Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
22.06.11, 06:19
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 227/2011
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 24.05.2011
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
30.06.2011
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
19.07.2011
vorberatend
Rat
19.07.2011
beschließend
Betrifft:
07.07.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasser
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Jahresabschluss 2010, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang, wird nebst Lagebericht gemäß § 26 EigVO NRW festgestellt.
2. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 278.590,29 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Begründung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO
NRW nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat festzustellen.
Der Lagebericht, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang für das Jahr 2010 sind als
Anlagen mit dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA
Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beigefügt.
Nach einem Jahresfehlbetrag von rd. 800.000,- Euro im Jahr 2009, schließt das Jahr 2010 mit
einem Jahresüberschuss von rd. 280.000,- Euro ab. Besonders erfreulich ist dieses Ergebnis nicht
zuletzt deswegen, weil es dem Grundsatz nach die in 2009 erfolgte Kalkulation beim Splitting als
korrekt bestätigt.
Den seinerzeit im Hause lediglich anhand von statistischen Auswertungen bestimmten
Entgelthöhen für Schmutz und Niederschlagswasser liegen somit die richtigen Parameter für
Gesamtschmutzwasseranfall und Gesamtversiegelungsfläche zugrunde. Nachdem nunmehr die
Einführung des Entgeltsplitting mit der Jahresabrechnung 2010 seinen Abschluss gefunden hat,
ist eine, den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechende Form der Abrechnung
gefunden worden. Es gab seitens der Kunden keine nennenswerten Widerstände und es sind
nach wie vor kundenseitig weder Widersprüche noch Klageverfahren gegen die gewählte Form
der Bemessung bzw. Abrechnung anhängig.
Ausweislich der Gewinn- und Verlustrechnung, hat das Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr
einen deutlichen Anstieg bei den Umsatzerlösen erwirtschaftet. Addiert man zum
Vorjahresergebnis (2009) den Jahresfehlbetrag und unterstellt, dass das Unternehmen ein
ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaften soll, dann ist die Umsatzsteigerung im Jahr 2010 relativ
und absolut angemessen.
Ferner hat das Unternehmen sowohl bei den Personalkosten als auch bei den sonstigen
Betriebskosten erheblich eingespart. Damit ist es gelungen, den um rd. 140.000,- Euro
angestiegenen Erftverbandsbeitrag und die mit rd. 360.000 Euro „mehr“ in die bezogenen
Leistungen eingeflossenen Sanierungsaufwendungen „Kanal“ über das gute Ergebnis zu
kompensieren.
Als Anlage sind der Vorlage beigefügt:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Bilanz zum 31.12.2010
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2010
Übersicht Kennzahlen 1999 - 2010
(Dr. Rips)
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