Daten
Kommune
Erftstadt
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30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
öffentlich
B 7/1541
Amt: - 61 BeschIAusf.:
- 61 -
Datum: 18. Sept. 2001
Ausschuss
für Planung
Anregung des Herrn Emwalomas u.a., Am Siefenpfad 12, Erftstadt
Betrifft: Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Disternicher Weg
•
Finanzielle
Auswirkungen:
181
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18. September 2001
.
Keine
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Stellungnahme
der Verwaltung:
Der Antrag bezieht sich auf die Planung eines Gartenbaubetriebes am Müddersheimer
Weg in Erftstadt-Erp im Außenbereich (Fläche für die Landwirtschaft), s. Anlageplan.
•
Die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens regelt sich danach ausschließlich im baurechtlichen Verfahren über die Privilegierung (Zulässigkeit) nach
§ 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich). Insbesondere wird hierbei unter Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde auf eine entsprechende landschaftsgerechte
Eingrünung des Vorhabens hingewirkt.
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für diesen Bereich "Fläche für die
Landwirtschaft" und nicht - wie von den Antragstellern angenommen - Wohnbaufläche
darstellt, ergibt sich somit für die Aufstellung eines Bebauungsplanes kein städtebauliches Erfordernis.
Überdies wird darauf hingewiesen, dass Gartenbaubetriebe auch in Allgemeinen
Wohngebieten ausnahmsweise zulässig sind, sodass eine Beeinträchtigung der Anlieger insoweit nicht zu befürchten ist.
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Anlage
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Manstab 1:5000
Antrag der Anlieger der Strassen
Disternicher
Weg/Am Siefenpfad
Luxemburger
Str.
i.V. Prokopios
Emwalomas
Am Siefenpfad
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5D374 Erftstadt
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Bebauung
des Disternicher
Weges
Antrag auf Aufstellung
eines Bebauungsplanes
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Sehr
sehr
geehrte Damen
geehrter
Herr
und Herren,
Bürgermeister,
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die Bürgerschaft
am Disternicher
Weg, der Straße am Siefenpfad
sowie Anlieger
Luxemburger
Str. mit an den Disternicher
Weg angrenzenden
Grundstücken
ist beunruhigt,
da sich hartnäckig
das
Gerücht hält, dass eine Großgärtnerei
sich auf den Äckern am
Disternicher
Weg ansiedeln will.
•
Wir sind jedoch der Auffassung,
dass gerade in diesem Bereich mit
einer ausschliesslichen
Wohnbebauung,
ein solches Bauvorhaben
erhebliche
städtebauliche
Spannungen
hervorrufen
wird und mit einer
geordneten
Bauplanung
nicht in Einklang
zu bringen ist. Ganz zu
schweigen
von der Zerstörung
der bisher intakten Landschaft
durch
evtl. Gewächsund Betriebsgebäude.
Eine Erschließung
für die Zulieferung
und den Kundenverkehr
über die Wohnstraßen
würde erhebliche Gefahren
begründen .
Dokumentiert
durch den neuen gültigen
Flächennutzungsplan
der Stadt
Erftstadt
hat jedoch der Rat der Stadt Erftstadt
an dieser Stelle
auch lediglich
eine Wohnbebauung
gewollt.
Um den Spekulationen
um eine gewerbliche
oder landwirtschaftliche
Ansiedlung
in diesem Bereich wirkungsvoll
zu begegnen,
bitten wir
deshalb,
den Beschluß zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes
zu
fassen, der im maßgeblichen
Bereich hier nur Wohnbebauung
baurechtlich zulassen
soll.
Diese städtebauliche
Bauplanung
würde nicht nur den vorgegebenen
Zielen des Flächennutzungsplanes
entsprechen,
sondern alleine
über ein Bebauungsplanverfahren
könnte rechtsverbindlich
eine
mit dem jetzigen
Baurecht vielleicht
nicht zu verhindernde,
eigentlich in diesem Bereich jedoch deplazierte
Gewerbebebauung,
verhindert werden.
- 2 -
- 2 -
Es wäre schade, wenn unser nGolddorf
n Erp in seinem Erscheinungsbild an der Dorfrandlage
übergebührend
durch eine hier am Disternicher Weg unpassende
Bebauung
wesentlich
beeinträchtigt
würde.
Dem 1997 errungenen
Titel "Schönste
Straße von Erftstadt"
könnten
wir nicht mehr gerecht werden.
Nicht zu verschweigen
braucht man letztlich
den materiellen
Wertverlust der Anliegergrundstücke
und die erheblichen
Verluste
der
Wohnqualität,
die die Ansiedlung
einer Großgärtnerei
mit ihren
erforderlichen
Nebenanlagen
am Disternicher
Weg mit sich bringen
würde.
•
Wir
hoffen
auf Ihr Verständnis
Mit
freundlichen
Unterschriften
und
Ihre
Reaktion
Grüßen
der Anlieger:
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