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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim Aufhebung aller bis dato hierzu ergangenen Beschlüsse Erneuter Aufstellungsbeschluss Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
17.01.12, 19:01
Aktualisiert
17.01.12, 19:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
Aufhebung aller bis dato hierzu ergangenen Beschlüsse
Erneuter Aufstellungsbeschluss
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 17.01.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 11. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 07.12.2011 Vorlage Nr.: TOP 5 464/2011 Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim Aufhebung aller bis dato hierzu ergangenen Beschlüsse Erneuter Aufstellungsbeschluss Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, die am 21.01.2004 zum Bebauungsplan Nr. 76 (Fortführung Sonnenallee) gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit) aufzuheben. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim (Bereich: zwischen Nelkenweg; Am Bendacker und Geyener Straße). Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fortführung der Sonnenallee bis zur Geyener Straße und die Anlage eines Kreisverkehrs an diesem Knotenpunkt, für die Ansiedlung eines LebensmittelEinzelhandels sowie für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern zu schaffen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 3. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim". 4. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)