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Beschlusstext (Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
11.01.12, 19:16
Aktualisiert
11.01.12, 19:16
Beschlusstext (Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.01.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 11. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 16.11.2011 Vorlage Nr.: TOP 9 449/2011 Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen, Flur 13, Flurstück 10 (teilweise) und Flur 8, Flurstück 544 (teilweise) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) vom 23.9.1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Umfang der Widmung ist in der Kartenanlage zu dieser Vorlage schraffiert dargestellt. Die Zufahrt wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) mit der Zweckbestimmung Feuerwehrzufahrt / Wirtschaftsweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Widmung tritt nach Herstellung und Indienststellung der Straße mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)