Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
31.01.12, 19:12
Aktualisiert
02.02.12, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 31.01.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 19. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 20.12.2011
Vorlage Nr.:
TOP 11
449/2011
Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen, Flur 13, Flurstück
10 (teilweise) und Flur 8, Flurstück 544 (teilweise) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) vom
23.9.1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Umfang der Widmung ist in der
Kartenanlage zu dieser Vorlage schraffiert dargestellt. Die Zufahrt wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) mit der
Zweckbestimmung Feuerwehrzufahrt / Wirtschaftsweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NRW gewidmet.
Die Widmung tritt nach Herstellung und Indienststellung der Straße mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW
vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)