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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 75 "Westlich Ashfordstraße" hier: Einleitung der Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 75 "Westlich Ashfordstraße"
hier: Einleitung der Vorverfahren) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 75 "Westlich Ashfordstraße"
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hier: Einleitung der Vorverfahren)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1192 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 75 "Westlich Ashfordstraße" hier: Einleitung der Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1192 1. Sachverhalt: In der Kernstadt von Bad Münstereifel stehen aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken und der schwierigen topographischen Situation nur noch begrenzt Wohnbauflächen zur Verfügung. Den Bedarf an Wohnbauflächen wird mit dieser Planung Rechnung getragen. Das Plangebiet befindet sich westlich des Stadtzentrums bzw. des Kurparks von Bad Münstereifel. Der Plangeltungsbereich umfasst eine Bautiefe westlich der Ashfordstraße, sowie die Grünfläche im Bereich John-Wiles Straße/Ashfordstraße. Das Gebiet mit einer Gesamtfläche von 8600 qm fällt zur Ashfordstraße hin ab.. Das Plangebiet liegt zwischen sehr aufgelockert bebauten Bereichen - Am Herrenbusch und Ashfordstraße / Kentstraße -. Die Planung sieht die Errichtung von maximal 6 freistehenden Einfamilienhäusern vor, die unmittelbar von der Ashfordstraße erschlossen werden. Ziel der Planung ist eine aufgelockerte, landschaftsbezogene Bebauung, die sich in die umgebende Struktur einfügt und dem Charakter von Bad Münstereifel entspricht. Die Wahrung der Wohnruhe der angrenzenden Gebiete sowie die Vorstellungen der Grundstückseigentümer, soweit sie mit den vorgenannten Zielen übereinstimmen, sind weitere Eckpunkte der Planung. 2. Rechtliche Würdigung Innerhalb des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Münstereifel ist der Bereich teilweise als Wohnbaufläche „W“ und teilweise als Grünfläche dargestellt. Die Planungsabsichten können somit aus dem Flächennutzungsplan gemäß §8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden. Mit der Novellierung des BauGB 2007 hat der Gesetzgeber im § 13 a BauGB das neue Instrument des Bebauungsplans der Innenentwicklung eingeführt. Bebauungspläne nach § 13 a BauGB, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Neben Verfahrenserleichterungen - vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB -, kann von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Im vorliegenden Fall passt der Bebauungsplan in den beschriebenen rechtlichen Rahmen, da die vorliegende Planung mit einer Plangebietsgröße von ca. 0,8 ha keine Vorprüfung des Einzelfalles erfordert und der Versiegelungsgrad unter 20.000 qm bleibt. Das Vorhaben unterliegt auch nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, noch werden Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete beeinträchtigt. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 a BauGB liegen somit vor. 3. Finanzielle Auswirkungen Grundstückseigentümer im Plangebiet sind die Stadt Bad Münstereifel sowie ein privater Eigentümer. Grenzregelungen im Bereich der geplanten öffentlichen Grünfläche werden vertraglich festgelegt. Eine Umlegung ist nicht erforderlich. Der Stadt Bad Münstereifel entstehen durch die Planung keine Kosten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 1192 Durch die im Plangebiet entstehende Neubebauung (maximal 6 Wohngebäude) und den zu erwartenden Zuzug insbesondere auch junger Familien mit Kindern entsteht ein Zuwachs junger Menschen im Stadtgebiet. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 75 „Westlich Ashfordstraße“ aufzustellen. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird die Vorverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchführen.