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Beschlusstext (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.6 - Ortsteil Pulheim Bereich: zwischen Nelkenweg und Geyener Straße Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Sonderbaufläche Aufstellungsbeschluss Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
17.01.12, 19:01
Aktualisiert
17.01.12, 19:01
Beschlusstext (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.6 - Ortsteil Pulheim
Bereich: zwischen Nelkenweg und Geyener Straße
Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Sonderbaufläche
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 17.01.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 11. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 07.12.2011 Vorlage Nr.: TOP 4 485/2011 Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.6 - Ortsteil Pulheim Bereich: zwischen Nelkenweg und Geyener Straße Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Sonderbaufläche Aufstellungsbeschluss Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der Änderung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: zwischen Nelkenweg und Geyener Straße). Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung, die Ansiedlung eines Lebensmittel-Einzelhandels, die Bestandssicherung des bestehenden Gewerbebetriebes sowie die Anlage eines Kreisverkehrs zu schaffen. . Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)