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Anfrage (Anfrage bzgl. Grundstücksvermarktung im Bebauungsplan 160a, Villehang, E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
171 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Anfrage (Anfrage bzgl. Grundstücksvermarktung im Bebauungsplan 160a, Villehang, E.-Liblar) Anfrage (Anfrage bzgl. Grundstücksvermarktung im Bebauungsplan 160a, Villehang, E.-Liblar) Anfrage (Anfrage bzgl. Grundstücksvermarktung im Bebauungsplan 160a, Villehang, E.-Liblar)

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. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 Herr Züll 0 22 35 / 409- 8221/2626/2787 gez. Schwellnuss 08.06.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 27.05.2011 Rat Betrifft: Datum 06.06.2011 BM / Dezernent F 239/2011 19.07.2011 Anfrage bzgl. Grundstücksvermarktung im Bebauungsplan 160a, Villehang, E.Liblar Sehr geehrter Herr Bohlen, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich vor der Beantwortung der einzelnen Punkte Ihrer Anfrage vom 26.05.2011 zunächst einmal allgemeines zur Vermarktung des Baugebietes Am Villehang darlegen. Im vergangenen Sommer habe ich mit der Vermarktung des Baugebietes Villehang, BP 160A der Stadt Erftstadt, in Erftstadt-Liblar begonnen. Beworben hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt rund 130 Bauinteressierte. Da viele Bewerbungen schon mehrere Jahre alt waren, habe ich alle Interessenten nochmals angeschrieben und um Rücksendung des bis dato aktualisierten Bewerbungsbogens gebeten. Die von mir mit V 208/2010 vorgeschlagenen Vergabekriterien für die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke und die Verkaufspreise hat der BA Immobilienwirtschaft in seiner Sitzung am 02.06.2010 beschlossen. Auf der Grundlage der Vergabekriterien habe ich die zurückgesandten Bewerbungsbögen ausgewertet und die verbliebenen rund 30 Interessenten, unter Zugrundelegung des Punkteergebnisses, der Reihe nach zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Von diesen verbliebenen Interessenten haben dann tatsächlich 19 Bewerber auch ein Baugrundstück im Baugebiet erworben; die entsprechende Vergabevorlage 589/2010 wurde am 30.11.2010 vom BA Immobilienwirtschaft einstimmig beschlossen. Die notariellen Verträge wurden mittlerweile beurkundet. Bis heute konnte ich entsprechend der Reihenfolge des Bewerbungseinganges weitere 8 Grundstücke an Interessenten veräußern. Aktuell stehen noch 9 Grundstücke zum Verkauf zur Verfügung, von denen zwei reserviert sind. Das Baugebiet Villehang ist sicherlich ein Baugebiet, welches aufgrund seiner Nähe zum Bahnhof und den sehr guten Naherholungsmöglichkeiten sehr attraktiv ist. Allerdings kann hier nicht von einem Selbstläufer gesprochen werden, zumal der zuständige Sachbearbeiter für das Baugebiet in den Verhandlungen mit unzähligen Gesprächen und Nachfragen sehr viel Zeit, auch über das Maß der normalen Dienstzeit hinaus, investiert hat, um das bis dato erzielte hervorragende Vermarktungsergebnis zu erreichen. Zu 1. und 2. Herr Wildenburg von der Firma CEW Immobilien GmbH ist mir bereits aus der Vermarktung des Neubaugebietes in Erftstadt-Gymnich, BP 119 der Stadt Erftstadt, bekannt. Auch dort hat Herr Wildenburg sich damals für die Firma CEW Immobilien GmbH für ein Doppelhausgrundstück vormerken lassen. Letztendlich erworben hat Herr Wildenburg die Grundstücke jedoch nicht. Herr Wildenburg hat sich bereits im März diesen Jahres für das Baugebiet Am Villehang interessiert und sich damals nach freien Grundstücken erkundigt. Näheres Interesse ist dort noch nicht bekundet worden. Anfang April 2011 hat Herr Wildenburg sich dann speziell nach dem Grundstück Nr. 34 erkundigt. Er hat mir dargelegt, dass er derzeit mit einem Kunden über die Erstellung eines Hauses verhandelt, der dieses Haus in Liblar errichten wolle. Herr Wildenburg hat mich dann am 05.04.2011 angerufen und dargelegt, dass er mit dem Kunden zwar noch keine 100%-ige Einigung erzielen konnte, er aber das Grundstück erwerben wolle, damit der Interessent, dessen Name mir nicht bekannt ist, ihm nicht abspringe. Sollte sein Interessent wieder abspringen, würde er das Grundstück bebauen und dann mit Haus an einen anderen Interessenten veräußern. Ich habe Herrn Wildenburg dargelegt, dass er folgende Verpflichtung im notariellen Kaufvertrag übernehmen muss: „Der Käufer verpflichtet sich, a) bis zum Ablauf von neun Monaten nach Fertigstellung der Baustraße einen genehmigungsfähigen Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bauamt einzureichen und bis zum Ablauf von drei Jahren nach Fertigstellung der Baustraße das Bauvorhaben fertig zu stellen, wobei in der genannten Frist auf dem verkauften Grundbesitz ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten ist, b) nicht ohne Einwilligung des Verkäufers den Grundbesitz unbebaut, d.h. nicht vor Erfüllung der diesbezüglichen Verpflichtungen zu a) ganz oder teilweise zu veräußern.“ Da ihm das Verfahren bekannt war, hat er sich damit auch einverstanden erklärt. Zum Zeitpunkt der Zusage zum Erwerb des Baugrundstückes hat sich kein weiterer Bewerber für das Grundstück Nr. 34 interessiert. Zu 3. Nicht nur die Fa. Steinhaus tritt auf Internetseiten als Bauträger für Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 160A auf. Es gibt weitere Firmen, wie Town & Country oder S&S Hauskonzepte GmbH & Co.KG aus Gymnich, die mit kommunalen Grundstücken ihre Produkte bewerben. Dies ist heute ein absolut übliches Verfahren geworden. Den Firmen ist bekannt, dass sie nur dann ein städtisches Grundstück kaufen können, wenn sie auch die Bauverpflichtungen übernehmen, oder der potentielle Kunde des Unternehmens direkt das Grundstück erwirbt und die Verpflichtungen übernimmt. -2- (Dr. Rips ) -3-