Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az. 81 60-21/ BP 84
öffentlich
An den
V 7/
,4 L,t
Amt:
81
S3
BeschIAusf.:
Rat
81.7
Datum: 06.08.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Hauptausschuss
•
Betrifft:
Genehmigung eines Vertrages mit einem Stadtverordneten
schließungsangelegenheiten
Finanzielle
in Er-
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den WPL Straßen auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.08.2001
~~%
Beschlussentwurf:
Die Ablösungsvereinbarung für die Erschließungsbeiträge des Grundstückes Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstück 3444 tlw., mit der Firma A + B Haus, Bauträger
und Immobilien GmbH, Judenstr. 11-13, 50374 Erftstadt wird genehmigt.
•
Begründung:
Herr Adi Bitten ist einer der beiden Geschäftsführer der Firma A + B Haus, Bauträger
und Immobilien GmbH, Judenstr. 11- 13, 50374 Erftstadt. Diese Firma ist Eigentümerin des unbebauten Grundstückes Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstück 3444
tlw., gelegen im Bebauungsplan Nr. 84 (Elisabeth Jansen Straße im Stadtteil Lechenich). Das Grundstück ist erschlossen. Die Firma A + B Haus möchte dort bauen und
dabei- wie in der Regel die Nachbarn auch- die Erschließungsbeiträge nach den
gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches ablösen.
Auch wenn es sich um ein Formularvertrag handelt, der identisch für alle Baugebiete
ist, so muss doch gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt der Stadtrat den
Vertrag genehmigen.
Bei 706 qm Grundstücksfläche und einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung
beträgt die Verteilungsfläche 917,8 qm, multipliziert mit dem Erschließungsbeitrag
von 59,949099 DM je qm Verteilungsfläche erqibt dies einen Ablösungsbetrag von
55.021..28 DM.
~
P:\VORDRUCK\F917902.FRM