Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
171 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
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Ihr Zeichen
Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
Herr Züll
0 22 35 / 409-
8221/2626/2787
gez. Schwellnuss
08.06.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 27.05.2011
Rat
Betrifft:
Datum
06.06.2011
BM / Dezernent
F 239/2011
19.07.2011
Anfrage bzgl. Grundstücksvermarktung im Bebauungsplan 160a, Villehang, E.Liblar
Sehr geehrter Herr Bohlen,
sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich vor der Beantwortung der einzelnen Punkte Ihrer Anfrage vom 26.05.2011
zunächst einmal allgemeines zur Vermarktung des Baugebietes Am Villehang darlegen.
Im vergangenen Sommer habe ich mit der Vermarktung des Baugebietes Villehang, BP 160A der
Stadt Erftstadt, in Erftstadt-Liblar begonnen. Beworben hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt rund
130 Bauinteressierte.
Da viele Bewerbungen schon mehrere Jahre alt waren, habe ich alle Interessenten nochmals
angeschrieben und um Rücksendung des bis dato aktualisierten Bewerbungsbogens gebeten.
Die von mir mit V 208/2010 vorgeschlagenen Vergabekriterien für die zur Verfügung stehenden
Baugrundstücke und die Verkaufspreise hat der BA Immobilienwirtschaft in seiner Sitzung am
02.06.2010 beschlossen.
Auf der Grundlage der Vergabekriterien habe ich die zurückgesandten Bewerbungsbögen
ausgewertet und die verbliebenen rund 30 Interessenten, unter Zugrundelegung des
Punkteergebnisses, der Reihe nach zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Von diesen
verbliebenen Interessenten haben dann tatsächlich 19 Bewerber auch ein Baugrundstück im
Baugebiet erworben; die entsprechende Vergabevorlage 589/2010 wurde am 30.11.2010 vom BA
Immobilienwirtschaft einstimmig beschlossen. Die notariellen Verträge wurden mittlerweile
beurkundet.
Bis heute konnte ich entsprechend der Reihenfolge des Bewerbungseinganges weitere 8
Grundstücke an Interessenten veräußern. Aktuell stehen noch 9 Grundstücke zum Verkauf zur
Verfügung, von denen zwei reserviert sind.
Das Baugebiet Villehang ist sicherlich ein Baugebiet, welches aufgrund seiner Nähe zum Bahnhof
und den sehr guten Naherholungsmöglichkeiten sehr attraktiv ist. Allerdings kann hier nicht von
einem Selbstläufer gesprochen werden, zumal der zuständige Sachbearbeiter für das Baugebiet in
den Verhandlungen mit unzähligen Gesprächen und Nachfragen sehr viel Zeit, auch über das
Maß der normalen Dienstzeit hinaus, investiert hat, um das bis dato erzielte hervorragende
Vermarktungsergebnis zu erreichen.
Zu 1. und 2.
Herr Wildenburg von der Firma CEW Immobilien GmbH ist mir bereits aus der Vermarktung des
Neubaugebietes in Erftstadt-Gymnich, BP 119 der Stadt Erftstadt, bekannt. Auch dort hat Herr
Wildenburg sich damals für die Firma CEW Immobilien GmbH für ein Doppelhausgrundstück
vormerken lassen. Letztendlich erworben hat Herr Wildenburg die Grundstücke jedoch nicht.
Herr Wildenburg hat sich bereits im März diesen Jahres für das Baugebiet Am Villehang
interessiert und sich damals nach freien Grundstücken erkundigt. Näheres Interesse ist dort noch
nicht bekundet worden.
Anfang April 2011 hat Herr Wildenburg sich dann speziell nach dem Grundstück Nr. 34 erkundigt.
Er hat mir dargelegt, dass er derzeit mit einem Kunden über die Erstellung eines Hauses
verhandelt, der dieses Haus in Liblar errichten wolle.
Herr Wildenburg hat mich dann am 05.04.2011 angerufen und dargelegt, dass er mit dem Kunden
zwar noch keine 100%-ige Einigung erzielen konnte, er aber das Grundstück erwerben wolle,
damit der Interessent, dessen Name mir nicht bekannt ist, ihm nicht abspringe. Sollte sein
Interessent wieder abspringen, würde er das Grundstück bebauen und dann mit Haus an einen
anderen Interessenten veräußern.
Ich habe Herrn Wildenburg dargelegt, dass er folgende Verpflichtung im notariellen Kaufvertrag
übernehmen muss:
„Der Käufer verpflichtet sich,
a)
bis zum Ablauf von neun Monaten nach Fertigstellung der Baustraße einen
genehmigungsfähigen Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bauamt
einzureichen und bis zum Ablauf von drei Jahren nach Fertigstellung der Baustraße das
Bauvorhaben fertig zu stellen, wobei in der genannten Frist auf dem verkauften
Grundbesitz ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten ist,
b)
nicht ohne Einwilligung des Verkäufers den Grundbesitz unbebaut, d.h. nicht vor
Erfüllung der diesbezüglichen Verpflichtungen zu a) ganz oder teilweise zu veräußern.“
Da ihm das Verfahren bekannt war, hat er sich damit auch einverstanden erklärt.
Zum Zeitpunkt der Zusage zum Erwerb des Baugrundstückes hat sich kein weiterer Bewerber für
das Grundstück Nr. 34 interessiert.
Zu 3.
Nicht nur die Fa. Steinhaus tritt auf Internetseiten als Bauträger für Grundstücke im
Bebauungsplan Nr. 160A auf. Es gibt weitere Firmen, wie Town & Country oder S&S
Hauskonzepte GmbH & Co.KG aus Gymnich, die mit kommunalen Grundstücken ihre Produkte
bewerben. Dies ist heute ein absolut übliches Verfahren geworden. Den Firmen ist bekannt, dass
sie nur dann ein städtisches Grundstück kaufen können, wenn sie auch die Bauverpflichtungen
übernehmen, oder der potentielle Kunde des Unternehmens direkt das Grundstück erwirbt und die
Verpflichtungen übernimmt.
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(Dr. Rips )
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