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Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstücks Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück 132)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstücks Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück 132) Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstücks Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück 132)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.09.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Lip Nr. der Ratsdrucksache: 1398 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 24.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauung des Grundstücks Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück 132 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: LIP Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1398 1. Sachverhalt: Es wurde eine Anfrage zur Bebauung gestellt bezüglich des Grundstücks Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nr. 132. Hinter der bereits bestehenden Bebauung am Arloffer Weg ist in Richtung Nordosten die Errichtung eines Wohnhauses innerhalb des vom Antragsteller vorgeschlagenen und eingezeichneten Grundstücks geplant. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der Grundstücksteil, der bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Nach § 4 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauONW) ist die Erschließung des Grundstückes hinsichtlich Kanal- und Wasserversorgung sicher gestellt, nicht gesichert ist hingegen die Erschließung bezüglich des Wegeausbaus. Die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus auf den benachbarten Flurstücken 214 und 216 (RD 1037) ist bereits einmal in der Planungskommission und im Strukturförderungsausschuss behandelt und auf einen späteren Zeitpunkt vertagt worden. Damals wurde die Bebauung abgelehnt, u.a. wegen der Stellungnahme des Erftverbandes vom 02. Februar 2006. Das vom Antragsteller dargestellte Grundstück ist in Teilen hochwassergefährdet, so dass in diesem Bereich eine Bebauung ausgeschlossen ist. Der Bebauung auf dem vom Antragssteller vorgesehenen Grundstück steht nicht nur der Flächennutzungsplanung, sondern insbesondere die Hochwassergefährdung entgegen. 2. Rechtliche Würdigung Bevor zu einem konkreten Bauvorhaben das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel gem. § 36 Abs. 1 BauGB erteilt werden könnte, wären planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Auch ist im Zusammenwirken zwischen dem Bauwilligen und der Verwaltung die wegemäßige Erschließung sicher zu stellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Kosten würden hinsichtlich des Straßenausbaus entstehen. Sollten planerische Maßnahmen erforderlich sein, so sind die anfallenden Kosten seitens des Bauwilligen zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Anfrage des Grundstückseigentümers eine Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus auf dem angefragten Grundstück zu ermöglichen, stehen zum einen die Festsetzungen im Flächennutzungsplan mit einer Ausweisung als landwirtschaftliche Nutzfläche und zum anderen zumindest in Teilen der Hochwasserschutz entgegen.