Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzungder Stadt Erflstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
SPD-
CDU-
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BÜNDNIS 90 I
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Der Antrag berührt den Etat auf der Ausgabenseite.
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Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den
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Ausschussfür Schule'und Kultur,
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Voraussichtlich ab dem Jahr 2002 werden die bisherigen projektgebundenen Zuweisungen des
Landes-für Schulbaumaßnahmen durch eine Zuweisung des Landes zur Unterstützung der
kommunalenAufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale) abgelöst. Nach denmirvorliegenden"vorläufigen'Schätzungen beträgt diePauschale für die Stadt Erftstadt lmkornmendenJahr
ca. 2.070.000.DM. .
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der Verwaltung:
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Durch die neue Pauschale werden folgende Zuweisungen ersetzt, die die Stadt Erftstadt bisher
vom Land erhalten hat:
die Projektförderung von Schulbaumaßnahmen und
die pauschalen Zuweisungen zur Förderung des Lernens mit neuen Medien in öffentlichen
Schulen.
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In den letzten Jahren hat die Stadt jährlich Zuweisungen in Höhe von 150.000,- DM zur Förderung des Lernens mit neuen Medien erhalten. Diese Mittel müssen künftig aus der Schulbaupauschale aufgebracht werden und sind im entsprechenden Budget zu veranschlagen.
Die verbleibenden Mittel sind der Schulbauförderung zuzuordnen. Die Projektförderung bei
Schulbaumaßnahmen
beinhaltet sowohl die Baukosten wie auch die Aufwendungen für die
Möblierung. Der Anteil für die Möblierung belief sich bei den in den vergangenen Jahren geförderten Objekten durchschnittlich auf ca. 6,5 % der Gesamtbaukosten. Die Mittel für die
Möblierung sind im entsprechenden Budget zu veranschlagen. Die verbleibenden Mittel, die
sowohl für Neubaumaßnahmen wie auch für Sanierungen verwandt werden können, sollten
dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Kosten für Verkabelungsmaßnahmen, die im Zuge des Einsatzes neuer Medien in den Schulen erforderlich werden, sind ebenfalls aus den verbleibenden Mitteln zu bestreiten.
Danach ergäbe sich für das Jahr 2002 folgende Verwendung der Mittel:
neue Medien (Budget Schulamt)
Erneuerung Mobiliar Schulen (Budget Schulamt)
Neubau und Sanierung von Schulen (Eigenbetrieb)
150.000,- DM
125.000,- DM
1.795.000,- DM
2.070.000,- DM
Über die Verwendung der Mittel ist im Zuge der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden. Ob
dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft darüber hinaus Sanierungs- und Unterhaltungsmittel
aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden, wird letztlich im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen
zu entscheiden sein.
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Der Erweiterungsbedarf für das Ville-Gymnasium ergibt sich aus einem Anstieg der Zügigkeit
im Bereich der Sekundarstufen I und II. Weiterhin soll am Schulstandort Ersatz für die zur Zeit
in der ehemaligen Marienschule untergebrachten Klassen geschaffen werden. Die Stadt hat in
den Jahren 2000 und 2001 Bewilligungsbescheide für diese Baumaßnahme erhalten. Damit
werden die Räume gefördert, die durch den Anstieg der Schülerzahlen erforderlich werden.
Eine Projektförderung für den Ersatz der Räume im Campus wird die Stadt nicht mehr erhalten.
Ein Bau dieser Räume müsste aus Mittel der Stadt unter Einbeziehung der Schulpauschale
finanziert werden.
Zu dieser Frage habe ich eine gesonderte Vorlage erstellt (vgl. V 7/1626). Auf die entsprechende ausführliche Begründung wird verwiesen.
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ktion im Rat der Stadt Erftstadt
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Emit Diet"" B6l1ehe
Holzdamm 10
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Post:
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E-Mail:
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022 3S I 69 01 08
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01135- 841U
02235-860312
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Sehr geehrter Herr
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JlldeMtr. 12, SIl3141ir&1adt
postfach I t 52. 50362 £rftmdI
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Bösche.
auf Antrag der Grünen und der SPD im Landtag wurde die FinaIll~icrung von Neubauten. und Renovierungen von Schulen umgestellt. Ab dem llicbsten Jahr wird der Aufwlllll1 rur diese Aufgaben seitens
des Landes pauschal erslattet. Die Stadt kann das Geld nicht nur für Neubaumaßnahmen ausgeben, sie
kann damit auch Sanierungen der Schulen durchführen, Entsprechender Antrllge an das Land bedarf es
nicht mehr.
Wir sind jetzt besorgt, dass diese Pauschlllzahlungen hn allgemeinen Haushalt ~untergehen"und eventuell NeubaUlTlllßIIlthmen.gefthrdet sind.
•
Wir beantrllb'el'l daher Folgendes:
I. Die Stadt wird gebeten darzulegen, welche Swnmen sci tens des Landes fIIr Erfts1adt zu erwarten
sind und diese Zahlen den im nächsten Jahr notwendigen Sanierunßjllllllßnahmen gegenüberzustellen .
2. Die Verwaltung wird gebeten ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem sieher gestelh wird, dass diese
Gelder ausschließlich den Scbulbauten zu Gum kommen. Wir denken an die Abgabe dieser Gelder an
den Eigenbetrieb Immobilien unter entsprechenden Bedingungen.
3. Die Stadt wird gebeten danulegen, ob die Venlnderung der Vergabepraxis AUI!Wirirungen auf die
Bezaschussung der anstehenden Ncuhaumaßnahmen. hat.
4. FiITden Fall, dass die Bezuschnssung z.B. des Anbaus 311 das Ville-Gymnasium wegfallen sollte,
bitten wit die Verwaltung um einen Vorschlag, wie mit der Situation umgegangen werden kann.
BcwIiDduag:
ZU 1; 1: Bei deli. SdnJlen in Erflstlldt
,;bt es einen erheblichen SanIerungsstau.
gestellt werden, das. die Gelder aueb gmau daRr genutzt werden.
Zu 3; 4: SoUteD die ZUlICbllsse ftir NeQbauUD gefllbntet
sein, mGuen sehnell8teDlt Alternativen
entwickelt werden.
Mit frelllldllehea Grüßen
(Maria Herwartz)
E. lIIusSlither
fir die F... ktion