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Beschlussvorlage (Planungsleistungen für das Dorferneuerungsprogramm in Erftstadt- Niederberg Bezug. Dorferneuerungsprogramm der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
331 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Beschlussvorlage (Planungsleistungen für das Dorferneuerungsprogramm in Erftstadt-
Niederberg
Bezug. Dorferneuerungsprogramm der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Planungsleistungen für das Dorferneuerungsprogramm in Erftstadt-
Niederberg
Bezug. Dorferneuerungsprogramm der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 6614-00 öffentlich V 7/ Amt: An den 4t;t1'1 - 65- BeschIAusf.: Werksausschuss Straßen - 65 - Datum: 10.07.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Planungsleistungen Niederberg für das Dorferneuerungsprogramm Bezug. Dorferneuerungsprogramm Finanzielle in Erftstadt- der Stadt Erftstadt Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2001 und 2002 des Eigenbetriebes Straßen Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 11. Juli 2001 • ;j/;;'e~ Beschlussentwurf: Auf der Grundlage seines Angebotes vom 18.06.2001 erhält das Ing.-Büro Lutz Schaefer, Nikolaus-Ehlen-Str. 17, 50374 Erftstadt, einen ersten Teilauftrag über die leistungsphasen 1. bis 3. (3. teilw.) in Höhe von 11.984,66 DM. Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen werden die restlichen Leistungsphasen 3 teilw. bis 8 in Höhe von 31.264,32 DM ebenfalls beauftragt. Begründung: Im Rahmen der abgeschlossenen Untersuchung zur Dorferneuerungsbedürftigkeit (Dorfentwicklungsplanung) sind Maßnahmen zur Verbesserung der dörflichen Strukturen in den untersuchten Ortslagen aufgezeigt worden. Nach Absprache mit dem Amt für Agrarordnung in Euskirchen ist es derzeit möglich, für die erarbeiteten Maßnahmen Fördermittel der EU zu bekommen (ca. 50 %). Im Stadtteil Niederberg sind somit förderfähig: 1. Neugestaltung der Bleistraße vor der Kirche/dem Pfarrhaus 2. Teilweise Verbesserung des Verbindungsweges zwischen Bleistraße und Büschelstraße 3. Umgestaltung (ökologisch sowie bedarfsorientierl) der Außenanlagen des Dorfgemeinschaftshauses 4. Neugestaltung der Büschelstraße vor dem Spielplatz und des Feuerwehrhauses 5. Ausbau eines notwendigen Gehweges im S-Kurven-Bereich der Landesstraße L 181, Herdweg. P:\VORLAGEN\V6S00011.186 - 2 - Für die Beantragung der Zuschussmittel ist es jedoch unabdingbar, eine genaue Vorplanung einschI. detaillierter Kostenschätzung erstellen zu lassen. • Aufgrund der bisher mit dem Ing.-Büro Schäfer gemachten guten Erfahrungen habe ich Herrn Lutz Schäfer diesbezüglich um ein Angebot gebeten. Bereits bei ähnlichen und analogen Ingenieuraufträgen der Stadt Erftstadt hat das Büro eine sehr gute Leistung erbracht und den vorgeschätzten Kostenrahmen weitestgehend eingehalten. Von daher habe ich keine Bedenken, sowohl einen ersten Teilauftrag (Grundlagenermittlung und Vorplanung sowie teilweise Entwurfsplanung) und nach Bereitstellung entsprechender weiterer Haushaltsmittel den Restauftrag (Entwurfs- Ausführungsplanung, Bauausführung, Abrechnung etc.) zu erteilen. Mittel für den ersten Teilauftrag stehen derzeit im Wirtschaftsplan 2001 zur Verfügung. Leistungen, die dem Aufgabenspektrum des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft zugehören, werden entsprechend dem Baukostenanteil dem Eigenbetrieb Straßen vergütet. <. • P=\VORLAGEN\V6500011.186