Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
11.01.12, 19:16
Aktualisiert
11.01.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.01.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 11. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 16.11.2011
Vorlage Nr.:
TOP 9
449/2011
Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen, Flur 13, Flurstück 10 (teilweise) und Flur 8, Flurstück 544 (teilweise) gemäß
§ 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) vom 23.9.1995 in der derzeit gültigen Fassung für den
öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Umfang der Widmung ist in der Kartenanlage zu dieser Vorlage schraffiert
dargestellt. Die Zufahrt wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) mit der Zweckbestimmung Feuerwehrzufahrt / Wirtschaftsweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Widmung tritt nach Herstellung und Indienststellung der Straße mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW
vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)