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Mitteilungsvorlage (Peter-Greven-Straße hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 16.10.2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Peter-Greven-Straße
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 16.10.2008) Mitteilungsvorlage (Peter-Greven-Straße
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 16.10.2008)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1433 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Peter-Greven-Straße hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 16.10.2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Anliegend erhalten Sie den Antrag der UWV-Fraktion vom 16.10.2008 zur Kenntnis. Hinsichtlich der provisorischen Herrichtung der Peter-Greven-Straße wird auf die Beratungen und Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat verwiesen. Diese provisorische Herrichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht, zu der im Haupt- und Finanzausschuss Mittel bereit gestellt wurden, hat auf die bauleitplanerischen Maßnahmen keinen Einfluss. Diese Maßnahme erfüllt im übrigen nicht die Kriterien, die an einen programmmäßigen Straßenausbau gestellt werden. Die Herstellung als ordnungsgemäße Erschließungsanlage ist der laufenden Bauleitplanung vorbehalten. Zum Sachstand des Bauleitplanverfahrens wird auf die beigefügten Ausführungen des Planungsbüros verwiesen. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1433 entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Dem Ansinnen kann auch durch Maßnahmen nach dem Straßen- und Wegegesetz Rechnung getragen werden, zumal so aufwendige bauleitplaneriche Verfahren überflüssig sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt