Daten
Kommune
Erftstadt
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331 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 6614-00
öffentlich
V
7/
Amt:
An den
4t;t1'1
- 65-
BeschIAusf.:
Werksausschuss
Straßen
- 65 -
Datum: 10.07.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Planungsleistungen
Niederberg
für das Dorferneuerungsprogramm
Bezug.
Dorferneuerungsprogramm
Finanzielle
in Erftstadt-
der Stadt Erftstadt
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2001 und 2002 des Eigenbetriebes Straßen
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 11. Juli 2001
•
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Beschlussentwurf:
Auf der Grundlage seines Angebotes vom 18.06.2001 erhält das Ing.-Büro Lutz
Schaefer, Nikolaus-Ehlen-Str. 17, 50374 Erftstadt, einen ersten Teilauftrag über
die leistungsphasen 1. bis 3. (3. teilw.) in Höhe von 11.984,66 DM.
Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen werden die restlichen Leistungsphasen 3 teilw. bis 8 in Höhe
von 31.264,32 DM ebenfalls beauftragt.
Begründung:
Im Rahmen der abgeschlossenen Untersuchung zur Dorferneuerungsbedürftigkeit
(Dorfentwicklungsplanung) sind Maßnahmen zur Verbesserung der dörflichen
Strukturen in den untersuchten Ortslagen aufgezeigt worden. Nach Absprache mit
dem Amt für Agrarordnung in Euskirchen ist es derzeit möglich, für die erarbeiteten
Maßnahmen Fördermittel der EU zu bekommen (ca. 50 %). Im Stadtteil Niederberg
sind somit förderfähig:
1.
Neugestaltung der Bleistraße vor der Kirche/dem Pfarrhaus
2.
Teilweise Verbesserung des Verbindungsweges zwischen Bleistraße und
Büschelstraße
3.
Umgestaltung (ökologisch sowie bedarfsorientierl) der Außenanlagen des
Dorfgemeinschaftshauses
4.
Neugestaltung der Büschelstraße vor dem Spielplatz und des Feuerwehrhauses
5.
Ausbau eines notwendigen Gehweges im S-Kurven-Bereich der Landesstraße L 181, Herdweg.
P:\VORLAGEN\V6S00011.186
- 2 -
Für die Beantragung der Zuschussmittel ist es jedoch unabdingbar, eine genaue
Vorplanung einschI. detaillierter Kostenschätzung erstellen zu lassen.
•
Aufgrund der bisher mit dem Ing.-Büro Schäfer gemachten guten Erfahrungen habe ich Herrn Lutz Schäfer diesbezüglich um ein Angebot gebeten.
Bereits bei ähnlichen und analogen Ingenieuraufträgen der Stadt Erftstadt hat das
Büro eine sehr gute Leistung erbracht und den vorgeschätzten Kostenrahmen weitestgehend eingehalten. Von daher habe ich keine Bedenken, sowohl einen ersten
Teilauftrag (Grundlagenermittlung und Vorplanung sowie teilweise Entwurfsplanung) und nach Bereitstellung entsprechender weiterer Haushaltsmittel den
Restauftrag (Entwurfs- Ausführungsplanung, Bauausführung, Abrechnung etc.) zu
erteilen.
Mittel für den ersten Teilauftrag stehen derzeit im Wirtschaftsplan 2001 zur Verfügung. Leistungen, die dem Aufgabenspektrum des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft zugehören, werden entsprechend dem Baukostenanteil dem Eigenbetrieb
Straßen vergütet.
<.
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