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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 135 Erftstadt-Liblar, Bergstraße I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 135 Erftstadt-Liblar, Bergstraße
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 135 Erftstadt-Liblar, Bergstraße
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 223/2011 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 19.05.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 06.07.2011 vorberatend Rat 19.07.2011 beschließend Betrifft: 20.06.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan 135 Erftstadt-Liblar, Bergstraße I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. I. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den Geltungsbereich des vom Rat der Stadt Erftstadt am 04.06.2009 beschlossenen Bebauungsplans Nr. 135; Erftstadt - Liblar, Bergstraße, wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 135, Erftstadt - Liblar, Bergstraße, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 (V 349/2009) die Aufstellung des Bebauungsplanes 135, Erftstadt – Liblar, Bergstraße, beschlossen. Während der Vorentwurfsplanung ergab sich eine Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 135 um die Flurstücke 174 und 175 sowie Teile der Flurstücke 176 und 177 (Flur 13, Gemarkung: Liblar). Die betreffenden Flächen sollen weiterhin in der bisherigen Nutzung als Freifläche für die Kindertagesstätte und das Pfarrheim der Katholischen Kirchengemeinde St. Barbara verbleiben. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung (Erschließung und Bebauung) nicht berührt. Zu II Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung einer Wohnbebauung im Rahmen einer sinnvollen Nachverdichtung geschaffen werden. Der Bebauungsplan-Vorentwurf sieht eine ein- bis zweigeschossige Einfamilienhausbebauung mit ca. 20 Wohnungseinheiten vor. Da das Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) abgeschlossen ist, kann der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf nunmehr als Bebauungsplanentwurf beschlossen und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Anlagen: Anlageplan Bebauungsplanentwurf (in verkleinerter Fassung) Begründung (Teil A und Teil B) Bebauungsplanentwurf im Originalmaßstab 1 : 500 an die Fraktionen und Sachkundigen Einwohnern (Dr. Rips) -2-