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Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen) Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.07.2006 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 658 Z-6 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2008 Rat 25.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 658 Z-6 1. Sachverhalt: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzungsstaffel vertagt. Am Montag, dem 15.06.2008 fand eine interfraktionelle Sitzung mit dem Allgemeinen Vertreter des Landrates, Hernn Poth und Herrn Witt zu diesem Thema statt. Vorbehaltlich der Diskussion und Entscheidung in den Fraktionen stimmten die Fraktionsvorsitzenden der Abstufung und Übernahme der K48 von Abzweig L165 zwischen Esch und Berresheim bis zur K50 in Reckerscheid und der K52 vom Abzweig vom Abzweig L 497 bei Houverath über Eichen bis zur K4 östlich von Maulbach in Aussicht. Die K47 von Arloff Richtung Steinbachtalsperre soll jedoch als Kreisstraße in der Baulast des Kreises verbleiben. Hierauf ist es zu einem gewissen Missverständnis gekommen, da niederschriftlich über die Sitzung des Kreisausschusses vom 27.08.2008 festgehalten wurde, dass die politischen Gremien in Bad Münstereifel der Abstufung bereits zugestimmt hätten. In der Folge ist dem Kreis der Beschluss des Hauptausschusses vom 02.09.2008 mit den Fragen zur Sicherstellung der gemeinsam aufgenommenen erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den zu übergebenden Straßen sowie zur Beitragspflicht von kombinierten Fuß-/Radwegen, die innerorts vom Kreis gebaut werden bzw. gebaut werden lassen, übermittelt worden. Zur Beitragspflicht der Anlieger komme ich nach Überprüfung im eigenen Hause zum Ergebnis, dass diese dann nicht gegeben ist, wenn der Stadt keinerlei Aufwand entsteht. Da die Stadt sich an entsprechenden Maßnahmen des Kreises wie an der K36 in Eicherscheid (Kohlstraße) diskutiert, nicht beteiligen wird, somit hier der Stadt keine Kosten entstehen, ist auch keine Grundlage für eine Veranlagung vorhanden. Die gemeinsame von den Tiefbauabteilungen von Stadt und Kreis festgestellten Mängel in den zu übernehmenden Straßen sind stichwortartig in beigefügter Liste (Anlage 1) aufgeführt. Der Kreis teilt mit, dass die Mängel auf der K52 beseitigt sind und die im Bereich der K 48 witterungsbedingt erst Anfang 2009 in Angriff genommen werden. 2. Rechtliche Würdigung Zur rechtlichen Würdigung ist nochmals die Anlage zur RD 658 Z1 als Anlage 2 beigefügt. 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Ermittlung des Vermögens wurden die Gemeindestraßen bewertet. Durch Datenaufnahme mittels Befahrung des Straßennetzes wurden vollständige Bestandsdaten ermittelt. Dazu gehören Querschnitt und Oberflächenmaterial, aber auch Verkehrsbelastung, Straßenklasse und Bauweise. Gleichzeitig wurden die Zustandsdaten der Straßen durch visuelle Erfassung ermittelt. Die Schadensmerkmale Spurrinnen, Unebenheiten, Risse. Oberflächenschäden und Flickstellen wurden durch örtliche Aufnahme ermittelt. dabei wurden Straßenabschnitte mit homogener Schadensausprägung gebildet. Auf Basis der visuell erkennbaren Oberflächenschäden erfolgte die Ermittlung der Restnutzungsdauer der Verschleißschicht (Oberbau), sowie, wenn auch mit Unsicherheiten, des gesamten Straßenaufbaus. Die so ermittelte Zustandskennziffer beschreibt die prozentuale Abwertung bezogen auf eine Abschreibungsperiode (Oberbau 20 Jahre, Unterbau 60 Jahre). In Jahre umgerechnet, erhält man so die Restnutzungsdauer und, im Vergleich zu den heutigen Anschaffungskosten, den (Rest)wert des jeweiligen Straßenabschnitts. Auch der Kreis Euskirchen ist dabei, sein Straßenvermögen für die Eröffnungsbilanz zu ermitteln. Dabei liegen für die betroffenen Straßenabschnitte folgende Daten vor: K 48 - 15.404 m² Fahrbahnfläche - Anschaffungskosten 1.659.994 € - aktueller Wert 543.516 € K 52/1 - 16.904 m² Fahrbahnfläche - Anschaffungskosten 1.254.603 € - aktueller Wert 486.212 € Die Abschreibungsperiode der Kreisstraßen wurde für den gesamten Aufbau auf 45 Jahre festgelegt. Somit hat die K 48 einen Restwert von rd. 33 % und damit eine Restnutzungsdauer von rd. 15 Jahren und die K 52/1 einen Restwert von rd. 39 % und damit eine Restnutzungsdauer von rd. 17 Jahren. Seite 3 von Ratsdrucksache 658 Z-6 Mit der Übernahme entsteht für die K 48 eine durchschnittliche AFA von rd. 36.000,--€, für die K52/1 rd. 28.500,--€, mithin ein unmittelbarer Mehraufwand von rd. 64.500 € pro Jahr, ab der Übernahme. Die Übertragung von Kreisstraßen an die Stadt steigert das Infrastrukturvermögen und erhöht damit die Bilanzsumme. Da die "Anschaffung" jedoch zu 100 % „gefördert“ wird, wird der Abschreibung die, letztlich aufwandsneutrale, Auflösung eines Sonderpostens gleichgeschaltet. Da Straßenvermögen als Sachgesamtheit einheitlich und nicht nach Teilgewerken zu behandeln ist, das sich an der Nutzungsdauer des Unterbaues orientiert, kann die Straße während der Restnutzungsdauer nur repariert bzw. saniert werden. Das stellt sich als Aufwand dar. Erst nach vollständiger Abschreibung-gemessen am Unterbau- sind vermögenswirksame Erneuerungsmaßnahmen zulässig, die investiv behandelt werden müssen. Die jährlichen Betriebskosten pro km Strecke ermittelt der Kreisbauhof wie folgt: 200 € für Streckenkontrolle (14-tägig) mit Erledigung kleinerer Unterhaltungsarbeiten (Leitpfosten erneuern, Schlaglöcher mit Kaltasphalt schließen, punktuelle Markierungsarbeiten) 1250 € für Bankettpflege (2 m breit intensiv = 2x, Rest extensiv = 1x) und 12,5 Cent/m² 1170 € für Winterdienst (bei Ansatz von 30 x Streuen à 20 € und 20 x Räumen+Streuen à 28,50 €) 1000 € für Randmarkierung mit Farbe (2-jährlich, 1 €/m) 500 € für Mittelmarkierung (ist erst ab 5,50 m Fahrbahnbreite erforderlich, kostet in Heißplastik rd. 5 €/m und hält 10 Jahre) Insgesamt entsteht somit je km Strecke ein jährlicher Betriebs- und Unterhaltungsaufwand in Höhe von rd. 4000 €. Das sind demnach für die K 48 bei 2.549 m Länge also rd. 10.200 €/a, sowie bei der K 52/1 bei 3.133 m Länge also rd. 12.500 €/a. Zudem wird auf die beigefügte Auflistung (Anlage 3 )verwiesen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Abstufung und Übernahme der K48 von Abzweig L165 zwischen Esch und Berresheim bis zur K50 in Reckerscheid und der K52 vom Abzweig vom Abzweig L113 bei Houverath über Eichen bis zur K4 östlich von Maulbach wird zugestimmt. Die K47 von Arloff Richtung Steinbachtalsperre soll jedoch als Kreisstraße in der Baulast des Kreises verbleiben.