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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 mit Verlängerung der Cäcilienstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1), (2) und 4 (1), (2) BauGB und die zur erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB für zwei Teilbereiche eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 8, Niederschrift S.13, 14)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
17.01.12, 19:01
Aktualisiert
17.01.12, 19:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 mit Verlängerung der Cäcilienstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1), (2) und 4 (1), (2) BauGB und die zur erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB für zwei Teilbereiche eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 8, Niederschrift S.13, 14)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 17.01.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 11. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 07.12.2011 Vorlage Nr.: TOP 8 405/2011 Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 mit Verlängerung der Cäcilienstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1), (2) und 4 (1), (2) BauGB und die zur erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB für zwei Teilbereiche eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 8, Niederschrift S.13, 14 Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen /.Stellungnahmen gem. § 3 (1), (2) BauGB sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1), (2) BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen und die zur erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB für zwei Teilbereiche eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) den Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln mit den geänderten zwei Teilbereichen als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)