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Beschlusstext (Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
31.01.12, 19:12
Aktualisiert
02.02.12, 19:11
Beschlusstext (Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 31.01.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 20.12.2011 Vorlage Nr.: TOP 11 449/2011 Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen, Flur 13, Flurstück 10 (teilweise) und Flur 8, Flurstück 544 (teilweise) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) vom 23.9.1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Umfang der Widmung ist in der Kartenanlage zu dieser Vorlage schraffiert dargestellt. Die Zufahrt wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) mit der Zweckbestimmung Feuerwehrzufahrt / Wirtschaftsweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Widmung tritt nach Herstellung und Indienststellung der Straße mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)