Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzungder Stadt Erflstadt le~eich
den beigefügten Antrag der I des
SPDr.l1 CDUFraktion
up'Fraktion
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F.D.P.Fraktion
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Fraktion
BÜNDNIS 90 I
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an die zuständigen Ausschüsse weiter.
öffentlich
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Amt: -65C,'m<1ß § ;.:~~,~'r.aitor,jn';nl1l.
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Datum: 17.07.2001
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Antrag bzgl. Bau eines Fußballkleinspielfeldes
Finanzielle
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in Erp
Auswirkungen:
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Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan WP 2002 in Höhe von ca. 100.000,-- DM
Unterschrift des Budgetveranlwortlichen
Erftstadt, den 1. August 2001
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Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den
Ausschuss für Sport und Soziales
und zur Beschlussfassung zugeleitet an den
Werksausschuss
Straßen
•
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus der BauO NW ergibt sich, dass für einen Bolzplatz eine Baugenehmigung erforderlich ist,
die die Zulässigkeit in bauplanungs- und baurechtlicher Hinsicht und damit auch die konkrete
Umweltverträglichkeit (Lärmschutz) umfassend überprüft.
Beide im Antrag erwähnten Flächen für den Bau eines Kleinspielfeldes sind verpachtet. Die
Gartenfiäche (vom Sportplatz aus nordöstlich gelegen) hat eine Größe von nur 2.037 m2, sodass
die im Antrag angestrebten 40 x 60 m nicht durchführbar sein werden.
Die Fläche zwischen Roseliastraße und Schützenhalle wurde langfristig an die Schützen verpachtet.
Die Mittel in Höhe von ca. 100.000,00 DM zum Bau eines Bolzplatzes inkl. notwendiger Einzäunung sowie Unterhaltung der zusätzlichen Spielfiäche stehen dem Eigenbetrieb Straßen nicht
zur Verfügung.
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P: \ANTRÄGE\A
14 00. WPD
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23:05
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+49 2235 409300 501
+492235953903 TO:
H. ElJERHARD FASSBENDER E. ER?
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Ortsvorsteher u. StadtVerordneter
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_
Heinz Evarhard Faßbander
Luxerr:!::~rj;er Sir. 24
50374 Erftstadt-Erp
-
Herrn BUrgermelster
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus Llb/ar
50374 Erftstadt
•
E.Erp, den 29.6.2001
51
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Sehr geehrter Herr eurgermelster Bösche,
leh stalle folgenden Antrag mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen
AusschOsse:
Beschlu&entwurf:
Die Verwaltung prUft die Möglichkeit eines Standortes fUr den Bau oder Herrichtung
eines Fußballkleinspielfeldes f Bolzplatms in cler Nahe des Sportplatzes. Es wird an
eine SplelfeldgröBe von min. 40m x 60m angestrebt. Zu proten ware der freie Platz
zwischen Schutzennalle und Rosel Iastraße, alternativ die angrenzende Acker- und
Gartenftllche nordöstlich des Sportplatzes.
Begründung;
•
Mit steigendem Zuspruch betreut der VFL Erp mit seiner Jugandabtellung Kinderund Jugendmannschaften. Ca. 115 Kinder und Jugendliche aller Altersklassen
trainieren regelmäßig auf dam Sportplatz. Mädchanmannschaften befinden sich im
Aufbau. Der Platzbedarf bei gleichzeitigem Training verschiedener
Jugendmannschaften rechtfertigt den Wunsch nach einem Kleinspielfeld.
Tralnlngsmögllchkeften fUr Kinder und JugGndliche auf einem Kleinspielfeld als
Rasenplatz motivierten auch die hervorragend hier geleistete ehrenamtliche
Jugendarbeit. Zur Herstellung eines KleinspleIfeldes slehert der Verein alle ihr zur
VerfUgung stehende Eigenlalstung zu.
Mit freundHchen Großen
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He~1mard
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Faßbender
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