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Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a"Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel- Bereich Flaches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"- Spielhallen hier: Durchführung der Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a"Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel- Bereich Flaches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"- Spielhallen
hier: Durchführung der Vorverfahren) Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a"Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel- Bereich Flaches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"- Spielhallen
hier: Durchführung der Vorverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1197 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a"Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel- Bereich Flaches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"Spielhallen hier: Durchführung der Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1197 1. Sachverhalt: Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt im Stadtkern diverse Einzelhandelseinrichtungen und Vergnügungsstätten zu untersagen und eine räumliche Steuerung dahingehend zu erreichen, dass Vergnügungsstätten an verträglichen Standorten zugelassen werden. Die zukünftigen Nutzer dieser Einrichtungen können diese dann gezielt aufsuchen ohne andere städtebaulich besonders gewünschte und empfindliche Einrichtungen zu beeinträchtigen. Durch die Aufstellung bzw. Änderung von verschiedenen Bebauungsplänen im Kernstadtbereich von Bad Münstereifel hat die Stadt Bad Münstereifel planerische Schritte eingeleitet, die die Ansiedlung von Spielhallen im Zentrum der Kernstadt nördlich bis hin zum Getränkehandel Zweiffel ausschließen. Die gewünschte räumliche Steuerung ist mit einer Änderung der Bebauungspläne möglich. Im Bereich nördlich des Getränkehandels Zweiffel soll die Ansiedlung von Spielhallen grundsätzlich ermöglicht werden. Die Verwaltung wurde im Strukturförderausschuss beauftragt,entsprechende planerische Schritte vorzubereiten. Ziel der Bauleitplanänderung ist es, Spielhallen in den o.g. Bauleitplänen ausserhalb von Industriegebieten grundsätzlich dort zu erlauben, wo sie nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Hierzu sind die Festsetzungen hinsichtlich Spielhallen in den Bebauungsplänen Nr. 5a, Nr. 5d und Nr. 6 entsprechend zu ändern. 2. Rechtliche Würdigung Die geplanten Änderungen kann die Stadt aufgrund ihrer Planungshoheit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a, 5 c und 5 d im Bezug, auf die Zulässigkeit von Spielhallen wird mit einer Auftragsumme einschließlich Mwst. in Höhe von 833,00 € belegt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen, sowie deren Auswirkungen mit und unter privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren zur Änderung der Bebauungspläne, im Sinne der § 3 und 4 BauGB durchzuführen.