Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.07.2006
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 658 Z-6
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.11.2008
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2008
Rat
25.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 658 Z-6
1. Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 den Tagesordnungspunkt in die nächste
Sitzungsstaffel vertagt.
Am Montag, dem 15.06.2008 fand eine interfraktionelle Sitzung mit dem Allgemeinen Vertreter des
Landrates, Hernn Poth und Herrn Witt zu diesem Thema statt. Vorbehaltlich der Diskussion und
Entscheidung in den Fraktionen stimmten die Fraktionsvorsitzenden der Abstufung und
Übernahme der K48 von Abzweig L165 zwischen Esch und Berresheim bis zur K50 in
Reckerscheid und der K52 vom Abzweig vom Abzweig L 497 bei Houverath über Eichen bis zur
K4 östlich von Maulbach in Aussicht. Die K47 von Arloff Richtung Steinbachtalsperre soll jedoch
als Kreisstraße in der Baulast des Kreises verbleiben.
Hierauf ist es zu einem gewissen Missverständnis gekommen, da niederschriftlich über die Sitzung
des Kreisausschusses vom 27.08.2008 festgehalten wurde, dass die politischen Gremien in Bad
Münstereifel der Abstufung bereits zugestimmt hätten. In der Folge ist dem Kreis der Beschluss
des Hauptausschusses vom 02.09.2008 mit den Fragen zur Sicherstellung der gemeinsam
aufgenommenen erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den zu übergebenden Straßen sowie
zur Beitragspflicht von kombinierten Fuß-/Radwegen, die innerorts vom Kreis gebaut werden bzw.
gebaut werden lassen, übermittelt worden.
Zur Beitragspflicht der Anlieger komme ich nach Überprüfung im eigenen Hause zum Ergebnis,
dass diese dann nicht gegeben ist, wenn der Stadt keinerlei Aufwand entsteht. Da die Stadt sich
an entsprechenden Maßnahmen des Kreises wie an der K36 in Eicherscheid (Kohlstraße)
diskutiert, nicht beteiligen wird, somit hier der Stadt keine Kosten entstehen, ist auch keine
Grundlage für eine Veranlagung vorhanden.
Die gemeinsame von den Tiefbauabteilungen von Stadt und Kreis festgestellten Mängel in den zu
übernehmenden Straßen sind stichwortartig in beigefügter Liste (Anlage 1) aufgeführt. Der Kreis
teilt mit, dass die Mängel auf der K52 beseitigt sind und die im Bereich der K 48 witterungsbedingt
erst Anfang 2009 in Angriff genommen werden.
2. Rechtliche Würdigung
Zur rechtlichen Würdigung ist nochmals die Anlage zur RD 658 Z1 als Anlage 2 beigefügt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Ermittlung des Vermögens wurden die Gemeindestraßen bewertet. Durch Datenaufnahme
mittels Befahrung des Straßennetzes wurden vollständige Bestandsdaten ermittelt. Dazu gehören
Querschnitt und Oberflächenmaterial, aber auch Verkehrsbelastung, Straßenklasse und Bauweise.
Gleichzeitig wurden die Zustandsdaten der Straßen durch visuelle Erfassung ermittelt. Die
Schadensmerkmale Spurrinnen, Unebenheiten, Risse. Oberflächenschäden und Flickstellen
wurden durch örtliche Aufnahme ermittelt. dabei wurden Straßenabschnitte mit homogener
Schadensausprägung gebildet. Auf Basis der visuell erkennbaren Oberflächenschäden erfolgte die
Ermittlung der Restnutzungsdauer der Verschleißschicht (Oberbau), sowie, wenn auch mit
Unsicherheiten, des gesamten Straßenaufbaus. Die so ermittelte Zustandskennziffer beschreibt
die prozentuale Abwertung bezogen auf eine Abschreibungsperiode (Oberbau 20 Jahre, Unterbau
60 Jahre). In Jahre umgerechnet, erhält man so die Restnutzungsdauer und, im Vergleich zu den
heutigen Anschaffungskosten, den (Rest)wert des jeweiligen Straßenabschnitts.
Auch der Kreis Euskirchen ist dabei, sein Straßenvermögen für die Eröffnungsbilanz zu ermitteln.
Dabei liegen für die betroffenen Straßenabschnitte folgende Daten vor:
K 48
- 15.404 m² Fahrbahnfläche - Anschaffungskosten 1.659.994 € - aktueller Wert
543.516 €
K 52/1 - 16.904 m² Fahrbahnfläche - Anschaffungskosten 1.254.603 € - aktueller Wert
486.212 €
Die Abschreibungsperiode der Kreisstraßen wurde für den gesamten Aufbau auf 45 Jahre
festgelegt.
Somit hat die K 48 einen Restwert von rd. 33 % und damit eine Restnutzungsdauer von rd. 15
Jahren
und die K 52/1 einen Restwert von rd. 39 % und damit eine Restnutzungsdauer von rd. 17 Jahren.
Seite 3 von Ratsdrucksache 658 Z-6
Mit der Übernahme entsteht für die K 48 eine durchschnittliche AFA von rd. 36.000,--€, für die
K52/1 rd. 28.500,--€, mithin ein unmittelbarer Mehraufwand von rd. 64.500 € pro Jahr, ab der
Übernahme.
Die Übertragung von Kreisstraßen an die Stadt steigert das Infrastrukturvermögen und erhöht
damit die Bilanzsumme. Da die "Anschaffung" jedoch zu 100 % „gefördert“ wird, wird der
Abschreibung die, letztlich aufwandsneutrale, Auflösung eines Sonderpostens gleichgeschaltet.
Da Straßenvermögen als Sachgesamtheit einheitlich und nicht nach Teilgewerken zu behandeln
ist, das sich an der Nutzungsdauer des Unterbaues orientiert, kann die Straße während der
Restnutzungsdauer nur repariert bzw. saniert werden. Das stellt sich als Aufwand dar. Erst nach
vollständiger Abschreibung-gemessen am Unterbau- sind vermögenswirksame
Erneuerungsmaßnahmen zulässig, die investiv behandelt werden müssen.
Die jährlichen Betriebskosten pro km Strecke ermittelt der Kreisbauhof wie folgt:
200 €
für Streckenkontrolle (14-tägig) mit Erledigung kleinerer Unterhaltungsarbeiten
(Leitpfosten
erneuern, Schlaglöcher mit Kaltasphalt schließen, punktuelle Markierungsarbeiten)
1250 €
für Bankettpflege (2 m breit intensiv = 2x, Rest extensiv = 1x) und 12,5 Cent/m²
1170 €
für Winterdienst (bei Ansatz von 30 x Streuen à 20 € und 20 x Räumen+Streuen à
28,50 €)
1000 €
für Randmarkierung mit Farbe (2-jährlich, 1 €/m)
500 €
für Mittelmarkierung (ist erst ab 5,50 m Fahrbahnbreite erforderlich, kostet in
Heißplastik rd. 5
€/m und hält 10 Jahre)
Insgesamt entsteht somit je km Strecke ein jährlicher Betriebs- und Unterhaltungsaufwand in Höhe
von rd. 4000 €.
Das sind demnach für die K 48 bei 2.549 m Länge also rd. 10.200 €/a, sowie bei der K 52/1 bei
3.133 m Länge also rd. 12.500 €/a.
Zudem wird auf die beigefügte Auflistung (Anlage 3 )verwiesen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Abstufung und Übernahme der K48 von Abzweig L165 zwischen Esch und Berresheim bis zur
K50 in Reckerscheid und der K52 vom Abzweig vom Abzweig L113 bei Houverath über Eichen bis
zur K4 östlich von Maulbach wird zugestimmt. Die K47 von Arloff Richtung Steinbachtalsperre soll
jedoch als Kreisstraße in der Baulast des Kreises verbleiben.