Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.01.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1197
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a"Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d
"Gewerbegebiet Bad Münstereifel- Bereich Flaches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"Spielhallen
hier: Durchführung der Vorverfahren
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1197
1. Sachverhalt:
Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt im Stadtkern diverse Einzelhandelseinrichtungen und
Vergnügungsstätten zu untersagen und eine räumliche Steuerung dahingehend zu erreichen, dass
Vergnügungsstätten an verträglichen Standorten zugelassen werden. Die zukünftigen Nutzer
dieser Einrichtungen können diese dann gezielt aufsuchen ohne andere städtebaulich besonders
gewünschte und empfindliche Einrichtungen zu beeinträchtigen.
Durch die Aufstellung bzw. Änderung von verschiedenen Bebauungsplänen im Kernstadtbereich
von Bad Münstereifel hat die Stadt Bad Münstereifel planerische Schritte eingeleitet, die die
Ansiedlung von Spielhallen im Zentrum der Kernstadt nördlich bis hin zum Getränkehandel
Zweiffel ausschließen.
Die gewünschte räumliche Steuerung ist mit einer Änderung der Bebauungspläne möglich.
Im Bereich nördlich des Getränkehandels Zweiffel soll die Ansiedlung von Spielhallen
grundsätzlich ermöglicht werden. Die Verwaltung wurde im Strukturförderausschuss
beauftragt,entsprechende planerische Schritte vorzubereiten.
Ziel der Bauleitplanänderung ist es, Spielhallen in den o.g. Bauleitplänen ausserhalb von
Industriegebieten grundsätzlich dort zu erlauben, wo sie nicht Bestandteil des Bebauungsplanes
sind.
Hierzu sind die Festsetzungen hinsichtlich Spielhallen in den Bebauungsplänen Nr. 5a, Nr. 5d und
Nr. 6 entsprechend zu ändern.
2. Rechtliche Würdigung
Die geplanten Änderungen kann die Stadt aufgrund ihrer Planungshoheit nach den Vorgaben des
Baugesetzbuches durchführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a, 5 c und 5 d im Bezug, auf die Zulässigkeit von
Spielhallen wird mit einer Auftragsumme einschließlich Mwst. in Höhe von 833,00 € belegt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen, sowie deren Auswirkungen mit und unter privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren zur Änderung der Bebauungspläne, im Sinne der
§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.