Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.01.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1192
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 75 "Westlich Ashfordstraße"
hier: Einleitung der Vorverfahren
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Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1192
1. Sachverhalt:
In der Kernstadt von Bad Münstereifel stehen aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach
Baugrundstücken und der schwierigen topographischen Situation nur noch begrenzt
Wohnbauflächen zur Verfügung.
Den Bedarf an Wohnbauflächen wird mit dieser Planung Rechnung getragen.
Das Plangebiet befindet sich westlich des Stadtzentrums bzw. des Kurparks von Bad Münstereifel.
Der Plangeltungsbereich umfasst eine Bautiefe westlich der Ashfordstraße, sowie die Grünfläche
im Bereich John-Wiles Straße/Ashfordstraße. Das Gebiet mit einer Gesamtfläche von 8600 qm fällt
zur Ashfordstraße hin ab..
Das Plangebiet liegt zwischen sehr aufgelockert bebauten Bereichen - Am Herrenbusch und
Ashfordstraße / Kentstraße -. Die Planung sieht die Errichtung von maximal 6 freistehenden
Einfamilienhäusern vor, die unmittelbar von der Ashfordstraße erschlossen werden. Ziel der
Planung ist eine aufgelockerte, landschaftsbezogene Bebauung, die sich in die umgebende
Struktur einfügt und dem Charakter von Bad Münstereifel entspricht.
Die Wahrung der Wohnruhe der angrenzenden Gebiete sowie die Vorstellungen der
Grundstückseigentümer, soweit sie mit den vorgenannten Zielen übereinstimmen, sind weitere
Eckpunkte der Planung.
2. Rechtliche Würdigung
Innerhalb des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Münstereifel ist der Bereich teilweise als
Wohnbaufläche „W“ und teilweise als Grünfläche dargestellt. Die Planungsabsichten können somit
aus dem Flächennutzungsplan gemäß §8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden.
Mit der Novellierung des BauGB 2007 hat der Gesetzgeber im § 13 a BauGB das neue Instrument
des Bebauungsplans der Innenentwicklung eingeführt. Bebauungspläne nach § 13 a BauGB, die
der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dienen, können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Neben Verfahrenserleichterungen - vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB -, kann von der
Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.
Im vorliegenden Fall passt der Bebauungsplan in den beschriebenen rechtlichen Rahmen, da die
vorliegende Planung mit einer Plangebietsgröße von ca. 0,8 ha keine Vorprüfung des Einzelfalles
erfordert und der Versiegelungsgrad unter 20.000 qm bleibt.
Das Vorhaben unterliegt auch nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, noch werden
Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete beeinträchtigt.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 a BauGB liegen somit vor.
3. Finanzielle Auswirkungen
Grundstückseigentümer im Plangebiet sind die Stadt Bad Münstereifel sowie ein privater
Eigentümer. Grenzregelungen im Bereich der geplanten öffentlichen Grünfläche werden vertraglich
festgelegt. Eine Umlegung ist nicht erforderlich.
Der Stadt Bad Münstereifel entstehen durch die Planung keine Kosten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 3 von Ratsdrucksache 1192
Durch die im Plangebiet entstehende Neubebauung (maximal 6 Wohngebäude) und den zu
erwartenden Zuzug insbesondere auch junger Familien mit Kindern entsteht ein Zuwachs junger
Menschen im Stadtgebiet.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 75 „Westlich Ashfordstraße“ aufzustellen. Der
beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird die Vorverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB durchführen.