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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1419)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
436 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1419)

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Inhalt der Datei

. (öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:3740-00 D 7/ /fit ZP Amt: - 32 BeschIAusf.: An den Herrn Bürgermeister - 370 - Datum: 18.07.2001 im Hause Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage Nr. • 17/ /lr4' I wird gem. § 60 1/1) Satz 2 Gemeindeordnung NW beschlossen . Begründung der Dringlichkeit: Die Lieferzeit des neuen Fahrzeuges beträgt ca. 4-5 Monate. Bei einer Beschlussfassung über den Rat (18.9.01) würde sich die Lieferung des Notarztfahrzeuges verzögern. Da die Ausfallzeiten des alten NEF immer mehr werden und dadurch die Unkosten für Leihfahrzeuge anfallen, bitte ich die Beschaffung im Wege der Dringlichkeit zu beschließen. ~~ ( Bönsch) • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG /I" J 0 Der VorJage Nr. I D 7/ Erftstadt, den 4'. ~~.;"C;j '- 'wird zugestimmt. h ( lerres) DRINGLIC,wPD