge TLF 16, Löschfahrzeuge/ LF 16 und sonstige Fahrzeuge über 10 t
90,02 €
4. Rüstwagen /RW 1
57,26 €
5. Gerätewagen
48,02 €
6. Einsatzleitwagen
135,40 €
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.