Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
17.01.12, 19:01
Aktualisiert
17.01.12, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 17.01.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 11. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 07.12.2011
Vorlage Nr.:
TOP 4
485/2011
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.6 - Ortsteil Pulheim
Bereich: zwischen Nelkenweg und Geyener Straße
Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Sonderbaufläche
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4
(1) BauGB
Beschluss:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der
Änderung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: zwischen Nelkenweg und Geyener
Straße).
Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung, die
Ansiedlung eines Lebensmittel-Einzelhandels, die Bestandssicherung des bestehenden Gewerbebetriebes sowie
die Anlage eines Kreisverkehrs zu schaffen.
.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und die
Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)