Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.09.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Lip
Nr. der Ratsdrucksache: 1398
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
24.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung des Grundstücks Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück 132
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
LIP
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1398
1. Sachverhalt:
Es wurde eine Anfrage zur Bebauung gestellt bezüglich des Grundstücks Gemarkung Iversheim,
Flur 2, Flurstück Nr. 132. Hinter der bereits bestehenden Bebauung am Arloffer Weg ist in
Richtung Nordosten die Errichtung eines Wohnhauses innerhalb des vom Antragsteller
vorgeschlagenen und eingezeichneten Grundstücks geplant.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der Grundstücksteil,
der bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche
ausgewiesen.
Nach § 4 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauONW) ist die Erschließung des Grundstückes
hinsichtlich Kanal- und Wasserversorgung sicher gestellt, nicht gesichert ist hingegen die
Erschließung bezüglich des Wegeausbaus.
Die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus auf den benachbarten Flurstücken 214 und
216 (RD 1037) ist bereits einmal in der Planungskommission und im Strukturförderungsausschuss
behandelt und auf einen späteren Zeitpunkt vertagt worden. Damals wurde die Bebauung
abgelehnt, u.a. wegen der Stellungnahme des Erftverbandes vom 02. Februar 2006. Das vom
Antragsteller dargestellte Grundstück ist in Teilen hochwassergefährdet, so dass in diesem
Bereich eine Bebauung ausgeschlossen ist.
Der Bebauung auf dem vom Antragssteller vorgesehenen Grundstück steht nicht nur der
Flächennutzungsplanung, sondern insbesondere die Hochwassergefährdung entgegen.
2. Rechtliche Würdigung
Bevor zu einem konkreten Bauvorhaben das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel gem. § 36
Abs. 1 BauGB erteilt werden könnte, wären planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen.
Auch ist im Zusammenwirken zwischen dem Bauwilligen und der Verwaltung die wegemäßige
Erschließung sicher zu stellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Kosten würden hinsichtlich des Straßenausbaus entstehen.
Sollten planerische Maßnahmen erforderlich sein, so sind die anfallenden Kosten seitens des
Bauwilligen zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Anfrage des Grundstückseigentümers eine Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus auf
dem angefragten Grundstück zu ermöglichen, stehen zum einen die Festsetzungen im
Flächennutzungsplan mit einer Ausweisung als landwirtschaftliche Nutzfläche und zum anderen
zumindest in Teilen der Hochwasserschutz entgegen.